Berechnung Elterngeld, wenn in Elternzeit wieder schwanger?

Hallo,
ich bin nun seit 5 Tagen in Elternzeit#freu und schon beschäftigt mich die Frage...
Mit meinen nun fast 36 Jährchen sollte unsere Lina entweder bald ein Geschwisterchen bekommen oder gar nicht (was aber schade wäre).
Wenn ich also in der Elternzeit schwanger werden würde, wie berechnet sich das Elterngeld für das 2. Kind?
Zählt die Elternzeit als Berechnungszeitraum oder die Monate vorher?
Diese Frage wurde hier schon unterschiedlich beantwortet. Wer ist in dieser Situation und weiß es genau?

Lg Fanny

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Hi,

als Berechnungsgrundlage zählt dein Einkommen (aus eigenständiger Arbeit) 12 Monate vor Geburt des Zweiten Kindes. Zusätzlich erhälst du Geschwisterbonus. Da Eltergeld kein Einkommen ist, bekommst du nur den Mindestsatz (300), wenn du nicht in deiner Elterzeit zusätzlich arbeitest.

LG rockygirl

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Danke!
Einige haben hier in früheren Diskussionen gemeint, die Elternzeit wird einfach außer Acht gelassen und es zähle die Zeit vor dem Elterngeld.
Hmmm, 300 Euro. Damit lässt sich kein Haus abbezahlen. Muss Linchen doch noch ein bisschen auf ein Geschwisterchen warten...


Lg Fanny

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Das stimmt nicht!!!!

Ich bin gerade in der selben Situation und war bei der Elterngeldstelle und habe mich beraten lassen. Ebenso von einer Anwältin für Familienrecht. Wenn du das Gesetz liest (Mutterschutzgesetz) dann findest du darin auch den Passus, dass sich das Elterngeld in diesem Falle aus dem Durchschnitt der letzten 12 Monate VOR der letzten Elternzeit berechnet.

Du bekommst also, falls du es schaffst direkt mit Ende der Elternzeit in den neuen Mutterschutz zu gehen, das gleiche Elterngeld wie vorher!!

Viel Spaß beim Geschwisterchen bauen ;-)

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ich muss meiner vorrednerin wiedersprechen, meine situation, mein erster sohn wurde am 29.04.09 gebohren, bin jetzt in der 13.woche schwanger, et 06.08.10, so hab mein elterngeld geteilt genommen d.h. auf 2 jahre.
letzte woche hab ich bei der elterngeldstelle angerufen um mich zu erkundigen, die dame sagte ich solle mir die 2.hälfte sprich von mai2010 bis april2011 komplett im april2010 auszahlen lassen, da mir dieser betrag sonst auf das elterngeld für das 2. kind angerechnet wird. ausserdem wird das elterngeld für das 2.kind massgeblich von den letzten 12 monaten vor geburt berechnet und die elternzeit vom 1.kind zählt nicht sondern die entsprechende zeit davor sprich berechnungsgrundlage vom elterngeld für das 1.kind.
ich hoffe du hast das so verstanden?

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Die erste Anwort ist (entschuldigung) totaler Unsinn. Man sollte sich erstmal informieren, bevor man antwortet!!!

Also, jetzt mal meine Antwort, aus eigener Erfahrung, denn ich bzw. wir haben es so gemacht, wie du es dir wünschst.

Ich bin der Elternzeit meiner ersten Tochter wieder schwanger gewurden und habe meine zweite Tochter entbunden, da war Kind1 16 Monate. Wir haben das bewußt so gewollt, den kurzen Abstand der Kinder.

Wir hatten 14 Monate Elternzeit für Kind 1. Anschließend bin ich direkt in den Mutterschutz gewackelt.

Jetzt zur Erklärung:

Du bekommst, solltest innerhalb des Zeitraums entbinden, der mit Elterngeld für Kind 1 behaftet ist, oder kurze Zeit drauf, das selbe Elterngeld wie bei Kind 1, für Kind 2, plus Geschwisterbonus.
Die Monate des Elterngeldbezugs für Kind 1 werden aus der Berechnung gestrichen, da dies ja kein Einkommen ist und es werden erneut die 12 Monate vor dieser Elternzeit (Kind 1) zur Berechung genommen.

Ich beziehe also im Moment das selbe Elterngeld wie bei meiner ersten Tochter, plus Geschwisterbonus.

Das ganze klappt aber nur, in exakt der selben Höhe, wenn keine "Leermonate" dazwischen liegen, also Monate ohne Elterngeldbezug für Kind 1. Für jeden dieser Monate wirst du dann mit null berechnet, außer du hast irgendeine Form Einkommen (400€-Basis oder so...)

Ich hoffe ich habe es dir verständlich geschrieben. Ist ja ein sehr komplexes Thema.

Solltest du noch Fragen haben, gern auch über VK.

LG
am210807

P.S.: Im Mutterschutz bekommst du dann sogar wieder für die 14 Wochen dein volles Gehalt von vor der Entbindung des ersten Kindes. ALso 13€ pro Tag von der Kasse und den rest vom Arbeitgeber.

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In dem Fall bekommst du die 67% von dem Einkommen deines Teilzeitjobs.

Das Elterngeld in Höhe des letzten Gehaltes vor Geburt des ersten Kindes, klappt wirklich nur, wenn man wieder entbindet in Verbindung mit der Elternzeit, die mit den zwölf bzw. 14 Monaten Elterngeld behaftet ist.

Den Fall den du jetzt hast, hat meine Freundin ebenfalls. Nach ihren ersten zwölf Monaten Elternzeit, mit Elterngeld, ist sie wieder Teilzit arbeiten gegangen. Jetzt bekommt sie diesen Sommer ihr zweites Kind und bekommt Elterngeld nur in Höhe ihres Teilzeitjobs.

Ich hoffe du blickst noch durch was ich meine.

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