Hartz IV - Sparbuch für Kind erlaubt?

Hallo,

darf man als ALG II-Bezieher ein Sparbuch für sein Kind einrichten und wenn ja, wie hoch darf man sparen, ohne daß es angerechnet wird?

Die Tante von meiner Kleinen wollte für sie jetzt ein Sparbuch einrichten, wo sie immer mal was drauf überweist. Zur Geburt haben wir auch einiges an Geld bekommen, was ich da draufpacken will.

Danke für Eure Antworten!

LGe Liliana

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Die Tante soll ein Sparbuch auf ihren Namen anlegen. Ist ja auch ihr Geld, das darauf eingezahlt wird.

Du darfst als Alg II Empfänger natürlich Sparkonten anlegen und du kannst aus deinem Regelsatz Summe X ansparen (Ich glaube 3100 Euro, will mich aber nicht festlegen). Am Besten per Überweisung, damit man nachvollziehen kann, woher das Geld kommt.

Das Geld zur Geburt würde im "Normalfall" angerechnet werden, wie jedes Geldgeschenk. Aber ob das wirklich ein SB macht, sei mal dahin gestellt. Am Bsten direkt etwas Nützliches davon kaufen.

Gruß Lena

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Hallo,

wenn du Geld bekommst, ist das in fast allen Fällen eine "Einnahme", die angerechnet wird. Lies mal hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25770/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Alg-II-Einkommen.html

Grundsätzlich darfst du aber von deinem ALGII-Satz sparen so viel du möchtest und wie du möchtest. Also darfst du auch ein Sparbuch anlegen.

Viele Grüße
Marion

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:-)... JA du/tante darfst


siehe hier auskunft aus it:

Sie dürfen als Empfänger von Hartz 4 unter folgenden Bedingungen Vermögen haben:

für hilfebedürftige minderjährige Kinder liegt der Freibetrag bei 3100 Euro. Freibetrag heißt, soviel dürfen Sie haben und bekommen dennoch Hartz4 - aber mehr darf's nicht sein.
bei Erwachsenen wird der Freibetrag wie folgt berechnet: Anzahl der Lebensjahre x 150 Euro - mindestens aber auch hier 3100 Euro und und maximal 9750 Euro.
Für jedes Mitglied einer BG gilt über die (mindestens) 3100 EUR Grundfreibetrag hinaus ein Betrag von 750 EUR für notwendige Anschaffungen.
zusätzlich können Sie nach der Formel "250 Euro x Lebensjahre" für eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung ansparen. Bedingung: die Versicherung wird erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Diese Bedingung muss im Versicherungsvertrag stehen - das Arbeitsamt prüft. Die Höchstgrenze dieses Freibetrags liegt bei 16.250 Euro.
Andere Geldanlagen und alles, was Sie ansonsten zu Bargeld gemacht haben, ist nicht geschützt. Erst wenn es weg ist, kommt Geld vom Amt.
Oberhalb der Freibeträge wird Ihr Vermögen mit den Hartz 4 Zahlungen verrechnet und wie Einkommen gewertet: Bevor Sie Geld vom Amt sehen, müssen Sie das Vermögen aufbrauchen.


l.g.c.

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Das was du da schreibst hat überhaupt nichts mit der TE zu tun!
In deinem Text geht es um vorhandenes Vermögen bei Alg II Antragstellung.

Die TE bezieht bereits Alg II und möchte jetzt anfangen zu sparen. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

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Ja eben, jetzt wirds angerechnet!

Freibeträge werden nur bei Antragsstellung berücksichtigt!

die Gummiente

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Ne, das mit der Tante funktioniert nicht. Ist Einkommen.

Mein Rat: Du legst was aufs Sparbuch und die Tante kauft dem Kind mal Schuhe oder eine Jacke...

Gruß

Manavgat