Nebenkosten Abrechnung ca 1,5 Jahr nacH Auszug noch rechtens?

Hallo!
Tja heute sind es 2 Tage vor Weihnachten...und was flattert uns gerad ins HAus...
die Nebenkosten Abrechnung aus unserre alten Wohnung.
Nachzahlung 205€ für 8 Monate....
ich meine hier mla gelesen zu haben das ein Ehmaliger Vermieter 1 Jahr Zeit hat für die Abrechnung... jetzt sind fast 1,5 Jahre vergangen seit dem wir ausgezogen sind...
unser Mietverhältnis endete zu 31.8.06.
Super Weihnachsgeschenk ist das!!!
Weiß das jemand?
Gruß Sandra

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1 Jahr Zeit gilt für die Abrechnungsperiode. Ich nehme an, die Abrechnungsperiode war bei euch bis zum 31.12.06 (deswegen auch nur 8 Monate). Der Vermieter hatte Zeit bis zum 31.12.07, also gerade noch geschafft.

Gruss. Alla

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es steht drauf:
Wohnung:
Fläche, Personen Zeitraum: 1.1.-31.8.06 Monate 8
unten mit Sternchen für die HEizung 1.10.05-30.9.06 (das ist der Abrechnungszeitraum aber nur bis 31.8. berechnet)
Von Abrechnungsperiode bis 31.12. steht da nix

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Hallo,

dein Vermieter, besser gesagt dein Exvermieter ist ja ein netter Zeitgenosse dir das Weihnachtsfest auf diese weise zu verschönern. Hatte man früher Anstand in diesem Punkt so gibt es solchen, heute wenn es um Abzocke geht, nicht mehr.

Das kann entweder durch Nachlässigkeit oder durch Boshaftigkeit des Exvermieters so abgelaufen sein. Ich kenn ja dein Verhältnis zu deinem Exvermieter nicht, ob das gut oder schlecht war.

Seis wies sei. Du könntest dich für soviel Nettigkeit revanchieren.

Du könntest die Abrechnung "verlegen". Der Exvermieter würde dich dann irgendwann an die Zahlung der Abrechnung erinnern, das wird dieser Zeitgenosse der kein Taktgefühl hat wohl nicht machen, also wird er statt einer Erinnerung gleich Mahnen.

Für diese Mahnung erhält er dann einen schriftlichen Einspruch gegen diese Abrechnung mit der Aufforderung diese im einzelnen durch Nachweise zu belegen.

Behauptet er, er habe keinen Einspruch erhalten, nun gut, dann würde ich behaupten keine Abrechnung erhalten zu haben. Deswegen würde ich kein Geld für E/R hinsichtlich des Einspruchs ausgeben.

Es gäbe eine Reihe von Möglichkeiten sich für diese Nettigkeit dir das Weihnachtsfest derartig zu vermiesen, zu revanchieren.

Ich bin sonst nicht so. Das jedenfalls halte ich für sehr Taktlos. Anstand scheint der keinen zu besitzen. Wenn er ordentlicher gearbeitet hätte, dann hätte er dir die Abrechnung früher zuschicken können.

Gruß
Nobility

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das geht leider nicht da die abrechnung per einschreiben mit rückschein kam

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Gut.

Dann schick ihm den Einspruch ebenfalls mit E/R .

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Wenn ihr am 31.08.06 augezogen seit, endet dort der Abrehnungszeitraum. Die reguläre Abrechnungsperiode geht trotzdem bis 31.12.06 (es sei den ihr habt eine Andere vereinbart)

Der Vermieter hat rechtlich 1 Jahr lang ab Ende der Abrechnungperiode Zeit, die Abrechnung zu schicken.
Sprich in deinem Fall bis 31.12.07

Also noch rechtzeitig.

Du wirst zahlen müssen.

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Hallo!

Ja- es ist frichtgerecht und somit auch voll in Ordnung..
das Ihr die Abrechnung gerade an Weihnachten bekommt- ist zwar nicht so schön- aber vielleicht hat der sich da einfach gar nix bei gedacht.

@nobility: Es gibt nun einmal eine gesetzliche Frist! Und er hat diese eingehalten- also warum machst Du den Vermieter soo schlecht? Ich sehe da überhaupt keinen Sinn hinter Deinen Antworten.. sorry..
anscheinend hast Du wohl mal schlechte Erfahrungen mit Vermietern gemacht- aber deswegen kann man nicht alle unter einen Hut stecken.

Außerdem sollte Sandra froh sein, daß sie die 200 € bisher sparen konnte und der Vermieter ihr ein "zinsloses Darlehen" gegeben hat..

Euch Sandra, alles Gute und lasst Euch das Fest nicht verderben!!
Es wird jetzt das erste Weihnachtsfest, wo Eure Kleine was ordentlich mitbekommt.. also lasst Euch die Stimmung nicht vermiesen.. ;-);-)

LG
Doggi

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Hallo,

" @nobility: Es gibt nun einmal eine gesetzliche Frist! Und er hat diese eingehalten- also warum machst Du den Vermieter soo schlecht? Ich sehe da überhaupt keinen Sinn hinter Deinen Antworten.. sorry.. "

Das tut mir leid für dich wenn du mich nicht verstehst. Na ja, du könntest vielleicht alles nochmal ganz langsam lesen.

"anscheinend hast Du wohl mal schlechte Erfahrungen mit Vermietern gemacht- aber deswegen kann man nicht alle unter einen Hut stecken. "

In einer Zeit wie heute in der alles nur noch "kuhl"
abläuft, so sagt man doch für den Mangel an Takt, Anstand, Mitgefühl, Moral etc., mag das alles inzwischen Gesellschaftliche Normalität geworden sein.

Ich betrachte es als Taktlos, eine Rechnung zu der 1,5 Jahre Zeit war unmittelbar vor Weihnachten zu präsentieren.

" ...lasst Euch das Fest nicht verderben...

Genau, solche Worte werden dadurch notwendig.

LG
Nobility

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Ich habe das selbe Problem

Allerdings habe ich 2 Monate nach Auszughabe aber eine Endabrechnung vom Vermieter erhalten, die ich auch begliechen habe. Nun bekam ich im Nov 2007 eine Nebenkostenabrechnung von über 500 €.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen ob ich jetzt noch verpflichtet bin zu zahlen