Darf ich auf Unterhalt verzichten??

Hallo,

also ich habe folgende Situation:
Ich habe mich von meinem Freund getrennt. Wir haben einen Sohn (15 Monate) zusammen. Ich habe aber das alleinige Sorgerecht. Mein Ex ist hat schon in der Beziehung teilweise angedroht mir meinen Sohn wegzunahmen. Jetzt kam ein Deal zustande. Dieser besagt, dass ich auf Unterhalt verzichte und er dafür aufs Sorgerecht und Aufenthaltbestimmungsrecht. man muss sagen ich lebe von Hartz IV und der Unterhalt wird komplett angerechnet. Jetzt habe ich aber auch gehört dass, wenn ich einmal darauf verzichte nie wieder Anspruch darauf habe. Ich will ja später wieder arbeiten gehen und dann bekomme ich ja das Geld. wer kann mir weiterhelfen. ist echt dringend.

Danke Julia

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Es ist immer wieder witzig, wie manche Männer versuchen sich aus der Affaire zu ziehen.

Fakt ist: Du DARFST gar nicht auf den KU verzichten. Denn das Geld steht nicht dir zu, sondern dem kind.

Bestenfalls könntest Du auf deinen Unterhalt verichten. Aber nur, wenn Du keine öffentlichen Gelder angewiesen bist.

Dies ist bei Dir nicht der Fall. Also wird die ARGE schon von sich aus den KU wie deinen Unterhalt bei dem KV eintreiben.

Und da Du ohnehin das alleinige Sorgerecht hast hast, kann der Typ androhen was er will - er hat keine Chance seine Drohungen umzusetzten. Also laß dich nicht ins Bockshorn jagen.

Scully

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Genau so sieht es aus.


Lass diesen krummen Deal #herzlich

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blöder deal. was machst du denn wenn ihm irgendwann vom arsch ins gehirn schießt das sorgerecht doch anzufechten?!

er hat jetzt gar kein sorgerecht, ihr seid sicher nicht verheiratet - was sollte und was kann ein gericht dazu bewegen ihm das alleinige sorgerecht zuzusprechen? hast du dein leben nicht im griff?

ich würde mich auf sowas nicht einlassen, das kann ins auge gehen.

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Hallo!
Auf Unterhalt fürs Kind darfst du gar nicht verzichten,wenn du ALG2 bekommst auch nicht auf den Unterhalt für dich.
Und da ihr anscheinend ja nicht verheirate seid hast du sowieso das alleinige Sorgerecht.
Und einfach so das Kind wegnehmen wird schon mal gar nix,dafür müßte es trfftige Gründe geben.

LG

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da du alg2 beziehst kannst du gar nicht auf unterhalt für das kind sowieso nicht und in diesem fall für dich auch nicht verzichten. warum auch????

dann, der kv hat weder asorgerecht noch abr...also was solls, der gute versucht dich gerade gut über den tisch zu ziehen!

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er meint er hat kein bock dem staat das zu zahlen weil es mir ja komplett angerechtet werden würde. aber das amt weiß aber auch dass ich getrennt bin und sagt nichts dazu. also wirde mir nichts angerechnet. kann ich denn später auch unterhalt einklagen oder steht mir dann nichts mehr zu weil ich jetzt verzichten würde??

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Hallo

Das Amt wird die Hand aufhalten, ist manchmal nur eine Frage der zeit und was willst du dem Richter dann sagen ?
Wie DIR steht das Geld zu aber den anderen nicht ?

Was ist das denn für eine Logik bitte ?

Mir wurde nach 4 Monaten mit Kürzungen gedroht und ich musste dem Amt es schriftlich geben, dass ich mich um den Unterhalt bemühe !

Also du darfst garnicht verzichten, das nennt man dann nämlich Betrug !

Gruß
Michaela

PS: Er zahlt es nicht dem Staat sondern Euch, Dir und eurem Kind !

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Würdest Du gut verdienen, wäre das Dein Bier. Aber es geht nicht an, daß der Staat zahlen muß bloß weil Monsieur keine Lust drauf hat!

ALG II wird als letzte Notlösung gezahlt nachdem ALLE anderen Geldquellen (und dazu gehört auch Unterhalt) ausgeschöpft sind. Daher darfst Du in Deiner Situation gar nicht auf den Unterhalt verzichten.

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Hallo,

solltest Du auf den Unterhalt verzichten, wird die ARGE ihn trotzdem früher oder später anrechnen, auch wenn Du ihn gar nicht bekommst, da Du Dich mit einem Verzicht BEWUSST BEDÜRFTIG machst.

In diesem Sinne,
juliafranziska

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Hi,

du darfst gar nicht auf Unterhalt verzichten. Es steht nämlich nicht Dur zu, sondern Deinem Kind. DU hast ja eh schon das alleinige Sorgerecht, und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Das Jugendamt, bzw. die ARGE wird das Geld auf jedenfall bei Deinem Ex einfordern.

Unterhalt ist pfändbar!

Außerdem finde ich es nicht richtig, den Staat Für etwas zahlen zu lassen, wofür der Vater verantwortlich ist.

Gruß
funny

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Hallo

Laß dir von Deinem EX nichts erzählen denn er will einfach nicht zahlen.

Du hast das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht und da kann er machen was er will er bekommt es nicht.

Keiner wird dir das Kind wegnehmen und ihm geben.


geh mal zum Jugendamt und beantrage Unterhaltsvorschuß und dann holen die sich das Geld schon wieder.

Du schaffst das :-)

Gruß Arienne