Gesetzlicher Vertreter

Hallo liebe Urbianer ....

Ich weiß zwar nicht ob ich hier richtig bin mit meiner Frage, werds aber mal versuchen #schwitz
Wenn nicht Beitrag bitte verschieben ....

Meine Frage klingt wahrscheinlich etwas doofe, aber ich habe keine eigenen Kinder und kenn mich mit der Thematik auch nicht aus.

Wer ist der gesetzliche Vertreter eines geschäftsunfähigen (Kind unter 14) Kindes, wenn die leiblichen Eltern NIE verheiratet waren, und der Vater auch kein Sorgerecht hat ??

Vllt kann mir diese Frage ja jemand beantworten, oder hätte mir ein Link, vllt zu nem Gesetz, wo ich nachlesen kann. Find über goooogogogle nur Dinge, wenn die Eltern verheiratet waren.

Würd mich auf Antwort freuen, liebe Grüße Tivo. #danke

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Die Mutter.

Ich habe das alleinige Sorgerecht als Mutter und bin somit der gesetzliche Vertreter meines Sohnes.

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Ah, ok .... #danke dir arienne

Ist bestimmt im Gesetz verankert ..... mal weiter suchen, vllt find ich was wo das wort "unehelich" drin steht ....

Danke Danke

Liebe Grüße

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Moin

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626a.html


das dürfte reichen.


Gruß NRW;-)

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"vllt find ich was wo das wort "unehelich" drin steht .... "

Wenn dann eher mit "nichtehelich".

http://www.google.de/search?client=firefox-a&rls=org.mozilla%3Ade%3Aofficial&channel=s&hl=de&source=hp&q=nichtehelich+gesetzlicher+vertreter&meta=&btnG=Google-Suche

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Hallo Tivo,

also erstmal:
Geschäftsunfähig sind Kinder unter sieben, zwischen sieben und achtzehn ist man beschränkt geschäftsfähig und ab achtzehn voll geschäftsfähig.
Was dir durch den Kopf spukt ist: bis 14 ist man Kind, danach Jugendlicher.

So - weiteres dazu findest du hier:
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_585.html - Abschnitt 2.3 gesetzliche Vertretung.

Jetzt kommt es darauf an, worum es konkret geht, also warum es wichtig ist, wer der gesetzliche Vertreter ist.

Wenn es zum Beispiel darum gehen sollte, dass ein beschränkt geschäftsfähiges Kind/Jugendlicher etwas mit dem einen Elternteil gekauft hat, was der andere nicht will, müssen viele Aspekte beachtet werden...

Ich hoffe, es hilft dir etwas weiter.

lg
kraxy

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§ 1629
Vertretung des Kindes

(1) Die elterliche Sorge umfasst die Vertretung des Kindes. Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich; ist eine Willenserklärung gegenüber dem Kind abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Elternteil. Ein Elternteil vertritt das Kind allein, soweit er die elterliche Sorge allein ausübt oder ihm die Entscheidung nach § 1628 übertragen ist. Bei Gefahr im Verzug ist jeder Elternteil dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der andere Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.

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@all

danke für eure Antworten, eure Gesetzestexte hatte ich mir schon durchgelesen und wurde leider nicht schlau draus ...

"nichtehelich" ... klaro #klatsch

@kraxy

Ja so ungefähr ...

Mutter bestellt auf Namen des 11-jährigen Kindes Ware und zahlt sie nicht.
"Gesetzlicher Vetreter" soll nun dafür haften.
Es geht um ca 2000€ im Gesamten ....
Für uns ist dies Betrug, wir wollen uns wehren !!!!

Wenn nun Vater kein Sorgerecht hat, ist er für sein "nichteheliches" Kind auch NICHT der gesetzliche Vertreter und kann NICHT haftbar gemacht werden oder ???

Danke für eure Hilfe, LG Tivo

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Hallo Tivo,

also niemand kann im Namen eines 11-jährigen Kindes Ware bestellen - denn 11-jährige sind beschränkt geschäftsfähig und benötigen die Zustimmung eines Volljährigen. Die Kaufverträge sind formal anfechtbar.
Also kann die Mutter eigentlich nur auf ihren Namen bestellen - eine Firma, die liefert, sollte sowas prüfen.

Nun scheint die Firma diese Prüfung vergessen zu haben, wenn die Mutter nun die Ware annimmt und sogar benutzt, kann die Firma davon ausgehen, dass sie den "Kaufvertrag" des Kindes unterstützt - und somit muss sie für die Kosten aufkommen - oder aber die Ware zurückgeben. Also ist sie zahlungspflichtig.

Die Firma möchte natürlich ihr Geld haben und kann sich an den Vater (sofern die Firma überhaupt die Adresse des Vaters hat...) wenden, der wird natürlich an die Mutter verweisen und erstmal die Ohren auf Durchzug stellen.

Ja und ab dann - wenn die Mutter immer noch nicht zahlen kann/will und die Firma sich an den Vater wendet, um die Zahlungen einzufordern - ist es m.E. nach an der Zeit, einen Anwalt zu bemühen - denn dann geht es "ans Eingemachte"/genaue Formulierung etc. etc.

An des Vater Stelle würde ich aber erstmal die Füße still halten und nix veranlassen, denn erstmal hat er mit der ganzen Sache nix zu tun...

Alles #klee

kraxy