Alg 2 und 165 Euro Job

Hallo zusammen,

seit diesem Monat habe ich einen 165 Euro Job.
Nun hatte ich vor kurzem schon einen Brief im Kasten ich soll bitte eine Einkommensbescheinigung, Arbeitsvertrag und einen Nachweis über den Zufluss ( Kontoauszug ) einreichen.

Da ich weder einen Arbeitsvertrag habe noch Geld auf mein Konto bekomme habe ich von meinem Arbeitgeber den Zettel über Einkommen ausfüllen lassen, in dem steht das ich monatlich 165 Euro bekomme und das Einkommen monatlich gleich hoch ist!

Heute schon wieder Post, ihre Einkommensbescheinigung habe ich erhalten.
Bitte reichen sie noch den Arbeitsvertrag und den Nachweis über den Zufluss ( Kontoauszug ) ein.

Angerufen, geschildert das ich keinen Arbeitsvertrag habe und das Geld bar ausgezahlt bekomme, immer an dem Tag an dem ich auch arbeiten war!

Wie läuft das jetzt weiter??
LG

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Du hast keinen schriftlichen Vertrag und wirst täglich bar auf die Hand bezahlt?
Bist Du sicher, dass der Job regulär gemeldet ist oder arbeitest Du schwarz???

Du bekommst aber hoffentlich Lohnabrechnungen?

Gruß,

W

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Klingt für mich auch sehr komisch

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Mehr als das.
Ich weiß auch bis heute nicht, was ein 165Euro-Job ist.
Sind die speziell für ALGI-Bezieher erschaffen, damit die ja die anrechnungsfreie Grenze nicht überschreiten?

LG

PS: alles gut bei Euch?

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Kein Vetrag? #kratz Kann man machen, soltest du auch
Dann lass dir Quittungen ausstellen für jeden Tag was du an Gehalt bekommen hast.

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"Dann lass dir Quittungen ausstellen für jeden Tag was du an Gehalt bekommen hast"

Wollt ich auch erst vorschlagen aber ne Quittung ist ja ne Empfangsbestätigung....die müßte ER ja ausstellen!

LG

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Mh stimmt. Oder eben Lohnabrechnung dann hinschicken ;-) Wird sie wohl aber auch nicht bekommen, he?#kratz#gruebel

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Hallo,

kein Arbeitsvertrag? keine Lohnabrechnung? kein Nachweis, dass der Job angemeldet ist??

Evtl Schwarzarbeit? Ist die ARGE auf Zack, wird sie es weiterleiten und Ermittlungen wg Verdacht auf Schwarzarbeit werden seitens der Behörden aufgenommen.

Wie willst Du jemals agieren können, wenn dieser Job von jetzt auf gleich verloren geht?? Trete dem AG auf die Füsse!!

LG
Mone

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Jo!

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Rein theoretisch hat der Schnarchnase vom Amt jeden Monat die vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung (Vordruck der Arge) auszureichen, darauß geht hervor was bezahlt wurde und wann es bezahlt wurde.
Für nen schriftlichen Arbeitsvertrag gibts keine Pflicht und der Zufluß sollte nachgewiesen sein, in dem Du die Bescheinigung einreichst, sobald Du sie hast.

Das ganze Ermittlungsgeschwätz und Schwarzarbeitsgeheule, was hier losgetreten wird, kann Dir vom Prinzip her schnuppe sein, sollen sie hal ermitteln, ham die bewaffneten Finanzbeamten vom Zoll halt auch mal was zu tun.
Nur wichtig, wenn Du im Rahmen einer solchen eventuellen Ermittlung ein Schriftstück in die Finger bekommen olltest, aus dem hervorgeht, dass auf Anstiftung der Arge gegen Dich ermittelt wurde wegen Schwarzarbeit, dann hebe es gut auf und such Dir ne guten Anwalt, der weiß wie man Köpfe ins Rollen bringt.

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@rarity85:
Aha, weil wir einen Verdacht auf Schwarzarbeit weiterleiten, sollen unsere Köpfe rollen, wenn sowohl gegen den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer ermittelt wird? Sehr interessant.
Wir sind dazu verpflichtet einen Verdacht auf Schwarzarbeit zu melden. Außerdem sollte jeder Arbeitnehmer auf ein korrektes Arbeitsverhältnis/-bedingungen achten! Da kann man nicht pauschal den ARGE-Mitarbeitern den Schwarzen Peter zuschieben.

@frank26476
Lass dir von deinem AG einen Zweizeiler geben, in denen der AG das Arbeitsverhältnis bestätigt und das du deinen Lohn Bar auf die Hand erhälst und die Höhe jeden Monat gleich ist. Das sollte dem Sachbearbeiter reichen. Mir reicht das auch aus.

Eine kleine Anmerkung noch: Von den 165,00 Euro wird ein Teil auf dein ALG II angerechnet, da im ALG II nur 100,00 Euro Hinzuverdienst frei sind! Es ist ein Irrglaube, dass beim ALG II-Bezug 165,00 Euro anrechnungsfrei hinzuverdient werden dürfen! Das gilt nur für den ALG I -Bezug!
Im ALG II sind grundsätzlich nur 100,00 Euro frei. Alles darüber wird prozentual auf die Leistungen angrechnet.

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Also wenn sie die Arbeit durch Nachweis des AG über die Höhe des ausgezahlten beim AA nachweist, dann ist sie doch sowieso vom Verdacht der Schwarzarbeit rein gewaschen. SIE gibt ihren Nettoverdienst ja schließlich an... Ob der AG die Kosten einbucht oder aus der "Portokasse" bezahlt, ist doch nicht in ihrer Hand...

Was ein korrektes Arbeitsverhältnis ist, liegt ja nun auch im Auge des Betrachters... Ein rechtlich abgesichertes Verhältnis durch Verträge etc. ist sicher vorzuziehen, aber wenn der AG da quer schießt, sehe ich nicht den AN in der Pflicht...

VG
Jenny

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Klar, wessen Kopf denn sonst, wenn nicht der Desjenigen, der einen zu unrecht angezeigt hat, ist in der Welt hier draußen nicht anders.

Ab und an mal in StGB reinschauen ;)

Und Verdachtsmomente sind hier auch keine gegeben, außer vielleicht die Paranoia eines SBs, es bedarf keiner schriftlichen Form eines Arbeitsvertrages.

Oh man, der Staat muß echt am Ende sein, er kann ned mal mehr das eigne Personal ordentlich ausbilden.

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