Wie schmeiss ich meinen Mann raus?

Mein Mann ist spielsüchtig und diese Sucht nimmt allmählich solche Ausmaße an, dass wir kaum noch Geld zur Verfügung haben.
Er hat 100 Chancen von mir gekriegt, aber die Sucht ist mächtiger. Prof. helfen lassen will er sich nicht.
Ich möchte (bzw. MUSS) mich jetzt trennen und habe mal eine Frage dazu.
Wir haben aufgrund seiner Spielsucht vor einigen Jahren festgelegt, dass sein Gehalt auf mein Konto geht (er hat keinen Zugriff darauf, sondern lässt sich Vorschüsse auszahlen).
Wenn ich ihm jetzt eine Frist bis z.B. Ende Januar gebe, auszuziehen, wird er veranlassen, daß wir (unsere Tochter und ich) Ende des Monats ohne Geld dastehen.
Wir würden gern hier in der Wohnung bleiben, kann die Arge so kurzfristig die Miete übernehmen?
Ich bin chronisch krank und arbeite deshalb nicht.
Wir haben eine 120 qm Wohnung, die aber nur € 380,-- warm kostet (ohne Nachzahlungen, der Vermieter macht keine Betriebskostenabrechnung, sondern möchte immer nur diese Pauschale).
Ist es möglich, dass meine Tochter und ich hier wohnen bleiben können?
Kann mir jemand einen Rat geben?



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Frag doch bei der ARGE mal direkt nach.

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Du gehst am Besten gleich zur Arge und holst dir einen Antrag.
Versuche alle Gehaltsabrechnungen, Versicherung etc zu kopieren (die brauchst du zur Unterhaltsfeststellung).
Wenn möglich warte noch bis zum nächsten Gehaltseingang, um wenigstens die Miete und ein wenig Geld für Essen zu sichern.
Du wirst deinem Mann sein Geld geben müssen, da kommst du nicht drum rum.
Aber ich sage dir gleich, wenn dein MAnn dich als Stabilität verliert ist es nur eine Frage der Zeit, wie lange er überhaupt noch arbeiten geht, bzw eine Wohnung etc hat.
Natürlich soll dich das nicht hindern zu gehen, sondern ich möchte dich nur darauf aufmerksam machen, daß wohl kein Unterhalt fliessen wird.


Du kannst bei einer Anwältin beantragen, daß dein Mann der Wohnung verwiesen wird, das dauert aber und auch nur mit Fristsetzung.

Wage den Schritt, ich denke nicht, daß du ihn bereuen wirst.

mfg

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für einen zeitraum von drei monaten werden die das tun. vorher würden sie euch auch keinen umzug finanzieren weil die davon ausgehen, dass in den ersten drei trennungsmonaten jederzeit eine versöhnung möglich ist.
danach wird es allerdings schwierig, eure wohnung ist zwar nicht zu teuer aber eben zu groß. ich weiß das weil meine schwester das grad hinter sich hat und momentan bei uns zur untermiete lebt. die wohnungen die sie bis jetzt in aussicht hatte waren immer zu groß für die arge. ihr und ihrer tochter stehen wohl 60qm zu, kosten darf die wohnung 420€. wenn die wohnung größer als erlaubt ist wird die miete auf den qm umgerechnet das würde in deinem fall bedeuten dass du die hälfte der miete selbst tragen musst. du müsstest also von deinem hartz4 satz 190€ der miete selber tragen, das dürfte eng für euch werden.

lg

dani

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Sicher? #kratz Ich hab das neulich irgendwo anders gelesen. Nämlich dass die Arge dir bei einer zu großen Wohnung nur max. den Satz zahlt, den du ortsüblich für eine angemessene Wohnung würdest zahlen müssen. Da läge die TE mit ihren 380,- warm ja noch lang darunter.

Wenn die das so handhaben, wie du sagst, würde es ja reichen, den Vermieter um eine Mieterhöhung zu bitten #schein

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hä?#kratz
würde es nicht, denn es geht ja wie gesagt auch um die qm zahl. also bei meiner schwester ist das so:

2 personen: max 60qm und warmmiete von 420€ (wobei letztere je nach stadt auch teurer oder niedriger sein kann)
die letzte wohnung die sie gesehen hatte sollte warm 360€ kosten, war aber 70qm groß. die arge sagte sie rechnen dann mit einem qm preis von 5,15, das mal 10 (wegen den 10 qm zu viel) hätte eine zuzahlung von knapp 52€ ergeben. total bescheuert.
was aber hilft ist wenn der vermieter einen neuen mietvertrag anfertigt und die wohnung kleiner macht als sie ist#schein

lg

dani

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Wenn du chronisch krank bist und nicht arbeitsfähig, dann kann es sein, dass die ARGE nicht die richtige Stelle für Dich ist.
Gibt es ärztliche Gutachten - evt. auch vom Rentenversicherungsträger - die belegen, dass Du nciht erwerbsfähig bist?
Oder ist es "nur" Deine eigene Einschätzung?
Sollte es bereits ärztlich belegt sein, dass du erwerbsunfähig bist, mußt Du Grundsicherung beantragen.
Arbeitslosengeld 2 bekommt nur, wer mindestens drei Stunden am Tag arbeiten könnte, sofern er eine Stelle hat und die Kinderbetreuung sichergestellt ist.

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Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft seit über 2 Jahren.
Es ist also noch nicht entschieden, ob ich mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kann oder nicht.

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Hallo,
das mit den 60 qm und den 420€ stimmt, auch das du in die Grundsicherung fällst wenn du nicht arbeiten kannst.

Allerdings kommt es auf die ARGE bzw. den Sachbearbeiter beim Sozialamt an ob die deine Wohnung weiterfinanzieren oder nicht. Es gibt welche denen ist es egal ob du mehr qm hast, hauptsache der Preis stimmt. Andere sind total pingelig. Es ist ja eigentlich auch Blödsinn mehr Miete für weniger Wohnung zu zahlen.

Lass dich auf jeden Fall nicht einschüchtern, wenn du unzufrieden bist lass dir immer gleich den Amtsleiter kommen und lass dich niemals abwimmeln oder auf später vertrösten. Sich alles schriftlich geben zu lassen ist auch immer gut, dann hat man was in der Hand.

Ansonsten: bleib stark. Du weisst er wird sich nicht ändern, und irgendwann ist es auch egal ob er was dafür kann oder nicht. Ich hab meinem Ex 5 Dollar für meine Schwangerschaftsvitamine gegeben, 3 Stunden später hab ich ihn in der Spielhalle gefunden. Als die Kleine zwei war hab ich meinen letzten Dollar unter mein Kopfkissen (!!!) gelegt weil ich Frühstück gebraucht hab für sie. Als ich mitten in der Nacht mal aufs Klo bin ist er damit verschwunden.

Ich wünsch dir viel Kraft für dich und deine Tochter

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Hallo also was ich weiss ist, das zwei personen 60 pm zustehen, wie das preislich aussieht da solltest du dich auf dem amt schnellstens informieren.