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Hallo!

Kannst Du Elterngeld beantragen? In der Zeit in der man Elterngeld bezieht ist man beitragsfrei krankenversichtert. Dann hättest Du erstmal ein gutes Jahr Luft. Ich stand kürzlich auch vor dem Problem. Bin dann auch mal zu einer Schwangerenberatungsstelle gegangen, denn da bekommt man umfassende Infos. Vielleicht kann man Dir da auch weiterhelfen.
Alles Gute, hoffe Ihr könnt das Problem lösen.

Viele Grüße
Antje

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schwangerenberatungsstelle!!stimmt!!das wär vielleicht was!!!!
muss ich gleich mal recherchiren, wos hier sowas gibt.

vielen dank für den tipp!!!#pro

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Soweit ich weiß kann man das Elterngeld doch erst nach der Geburt beantragen, oder nicht? Dann wäre sie zum Zeitpunkt der Geburt nicht versichert. Da will ich gar nicht wissen, wie teuer das wird....
Sch*** Situation

LG

Dee (ET-5)

http://www.unser-kleiner-scheisser.de

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Oh je du Ärmste. Das hört sich ja ganz schön doof an. Musst du dich nicht bloß für die Zeit bis zum ET freiwillig versichern. Das erste Jahr mit Baby ist doch dann kostenlos soweit ich weiß (für dich und das Kind) - zumindest war es bei einer Freundin von mir so.

Du machst mir ja auch ganz schön Hoffnung, denn meine Arbeitsverhältnis geht nur bis Ende des Jahres und der Mutterschutz beginnt bei mir am 03.01. - da heißt ich könnte mich ja dann scheinbar für die Zeit auch nicht arbeitslos melden #schwitz - naja ich muss eh in einem Monat zur Arbeitsagentur - da man sich ja 3 Monate vorher arbeitslos melden muss, wenn eine Beschäftigung ausläuft...

Viel Glück noch wünschen

hurricane und der Zwuck 16+3

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Hallöle,
bei mir war die Sachlage ähnlich. Ich hab im Mai meine Prüfungen gehabt, die Ausbildung lief aber offiziell noch bis Ende Juli. Vorher war ich über meinen Vater familienversichert. Ich wusste jedoch, dass meine Versicherung somit auch auslaufen wird und habe mich bereits im April beim Arbeitsamt gemeldet. Die haben mich (nach 2 Telefonaten und einem Anmeldegespräch mit unendlich viel Papierkram) zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Dort teilte man mir das gleiche mit wie dir: Ich stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bin somit beim AA falsch. Da hätte ich mir den Aufwand sparen können.
Hab mich dann informiert und herausgefunden, dass ich mich über die Jobagentur versichern muss. Da hatte ich dann nach Bekanntgabe meiner Prüfungsergebnisse (Anfang Juni) den ersten Termin, da sie sich vorher weigerten sich mit mir zu befassen. (Ich hätte ja durchfallen können und ein weiteres Jahr den Azubistatus gehabt). Bereits beim ersten Termin habe ich auf die auslaufende KV hingewiesen. Aussage der Sachbearbeiterin: Da müssen sie zu ihrer Wunschversicherung gehen, diese abschließen und dann den Bescheid vorlegen. Da war ich dann also. Die KV sagte mir aber, dass ich erst den Bescheid der Jobagentur brauchte, ehe sie mich versichern, da sie sonst hinter den Beiträgen herlaufen. Nach vielen Telefonaten und Gesprächen hatte ich dann am 28.7. die Zusage, dass ich ab dem 1.8. nahtlos weiterversichert bin.
Das Ganze hat also echt gedauert.
Ich würde dir raten dich an die örtliche Jobagentur zu wenden und dort klarmachen wie dringlich das Ganze ist. Eventuell besteht die Möglichkeit, dass du sofort eine Versicherung abschließt und die später die Beiträge erstatten.

Viel Erfolg

Dee (ET-5)

http://www.unser-kleiner-scheisser.de

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Klemm dich bloss hinter. Versichert musst du sein! Notfalls frag bei deinem FA nach. Die kennen sich ja auch mit solch Problemchen aus.

Nicht das du nachher die Rechnung aus dem Krankenhaus bekommst,wo du entbindest! Das ist teuer!!!
Ohne Private Versicherung bekommst du nichts wieder.


Alles Gute nech

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beruhigend, dass ich scheinbar wirklich nicht allein damit bin!!! aber mal ne ganz doofe frage: was ist denn die jobagentur? ist damit das das job center ("harz4-amt") gemeint?

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Hallo,
erst einmal tief durchatmen.
Geh zum Arbeitsamt oder ARGE und Beantrage Hartz 4.
Musst da zwar alle deine Finanzen und von Deinem Freund offen legen, wenn Du bei ihm wohnst. Aber Du bist auf jeden Fall krankenversichert. Bei welcher Versicherung Du dich versicherst, bleibt Deine Entscheidung. Wieviel Unterstützung vom Amt Du bekommst, hängt von den Einkünften deines Freundes ab.
Das Kind muss dann ja auch irgendwo versichert sein, wenn es auf der Welt ist. Darum macht man sich doch eigentlich vorher schon Gedanken drüber (besonders wenn man NICHT verheiratet ist, ist das Ganze mit mehr Papierkram verbunden).
Wunder mich nur, dass keiner von den Beamtem gesagt hast, was Du in deiner Situation tun kannst.
Alles wird gut! Nur Ruhe bewahren!
LG

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Hallo,

jetzt mal ne blöde Frage:

Wolltet ihr sowieso heiraten. Wenn ja, dann ist das echt ne Möglichkeit. Bei uns hat es 2 Wochen gedauert (und meine Schwiegereltern sind echte Chaoten, was das Aufbewahren von Unterlagen angeht).

Man braucht auch garnicht so viel. Soweit ich weiß (wenn ihr beide deutsche seid) braucht man nur nen Perso, beide Geburtsurkunden, ein Abschrift aus dem Familienbuch (der Eltern). Damit schauen die glaub ich, ob man schon verheiratet ist irgendwo nach.
Wie gesagt, das ist sicher die billigste aller Varianten.

Tatsächlich wär es ja nur bis zum ET, dann bist du und Kind ja beitragsfrei. Hast du schon Info wie teuer dis freiwillige Versicherung wär?

Alles Gute,

Ma

Ach und versicher idch AUF JEDEN FALL. Es kann ja auch sein, dass bei der Geburt was schief läuft oder du einen KS brauchst. Das wär ganz schön teuer.

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ja, wollen wir!!!hab nen termin zur anmeldung für nächste woche mittwoch in der tasche.hm, allerdings hat meine mutter ihre unterlagen irgendwo verkramt.ein familienstammbuch gab es vor 1990 in den neuen bundesländern nicht ( ja, da kommt sie her, aus ostberlin). daten kann sie mir keine nennen.
sie ist da wirklich eine absolute chaotin!!!
die unterlagen meines freundes und seiner elterm sind da einfacher zu besorgen.
meinst du, das ganze könnte trotzdem in ca 2 wochen klappen???

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Keine Ahnung! Hat da nicht vorhin eine gepostet, die im Standesamt arbeitet. Da muss es ja ein Standardvorgehen geben. Ich würd mal das Standesamt der Geburtsstadt deines Freundes anrufen. Die MÜSSEN irgendwelche Unterlagen ahben.

Ach, was ich schreiben wollte: den Weg zum Sozialamt oder Arbeitsamt wegen Sozialhilfe oder Hartz4 kannste dir sparen. Du hast ja eine Versorgungsgemeinschaft mit deinem Freund (also ihr wohnt zusammen und er KANN mit seinem Gehalt für dich sorgen) Dann besteht keine Notlage für dich => keine Stütze!!!

Investier die Zeit lieber in die Hochzeitsrealisierung. Dann habt ihr ja was schönes UND was nützliches.

Ma

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Moin! :-)

Hat denn Deine alte Versicherung nicht die Pflicht, Dich noch 4 Wochen weiter zu versichern?

Frag' dort lieber noch mal nach.

Beste Grüße,
Juliejohanna

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hi,

du musst versichert werden.
1. kann sich jeder versichern z.b. bei der aok oder sonst wo, der kein einkommen hat dann ist es eine geringe summe die man zahlen muss.
2. kann das arbeitsamt dich nicht so abservieren, hast du eine ausbildung beendet? wenn ja, müssen die dich als arbeitssuchend nehmen. so ist es auch bei mir, hab aber gute vermittler war da paarmal zum gespräch aber weiter auch nix, mit bewerbungen wurd ich in ruhe gelassen.
3. fürs heiraten braucht ihr nur jeder eure abstammungsurkunde. die müsst ihr auf dem standesamt beantragen wo ihr geboren wurdet, also im ort. bei uns ging es damals ziemlich schnell. das standesamt was bei euch im ort ist, kann die auch beantragen.

lg und viel glück das du bald versichert bist
wenke + julian *inside

p.s.: war im frühjahr auch in ein anderes bundesland gezogen und 2,5 monate nicht versichert. was ich aber nicht wusste, krankenkasse hat kein aufstand gemacht, arbeitsamt hatte dann gleich das geld nachgezahlt.

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Nein, man kann sich nur arbeitssuchend melden, wenn amn dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wenn das ein Sachbearbeiter anders macht, dann hält er sich nicht an die Regeln. So wie bei dir ist das Mauschelei. Alles andere hat nix mit "abservieren" zu tun.

Ma

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Hi!
Also ich meld mich auch nochmal zu Wort,...
1. Lass bei der KK prüfen, ob der nachgehende Krankenversicherungsschutz noch gilt
2.Sofort! Formlosen Antrag auf AlGII schreiben und beim Jobcenter/ARGE noch heute abgeben, der Stempel mit Datum zählt- egal was dann entschieden wird. Vollständigen Antrag kannste nachreichen
Das läuft parallel zu
3. freiwillige KV bei KK prüfen- wenn Dein Freund über der Einkommensgrenze liegt hast Du keinen Anspruch auf AlGII und er muss die Beiträge für deine KV zahlen!
Ist leider so!

Ne Lösung gibts, ist halt mit Aufwand verbunden.
Viel Erfolg!

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selbst wenn du, da schwanger, nicht dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst, musst du dich arbeitslos melden. selbst, wenn dein freund so viel verdient, dass du nur einen kleinen betrag zugesprochen bekommst, muss dich die arge versichern. so oder so. ist alles gesetzlich geregelt. die niedrigsten beiträge bei der aok zum beispiel sind leider ziemlich hoch, um die 150 euro, wenn du dich freiwillig versichern müsstest. sonst kann ich mich nur meiner vorrednerin anschließen.
lg und schau zu, dass die sache ins rollen kommt, denn ämter brauchen immer ewigkeiten, egal welches davon.

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vielen lieben dank euch allen für die zahlreichen/hilfreichen tipps und hinweise!!!
hab wieder neuen mut geschöpft, dass das doch alles wieder in seine richtige bahn laufen wird.
das standesamt konnte mich eben auch ermutigen---vielleicht bin ich ja wirklich schon in weniger als 3 wochen verheiratet;-)!!!..und das wäre nicht nur schön wegen der kv#blume#herzlich...!!!!


#danke#danke#danke