wurde angezeigt - darf ich wissen, wer das war?

ich wurde angezeigt und jetzt wird das ganze überprüft
montag soll ich dazu stellung nehmen. mir wurde gesagt, die anzeige käme von unbekannt und daher wüsste man nicht, wer das war. da ich selbst aber schon ein paar mal jemanden angezeigt habe, weiß ich, dass man nicht anonym anzeigen kann. ich selbst wollte man jemanden wegen tierquälerrei anonym anzeigen, damit das veterinäramt sie sache überprüft. aber das ging nicht, ich hätte meinen namen sagen müssen und die frau hätte meinen namen auch erfahren.
ich würd schon gerne wissen, wer das war, denn die anschuldigungen sind nicht ohne und ich vermute, es war jemand, den ich zwar gut kenne, allerdings im heftigen streit bin mit ihm :-(

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Warum rufst Du nicht einfach bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft an und fragst nach? Im Briefkopf steht doch bestimmt eine Telefonnummer. Nebenbei kannst Du ja Deinen Verdacht schildern.
Paule

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Bist du "vorgeladen" worden, oder wie hast du von der Anzeige Wind bekommen?

Ob man "anonym" anzeigen kann, entzieht sich meiner Kenntnis...vielleicht findest du dazu was über Google.

Du MUSST übrigens nicht bei der Polizei erscheinen um dort was dazu zu sagen...nur mal so zur Info.

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Hallole!

Du kannst die ganze Sache abkürzen, per Telefon bekommt niemand auskunft - Datenschutzgesetz.

Besorg Dir einen Anwalt, denn nur dieser darf Akteneinsicht fordern und bekommt sie auch. Sobald er die Akte hat, wird sie durchkopiert und mit Dir besprochen. Die Originalakte geht zurück ans Gericht.

Ich empfehle jedem, der angezeigt wurde, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Es gibt da soviel zu beachten, sei es schon an Formen und Fristen.

Wenn Du Rechtschutz hast, wird es über diese abgerechnet. Falls nicht, kannst Du mit einem Anwalt einen Beratungstermin vereinbaren, das dürfte zw. 50 und 100 Euro kosten.

Wichtig: nimm einen Anwalt, der darauf spezialisiert ist, also wenn es was strafrechtliches ist, dann so einen; bei Verkehrsrecht hier einen Spezialisten usw.

Wünsche Dir viel Erfolg!

See

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Ups, hab das Wichtigste vergessen:

Du kannst nicht gezwungen werden, bei der Polizei zur Anhörung zu gehen.
Gerne kannst Du hingehen und Dir die Vorwüfe anhören, bist allerdings nicht gezwungen, Antwort zu geben.

Vorsicht: bevor Du offiziell belehrt worden bist, gilt das Gespräch als "informatorisches Gespräch" und ist vor Gericht verwertbar, d. h. wenn Du hier schon Angaben machst, werden die in einem Bericht/Vermerk festgehalten.

Nach der Belehrung steht es Dir frei, Dich zur Beschuldigung zu äußern; nichts zu sagen oder zunächst einen Anwalt zu konsultieren.

Auch hier kannst Du die Sache abkürzen, indem Du dort anrufst und sagst, Du möchtest zunächst mit einem Anwalt sprechen, dieser wird sich dann melden.

Habe leider leidliche Erfahrung gemacht und kenne daher das Prozedere, seufz.

Alles Liebe,

See

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wer hat noch keine erfahrung damit gemacht#schmoll.

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danke für eure antworten, ich werd mich da mal hinterklemmen
ich habe eine rechtschutzversicherung, dann werd ich das ja erfahren
klar gehe ich zur polizei, ich habe nichts zu verbergen und nichts unrechtes getan, alles andere macht mich nur mehr verdächtig

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Wenn du wegen einer Straftat angezeigt worden bist, dann übernimmt die Rechtschutzversicherung das nicht.
Ein Anwalt ist sicherlich nicht verkehrt, aber den wirst du wohl selber bezahlen müssen.

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"alles andere macht mich nur mehr verdächtig."

Das kann man so pauschal nicht sagen. Oft ist es sogar besser, KEINE Aussage bei der Polizei zu machen...kommt halt drauf an, worum es geht. Magst du was darüber erzählen?

Im Übrigen zahlt eine Rechtsschutz m.W. NICHT, wenn es zu einem Strafverfahren kommt, in dem du die Beschuldigte bist. Aber das werden die dir sicher sagen, wenn es an dem sein sollte.

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Warum wurdest du denn angezeigt?