Kündigung wegen Betriebsaufgabe.K ündigung ist unwirksam, uns jetzt??

Hallo,

ich habe am Montag schon berichtet, dass ich zum 31.12.2009 wegen Betriebsaufgabe gekündigt wurde.
Habe mich dann mit dem Berufsverband in Verbindung gesetzt und der hat mir heute schriftl. mitgeteilt, dass die Kündigung unwirksam ist, da mein AG 1. die Frist nicht eingehalten hat, 2. kein "ok" vom Gewerbeaufsichtsamt eingeholt hat und 3. gegen das Mutterschutzgesetz verstoßen hat.
Es stellt sich die Frage, ob durch die Schließung der Klinik ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Ich war heute beim Arbeitsamt, um mich arbeitslos zu melde. Da ich aber noch in Elternzeit bin und der Mutterschutz im Mai wieder beginnt, stehe ich dem arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und so steht mir auch nichts zu, außer Hartz 4(das will ich nicht).
Sollte ich nun trotzdem gegen die Kündigung vorgehen, damit alles seine Richtigkeit hat?
Die Sperre vom Arbeitsamt verfällt ja, da mir eh nichts zusteht.

LG
Jasmin

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das ist ja alles sehr unschön. Aber wo bitte möchtest Du arbeiten, wenn der Betrieb geschlossen ist ? Dagegen vorgehen ist ja gut und schön.... wobei sich die erste Frage wieder stellt... gegen wen ?

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Ich hätte meine Elternzeit sowieso bis zum Mutterschutz des 2. Kindes verlängert... es geht jetzt eigentlich mehr darum, ob ich wegen der Richtigkeit trotzdem dagegen vorgehen soll oder nicht.

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Ja, wenn der Betrieb nciht mehr existiert, dann bekommt Dein AG die Sondergenehmigung auch.

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Hallo

gegen an gehen kannst Du, hängt aber von vielen Faktoren ab!

Ist der AG ein Einzelunternehmer, selbsthaftend??? Dann KANN es u.U. sein, dass er Dich weiterbeschäftigen muss, bis die Kündigung wirksam ist.

google mal, ich hatte das Problem fast 2007.

Gruß

Mone

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hm, tja und wo genau soll der Arbeitgeber (den es ja dann nicht mehr gibt) sie beschäftigen ????

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Hallo Mone,

also ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich gar nicht richtig bescheid darüber weiß, WAS nun weiter passiert.
Ich weiß, dass die Räumlichkeiten inkl. Kundenstamm aufgekauft wurden und meine Kolleginnen von dem Käufer in seiner Hauptfirma (anderer Ort) zum 1.1.2010 beschäftigt werden! Es weiß keiner so genau, ob es nun eine Übernahme ist oder nicht... es redet ja niemand und Antworten bekommt man auch keine.
Ich wollte am Montag lediglich meine Elternzeit verlängern und die neue SS mitteilen.... da hatte ich aber schon vorher die Kündigung auf dem Tisch liegen.

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NAtürlich gehst du weiter gegen die Kündigung zu, denn nur so steht dir Geld zu!

Du bekomsmt doch bei einem Ag auch Mutterschaftsgeld usw. sonst nichts, das würdest du alles verfallen lassen!

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okay, ich werde mich gleich morgen nochmal mit dem Berufsverband in Verbindung setzen und weiteres Vorgehen besprechen!
Vielleicht hab ich ja Glück und kann noch etwas raus holen ;-), wobei es mir mehr ums Prinzip als um Geld geht

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Auf jeden Fall Kündigungsschutzklage einreichen!!!
Dann bekommst du weiter Gehalt!
Such dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.