Schäden durch Mieter. Was nun?

Hallo,

habe gerade erfahren, dass der Mieter meines Onkels ausgezogen ist.

Schlüssel wurden einfach in den Briefkasten geworfen.
Miete für die letzten 3 Monaten nicht gezahlt (sollte er von der Kaution abziehen).

Nun sind noch die Nebenkosten offen.

Ist der Mieter zur Übergabe mit Protokoll verpflichtet, wie es bei seinem Einzug gemacht wurde?

Wie ist es mit den Schäden (also ich meine keine üblichen Bohrungen, die üblichen Rahmen)?
Ins Laminat wurde gebohrt, ebenso in Fensterrahmen, Garagentor, Spiegel wurden vollflächig an die Decke geklebt und nun heruntergerissen.
Läuft das nun über eine Anzeige bei der Polizei wegen Sachbeschädigung?

Hat jemand damit Erfahrungen?

Gruß
Angela


1

ja, da hat dein Onkel aber auch ein wenig geschlafen - wie konnte denn 3 Monate Mietrückstand passieren??? gerade wenn die Mieter gleichlaufend kündigen.

Ist der Ex-Mieter noch erreichbar? oder unbekannt verzogen?

3

Hi,

was heißt geschlafen, er hat gekündigt und dann gleich gesagt, dass die 3 Monate Miete von der Kaution abgezogen werden sollen.

Ex-Miter wohnt bei Tochter. Ist also noch erreichbar.

Es geht nun um Schäden und Übergabeprotokoll!

Gruß
Angela

2

Er soll die Mieter überes Einwohnermeldeamt ausfindig machen,falls die sich umgemeldet haben, sie auf die Schäden hinweisen und um beseitigung innerhalb von 4 wochen bitten.

bei nicht einhalten dieser frist zum RA aber ich denke dein onkel wird auf den kosten sitzen bleiben, wenn schon 3 monate mietzins nicht gezahlt wurde.

Auf keinen fall die schäden beseitigen und dann in rechnung stellen das geht nicht.
Er muss denen eine frist einräumen.



4

Hallo,

und vor allem anderen einen Mahnbescheid über die ausstehende Miete schicken.

freundliche Grüsse Werner

5

Und ist eine Anzeige wegen Sachbeschädigung möglich?

Der Schaden ist weit größer als die restlichen NK!

weitere Kommentare laden
11

"Ist der Mieter zur Übergabe mit Protokoll verpflichtet, wie es bei seinem Einzug gemacht wurde?"

Nein, ist er nicht. Aber für die durch ihn in der Wohnung entstandenen Sachbeschädigungen ist der Mieter natürlich haftbar. Vorausgesetzt, dein Onkel kann zweifelsfrei nachweisen, dass sie durch DIESEN (und nicht durch einen vorherigen) Mieter verursacht wurden...aber das dürfte ja eigentlich kein Problem sein, wenn bei seinem Einzug ein entsprechendes Protokoll angefertigt und von beiden Vertragsparteien unterschrieben wurde. Dein Onkel sollte sich allerdings ggf. von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen, bevor er weiter tätig wird...