Kann meine Tochter meinen Mädchennamen mit annehmen?

Hallo Ihr Lieben,
ich leb mit meinem Mann in Scheidung und ne Freundin meinte, wenn ich meinen Mädchennamen annehme, kann das meine Tochter auch..
Wisst Ihr da mehr, ob das geht? und ob der Vater zustimmen muss?
Vielen Dank im voraus
Gruss
tina

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da ihr verheiratet seid/wart nehme ich an ihr habt das geteilte SR? dann muss der vater mit zustimmen...

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ja haben wir...
aber falls er zustimmt, würde das gehen?

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wenn er zustimmt dann schon aber danach kannst du den namen nicht mehr so einfach ändern. so war es zumindest bei meiner freundin. die kleine hatte den namen vom papa,sie hatten aber nicht das geteilte SR und sie hat ihr jetzt nach der trennung ihren mädchennamen gegeben und ihr wurde gesagt,nochmal geht keine namensänderung... ich würde mal am standesamt nachfragen,die kennen sich da besser aus

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Hi,

also soweit ich weiss geht das nicht so einfach. Nur aus ganz wichtigen Gründen..... Kind belastet es sehr, wenn es anderen NAmen hat als die Mutter....
Aber ansonsten geht es nicht.
Ruf mal beim Standesamt an, die wissen das sicher.

Maren

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Kind belastet es sehr, wenn es anderen NAmen hat als die Mutter....
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echt?
Also mir hat es nie was ausgemacht anders zu heißen als meine Mutter.
Mein Sohn heißt wie sein Vater und ihm Bekanntenkreis haben wir zig verheiratete Paar, die trotzdem unterschiedliche Namen haben.
Ich hab nicht den Eindruck, dass es den Kindern sonderlich was ausmacht.
Ich denke ein Kind leidet eher unter eine unsauberen Trennung als Eltern als unter dem Namen

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... das war ja nur ein Beispiel :-)

angenommen, das Kind ist in der SChule und die SChüler wissen sie hat einen anderen Namen wie ihre Mutter und hänseln es sehr oder sowas... unter solchen Umständen sollte es wohl gehn, dass das KInd den Namen der Mutter annimmt und ansonsten soll es schwierig sein, kann aber auch sein, das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Und ich meinte damit ja nicht, dass wohl fast jedes Kind ein TRauma kriegt, weil es anders heisst als die Mutter :-)

Maren

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Guten Abend.

Nein, das geht seit der Namensreform (muss Anfang der Neunziger gewesen sein) nicht mehr.
Nur wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, aber dann muss man das auch übers Gericht machen, was Geld und Zeit kostet. Wenn Du meinst, dass wirklich schwerwiegende Gründe vorliegen, solltest Du Dich von einem Anwalt dazu beraten lassen (ohne ginge das eh nicht).

Gruß von der Hedda, die 1993 noch den Mädchennamen der Mutter knapp vor der Namensreform angenommen hat.

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Die Ex meines Mannes wollte auch ihren Mädchennamen annehmen und wollte das für ihre Tochter auch. Sie hat alleiniges Sorgerecht.
Es ging nicht, da dafür zwingend die Zustimmung meines Mannes notwendig wäre und die erteilt er nicht!

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Wie albern von ihm diese Zustimmung zu verweigern #contra

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Das ist nicht albern, sondern sein gutes Recht. Seine Ex kann gern wieder ihren Mädchennamen annehmen! Die Tochter wird ihren GEBURTSnamen behalten.

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das geht....mit einverständniss vom vater

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Grundvoraussetzung wäre, dass der KV der Namensänderung zustimmt...ansonsten ----> keine Chance.

Weiters wurde ICH bei meiner damaligen Namensänderung von der Standesbeamtin darüber aufgeklärt, dass mein Sohn meinen Mädchennamen auch MIT Zustimmung seines Vaters nicht annehmen kann. Du solltest dich also zunächst mal beim zuständigen Standesamt erkundigen, ob das überhaupt möglich ist.