studentin: wie ist das mit dem elterngeld?

#herzlichhallo zusammen#herzlich,

ich hab da mal ne frage zum elterngeld.

ich bin verheiratet, mein mann ist selbstständig und ich mache ein aufbaustudium.

nebenher arbeitete ich seit januar als werkstudentin:
jan.-juni auf 600-euro-basis
juli-ende sept. auf 400-euro-basis
da ich aber das kommende semester auf alle fälle durchziehen möchte, habe ich zum 1.oktober gekündigt... ich weiß ja noch nicht, wie sehr mir der bauch im weg sein wird.

war die kündigung ein fehler? hätte ich durch meinen verdienst mehr anspruch als auf den mindestsatz von 350 euro, auch wenn ich als student keine steuern zahlen muss? und wie lange bekomme ich diesen satz? spielt das gehalt meines mannes auch eine rolle?

#danke für jede antwort!!!

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... oje... zuviele zahlen...


ich weiss nur eines sicher: das gehalt deines mannes spielt bei der berechnung des elterngeldes keine rolle!


lg, Kathrin mit Lotta (4,5), #stern (11.ssw) und baby monsti (16.ssw)

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Hallo...

ja, Du verringerst durch Deine Kündigung Deinen EG-Anspruch, wer geringfügig beschäftigt ist, der bekommt Zuschuss zum EG...
Berechnung siehst Du auf www.elterngeld.net
Dort gibt es alle Infos rund ums EG!!!!

Du wirst etwas mehr als den Sockelbetrag von 300€ bekommen. Das EG kannst Du wahlweise voller Betrag für 12 oder halber Betrag für 24 Monate auszahlen lassen...

LG Yvonne 28.SSW

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Aaaalso,angerechnet werden die letzten 12 Monate vor der Geburt. Da du ja ab Oktober - Februar nicht mehr arbeitest, kann dir die Zeit dann natürlich nicht mehr angerechnet werden. Ich denke mal du wirst aber trotzdem mehr als die 300€ bekommen, da du ja von Jan. - Juni 600€ verdient hast.

Weißt du, das du auch Mutterschaftsgeld beantragen kannst?!

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hi du,

ich merke schon, dass ich ganz schön planlos bin. #kratz ich dachte, dass ich als student nur maximal den mindestsatz erhalte.

wann und wo beantrage ich denn das mutterschaftsgeld? und das bekomme ich als studentin tatsächlich? #gruebel

ich seh schon, ich sollte mich mal mehr informieren...

danke für die hilfe
igi

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Der Mindestsatz beträgt 300€. Du bekommst auf alle Fälle mehr als das, da du ja vorher verdient hast. Wann kommt denn dein Baby? Berechnungsgrundlage sind die letzten 12 Monate vor der Geburt. Wenn du also für die Zeit nach ET gekündigt hast, erleidest du keine Einbußen.

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hallöle,

mein ET ist erst im februar. aber da ich ein sehr hartes semester vor mir habe und zum ET der prüfungszeitraum ist, wollte ich mir neben dem semester die arbeit ersparen #augen tja, war wohl nicht so ne tolle idee...

danke für die hilfe!
igi

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Hallo!

Möchte dich ja nicht entmutigen, aber meist du, du kannst noch Prüfungen machen, wenn du im Februar ET hast?
Prüfungen sind sehr viel Stress. Ich hatte im März Prüfungen und war da erst im 6. Monat. Nach der ersten Prüfung war schon Schluß und ich musste mit vorzeitigen Wehen ruhen.

Und die 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt haben auch ihren Sinn. Ich würd mir das überlegen.

Gruß Christiane

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Hallo
Grundsätzlich gibt es 67% vom durchschnitsnetto Lohn der letzten 12 Monate. Wenn man nicht gearbeitet hat, bekommt man den Sockelbetrag von 300 Euro für 10 Monate.Du kannst es aber auch auf 2 Jahre splitten, bekommst dann im Monat aber nur die hälfte
Also zur Berechnung dienen die 12 monate vor Geburt. Also bei dir wären es ja ja nicht 12 Monate , da Du ja zum ersten Oktober gekündigt hast. Zur Berechnung dienen dann die Monate Juni-Sept mitd einem Gehalt Für die restlichen Monate bis zur Geburt wird glaube ich der Sockelbetrag von 300 Euro eingesetzt und dann der Durchschnitt errechnet. Also nicht 350 Euro. Ich hätte nicht gekündigt, da es sich negativ auf dein Elterngeld auswirkt. Das Gehalt deines Mannes spielt dabei keine Rolle.

Bianca

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Hallo,

ich studiere auch noch. bin jetzt im letzten Semster. Mein Mann ist auch selbstständing. da ich nur den mindessatz bekommen würde, machen wir das jetzt so das er zu hause bleibt. So lohnt sich das ein bisschen. Man kann ja noch bis zu 30 std. arbeiten. hat dein mann nicht einer der ihn teilweise vertreten kann, dann bekommt ihr auch mehr geld. ist aber aufweniger als als angestellter.

LG Janett

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Hallo!

Wieso habt ihr dann mehr Geld? Ihr erhaltet dann doch nur noch 67 % seines Nettogehalts? Wieso soll es dann mehr sein? Versteh ich nicht.

Gruß Christiane

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Na mehr aus du bekommen würdest. Er verdient doch geld oder.
bei uns macht das ein unterschied von 1000 euro aus. also ich würde als student (Ohne gearbeitet zu haben) 300 euro bekommen und er ( bei 67% seines Einkommen) ca 1300. und da ich die ersten beiden und er den rest bekommt man das geld 12 monate lang.

Hoffe ist nicht zu verwirrend für dich.

lg janett

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