Realsplitting auch bei "getrennten Unverheirateten"? Anlage U...

Hallo,

ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern (2 und 3 Jahre alt) und bekomme, bis meine Kleine 3 ist, Betreuungsunterhalt von meinem Ex, es sind 1300,- monatlich.

Ich bin zur Zeit in Elternzeit, fange also erst Ende 2010 wieder an zu arbeiten.

Nun möchte mein Ex, dass ich bei seiner Steuererklärung die Anlage U unterschreibe, also dass ich den Unterhalt versteuere, so kann er das glaub ich als Sonderausgaben oder so absetzen kann..
Er gleicht mir meinen Nachteil dann natürlich aus..

Meine Frage: Geht dieses "Realsplitting" bei uns denn überhaupt, denn wir waren ja nie verheiratet (haben aber jahrelang zusammen gelebt, bis Sommer 2008)?
Man liest (auch in Anlage U..) immer nur, dass der "geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende EHEGATTE" das versteuern kann.
Ist es also von Bedeutung oder nicht, dass ich immer ledig war?
Wie hoch ist meine "Rückzahlung" wohl in etwa (bei 15.600€ im Jahr)?

#danke an alle, die sich auskennen?!

77ena

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Hallo Ena,
wer BU zahlt, sollte ihn auch steuerlich absetzen können. Da auch nicht verheiratete Partner voll unterhaltsberechtig sind, wenn sie Kinder unter 3 betreuen, müssten sie auch für den Fiskus so behandelt werden. Andererseits kommt man nur durch die Ehe in überhaupt einen Splittingvorteil, nichteheliche Partner haben also keine steuerliche Einbuße durch die Trennung.
Ich würde einen Fachmann/frau konsultieren. Beim Finanzamt muss man euch darüber Auskunft erteilen.
LG
Mariella

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Hallo Mariella,

danke für deine Antwort..

Habe eben mit dem Finanzamt geredet und es geht tatsächlich NICHT, da wir keine Eheleute waren...
NUR wenn man verheiratet war, ist Realsplittung möglich..
Oh man, mein Ex wird `nen Nervenkoller kriegen, er hätte so tausende von Euros zurück bekommen #heul

Ganz LG

77ena

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Hallo!

Für unverheiratete Paare gibt es die Anlage Unterhalt! Die kann er ausfüllen und somit den Unterhalt steuerlich geltend machen.


Gruß nakiki

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Hi... da ihr nicht verheiratet wart, kann er das ganze Unterhalt für DICH als außergewöhnliche Belastung unter "bedürftige Menchen" absetzten. Dort gib es Kästchen "Unterhaltsberechtigt als Kindesmutter" ...


Unterhalt für KINDER natürlich in der Anlage U..

Beim Steuerbescheid nacher achten, ob das ganze Unterhalt berücksichtig wurde oder nicht. Wenn du zusätzliche Leistungen wie "Wohngeld" etc erhälst, dann muss der Unterhalt in der Höhe von Finanzamt anerkannt werden, in welche er Dir beim Wohngeld o.ä angerechnet wurde.

Gruß

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Hallo,

danke dir.. Das wussten wir allerdings und wollten es letztes Jahr so machen, aber das geht eben nur, wenn ich wirklich "bedürftig" (gewesen) wäre.. Da ich Ersparnisse habe, geht das leider auch nicht #schmoll

Dennoch danke!

77ena

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hi.. schade... da hättest du das Geld auf Name der Kinder lieber angelegt und bis 15.000,- € kannst du ja selber haben...

und da er Unterhalt für Dich zahlt, bist Du dann auch "bedürftig"... aber beim nächsten mal früher reagieren und Geld "verstecken"... ;-)

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