Erstausstattungsbeihilfe??

Hallo Liebe Mamis

Ich habe eine 13Monate alte Tochter und bin wie es aussieht wieder Schwanger.

Ich bekomme (leider) Hartz4 also ALG2 .

Da ein zweites kind eigendlich nicht geplant war habe ich nun alles schon wieder verkauft was ich nicht mehr brauchte , sprich kinderwagen kleidung steri usw

bei meiner tochter habe ich sowohl von der ARGE (war derzeit gerade mit der ausbildung fertig) als auch von einem Mutterschutzbund erstausstattungsbeihilfe bekommen.

Müssen die das nochmal zahlen ?? da ich ja alles nochmal bräuchte? oder muss ich das nun selber bezahlen?? wüsste nicht wovon *heul*

(hätte ich mal nicht alle verkauft)

Ich freue mich auf eure antworten und hoffe das ich nicht gesteinigt werde wie bei Urbia (kotz forum der übermuttis)

Vielen Dank und liebe grüsse

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Bezahlen "MÜSSEN" die garnichts. Ich denke Du wirst wie beim ersten auch einen Antrag stellen müssen. Allerdings könnte ich gut verstehen wenn Du nichts bekommen würdest aufgrund der Tatsache das Dein Kind erst 13 Monate alt ist. Normalerweise benutzt man ja mit dem Altern auch durchaus noch einen Kinderwagen.

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also soweit ich weiss bekommt man diese beihilfe klar beim 1. kind von Caritas und Arge bevor nicht 3. Jahre verstrichen sind gibts nix mehr und selbst wenn du 3. jahre schon um wären geht man davon aus das die sachen nicht nach dem rauswachsen gleich verkauft oder verschenkt werden.

Da musst du auf die gutmütigkeit deiner Sachbearbeiter/in hoffen.

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Öhm..du bist hier bei Urbia...

Du kannst deiner Sachbearbeiterin die Lage schildern und ihr sagen das du den ganzen Kram schon verkauft hast weil du eben nicht nochmal bzw so früh damit gerechnet hast.Ob sie dann die Erstausstattung nochmal zahlen kann ich dir nicht zu 100% beantworten aber nur der fragt bekommt Antwort ;-)

Du könntest allerdings auch bei Caritas nachfragen.Soweit ich weiß steuern die auch bei aus einem Fond.Anrufen und Termin machen,die klären dich dann auf.

lg

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Lass Dich hier nicht ärgern mit Aussagen zu Verhütung u.ä. Du wirst wahrscheinlich nichts bekommen jetzt beim 2. Baby, versuch es aber. Hier gibt es so viele Muttis, die Dir bestimmt mit Babysachen helfen können. Ich hoffe für Dich, dass es so ist.. Wenn man ein Kind durch bekommt, geht es auch mit zweien. Ich wünsche Dir jedenfalls alles Gute.
Gruß Charlotte

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hallo!

wir haben schon 2mal geld von der stiftung familien in not bekommen und beim zweiten sogar mehr wie beim ersten kind!
ich war wieder schwanger als meine große tochter gerade 10monate alt war!
ne freundin hat auch geld von der arge bekommen für ihr zweites baby und ihr großes kind is nich mal 3jahr alt!
also versuch es einfach!

viel glück

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Hallo Du,
ich würde Dir raten gehe von Beratungstelle zu Beratungstelle, bis Du alles hast was Du brauchst. Denn die Möglichkeiten und die Motivation von unterschiedlichen Beratungstellen können sehr unterschiedlich sein.
Eine zusätzliche Möglichkeit wäre, dass Du bei Kinder-Second-Hand-Markten die Sachen günstig kaufst
Lass Dich nicht entmutigen.
Sei ganz lieb gegrüßt von salida-del-sol

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Günstige gute SAchen gibt es auch bei ebay.

Doch, du kannst einen Antrag bei der Mu-Ki-STiftung stellen bei jeder anerk. B-stelle.
Und die Arge muss dir für alles, auch SSW-Kleidung, die Pauschalen bezahlen.
Wünsche dir viel Erfolg!

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Es gibt hier viele die gerne erzählen, dass die das Geld 2 oder sogar dreimal bekommen haben.

Frag einfach nach.

Was mich allerdings stutzig macht ist, wie du den KiWa schon verkaufen konntest.
Dein Kind ist gerade mal 13 Monate alt.
Wie fährst du mit ihm Spazieren?
Nurnoch im Buggy?

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Huhu

Ja ich fahre nur noch im Buggy da ich in einem Mehrfamilienhaus wohne und ihn dort im Hausflur unterstellen muss , war der KiWa einfach zu groß

Meine Maus ist für ihr Alter auch schon recht groß deswegen ging das gut.

Liebe Grüsse

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Hallo,

wenn das große Kind im Buggy sitzt, kannst du das kleinere im Tuch tragen. So sparst du den Geschwisterwagen.

Der Rat von Beratungsstelle zu Beratungsstelle zu latschen ist Quatsch. Dort werden nur die Anträge fertig gemacht, entschieden wird woanders.

LG Marion

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Huhu

leider kann ich das Kind nicht in der Bauchtrage/tragetuch tragen da ich Hüfte und Rücken nicht belasten kann.

Habe das damals bei meiner Maus schon versucht ...

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Hallo,

dann kannst du aber auch nicht schwanger sein. So ein geborenes Baby belastet doch viel weniger ;-)

Tja, dann sieh dich Mal nach nem guten gebrauchten Zwillingswagen um. Da musst du aber bisschen Geld für ausgeben. Die billigen sind Rückenschädlich bis zum Gehtnichtmehr.

LG Marion

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Mehrbedarfe und Erstausstattung für die Schwangere und das erwartete Kind
- Ab der 13. Schwangerschaftswoche hat die Schwangere Anspruch auf 17% Mehr, berechnet von ihrer maßgeblichen Regelleistung (80%, 90% oder 100% des Regelsatzes; § 21 Abs. 2 SGB II).
- Während der Schwangerschaft hat die Schwangere Anspruch auf Erstausstattungen für Schwangerschaftsbekleidung (§ 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB II).
- Unmittelbar vor der Geburt hat die Schwangere Anspruch auf Erstausstattungen für das Baby (§ 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB II).

Zur dieser Erstausstattung gehört das, was nicht vorhanden ist und benötigt wird. Zu beachten ist dabei, dass jedes Kind einen eigenen Anspruch auf Erstausstattung hat. Es ist also nicht zulässig, bei Mehrlingsgeburten den Anspruch zu kürzen. "..."
Sofern man Gelder zur Erstausstattung bei anderen Organisationen erhält, werden diese auf die Leistungen des § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB II angerechnet und mindern diese entsprechend, stellen aber aufgrund ihrer Zweckbindung kein Einkommen dar.
Erforderlich für die Geltendmachung dieser Ansprüche ist der Nachweis der Schwangerschaft und des vorr. Entbindungstermins, i.d.R. durch Vorlage und Kopie der 1. Seite des Mutterpasses.

Viele beantragen auch bei anderen gemeinnützigen und caritativen Stellen Leistungen zur Erstausstattung, diese werden aber i.d.R. auf die des SGB II angerechnet.
Ausnahme sind Leistungen nach dem Gesetz zur Errichtung der Stiftung „Mutter und Kind“ – Schutz des ungeborenen Lebens, diese sind lt.Weisung der BA zu § 11 ind Rz 11.95 (GA 11.95) privilegiert und werden nicht angerechnet.


So, hier mal einige Vorschriften!!!! JEDES KIND :-p hat anspruch auf eine Erstausstattung!!!! Gilt in dem Falle auch für einen "nachzügler" wenn das Geschwisterkind "erst" 10 Monate alt ist!

Lass dir bloß nicht erzählen das geht nicht usw.....sollte dein ANtrag abgelehnt werden, Widerspruch.....solltest du noch hilfe brauchen....einfach melden! ;-)

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hallo erst mal...

hier bekommt man ja echt brechreiz, hier ist ein forum für ungeplant schwangere, da hat man auf solche leute nicht rum zu tanzen man sollte vllt erst mal unter seiner eigenen tür kehren und sich dahin machen wo man hin gehört....

sorry für diese meckerei ich hasse sowas....

zu dem thema erst ausstattung..... meine tante wurde einige wochen nach der geburt ihrer tochter auch wieder schwanger und hat den kompletten satz als erstausstattung wieder bekommen, da die kleine auch noch in den kinderwagen musste, es kommt auf jedes amt selber an man labbert hier net so einen dummen stuss von wegen gibt es nicht.... ich freu mich mal darauf auf andere rum zu meckern die leute nicht verstehen können ungeplant schwanger zu werden und dann selber in so einer situation zu stehen, oh man wie mich sowas aufregt...

trotzdem noch schöne weihnachten