Fliesen in der Küche - Zuständigkeit beim Vermieter? Mietprofis??

Hallo zusammen :-)

Folgendes Problem. Unsere Küche (beim Einzug vorhanden) hat uns der Vermieter im völlig unrenoviertem Zustand beim Einzug überlassen. Wir hatten damals vor, innerhalb eines halben Jahres eine neue Küche zu kaufen und wollten die alte, die der Vermieter ursprünglich entsorgen wollte als Übergangslösung behalten. Inzwischen sind nun vier Jahre vergangen *hüstel*. Die Küche und die Installationen sind gut 30 Jahre alt. Um die Küche ansich gehts aber ja gar nicht, da ist völlig klar, dass das unsere Angelegenheit ist.

Nun ist es so, dass zumindest hinter der Spüle Fliesen angebracht sind, die aber teilweise nun auch schon abgefallen sind.... Hinter und neben dem Herd (bislang direkt an in der Ecke) gibt es bspw. gar keine Fliesen, was die Wand natürlich entsprechend "nett" aussehen lässt. Sockelleisten gibt es nur noch teilweise, stellenweise sind diese abgefallen und haben Löcher in der Wand zum Vorschein gebracht...
Das Fensterbrett ist aus Holz und Teil der Küche, wenn man diese "rausreisst" fehlt auch das Fensterbrett bzw. ist ein seltsam aussehendes Reststück der alten Küche.

Wir wollen bis Ende des Jahres eine neue Küche kaufen und stehen nun vor folgenden Problemen:

*Müssen wir die Küche fliesen oder ist das Aufgabe des Vermieter? Gehören Fliesen zur "Grundausstattung" einer Wohnung die vorhanden sein muss/soll?

*Wer ist für Fußbodenbelag/Sockelleisten zuständig?

*Was ist mit dem Fensterbrett? Muss hier ein "anständiges" Fensterbrett angebracht werden? In der restlichen Wohnung sind diese aus Stein...

#danke für eure Hilfe!

Lilliana

1

Warum wendest du dich einfachheithalber nicht sofort an deinem Vermieter ?

Vielleicht wird er dir entgegen kommen und die Materialkosten für die Fliesen übernehmen.

Vielleicht hat der Vermieter auch noch ein Fensterbrett aus "Stein" auf Lager liegen.

Stammt die alte Küche übrigens vom Vormieter oder hat der Vermieter diese aufgestellt ?

lg ann

2

Huhu Ann

das Problem ist, dass meine Vermieterin momentan für ca. 2 Monate nur per Mail erreichbar ist (Urlaub oder so...) und ich einfach gerne vorher wüsste woran ich bin.

Früher hat die Oma der Vermieterin hier in der Wohnung gewohnt bis diese verstorben ist. Ihr hat auch die Küche gehört. Also ganz normale Privatperson die eigentlich nicht wirklich viel mit der Wohnung zu tun hat. Deshalb glaube ich nicht, dass es irgendwo noch ein Fensterbrett gibt. Wie gesagt, die Küche ist aus den 60ern...

Gruß
Lilli

3

Abend,

also Grundsätzlich sind Fliesen sachen in eurem Fall, der Fliesenspielgel der Küche Vermieter sache.

Da Ihr so eingezogen seid, könnt ihr euch einigen, das er sich kümmert das der neu gemacht wird. oder Ihr beauftragt wen, der einen Kostenvoranschlag macht, und der wird dem Vermieter in Kopie vorgelegt.
Man kann sich auch auf Schönheitsreparaturen einigen, dann werden kaputte fliesen ausgetauscht, so wie alles andere was einen schliff braucht.

Die Küche ist schon über 40 Jahre alt,ich mein jetzt nicht das Inventar sondern Fliesen, Boden ect.
Bin mir nicht 100%tig sicher aber auch die muss mein ich regelmäßig gemacht werden, so wie du ja auch in gewissen jahren die Wohnräume streichen musst.

Das Fensterbrett, naja müssen tut er das nicht, wäre ne feine sache von Ihm.

Wenn du noch was zeit hast, mach mal einen termin mit der verbraucher Zentrale, noch besser wäre der Mieter-Verein. Die können Dir die neusten Gesetzeslagen dazu sagen.

PS:Privat Vermieter ist imme rso ne sache

lg
Asiye