Minijob - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durchsetzen?

Hallo zusammen,

ich habe seit Anfang Februar einen Minijob, wobei ich die ersten beiden Wochen ohne Vertrag und Entgeld eingearbeitet wurde.

Zum 15.02. habe ich dann meinen Vertrag bekommen.
Ich arbeite immer nur freitags nachmittag (5 Std.) und den ganzen Samstag (9 Std.) für € 7,-- pro Stunde.
Ich bekomme also für ein Wochenende € 98,--.

Nun ist es aber so, dass ich in der letzten Woche einen grippalen Infekt hatte, Krankschreibung vom Arzt für letztes Wochenende.

Diese Woche bekam ich dann noch eine Stirnhöhlenvereiterung, wieder Krankschreibung für dieses Wochenende.

Beide AU's habe ich nacheinander (eine letzte Woche, eine diese Woche) dort hingeschickt.
In der letzten Woche habe ich vorher noch angerufen und mich krankgemeldet.

Ich weiß, dass das sehr unglücklich ist, aber ich kann es leider nicht ändern.

Heute habe ich dann einen bitterbösen Anruf meiner Chefin bekommen, dass sie keine Krankmeldungen braucht, weil ich nach Stunden bezahlt werde, ich möchte mal meinen Arbeitsvertrag lesen.

Als ich ihr begreiflich machen wollte, dass sie dazu verpflichtet ist, mich zumindest für dieses Wochenende zu bezahlen (das davor fällt noch in die 4-Wochen-Frist, die man erstmal arbeiten muß, damit man den Anspruch auf Lohnfortzahlung hat), hat sie mich angeschrien, sie wird sich jetzt jemand anders für den Job suchen.

Meine Frage ist nun, lohnt es sich, mit Anwalt usw., die € 100,-- durchzusetzen oder eben nicht für den geringen Betrag?

Danke für Ratschläge und
viele Grüße
bruchetta


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Meiner Meinung nach lohnt es sich immer so etwas dann durchzusetzen wenn das Verhältnis eh getrübt ist, denn dann kriegt sie von der Aufsichtsbehörde was auf den Deckel und wird so etwas hoffentlich so schnell cniht wieder machen!

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Wie ist denn dein Vertrag formuliert? Steht da nur die Stundenanzahl pro Woche oder stehen da auch die Tage drin. Sind die Tage also fest vereinbart?

Wenn z. B. nur drin steht 14 Stunden pro Woche oder 2 Tage pro Woche, dann wirds eher schwierig. Denn dann könnte sie dich das nacharbeiten lassen.

Wenn aber auch die Tage drin stehen also Freitag und Samstag, dann sieht es wieder anders aus.

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Hallo

Du scheinst dich in der Sache ein wenig auszukennen.

Hab da auch mal ne Frage. Ich habe einen Arbeitsvertrag 100 € bis max. 400 €.
Werde also nach Stunden bezahlt. Stunden im Vertrag steht nur, max. 14,5 h. Am 31.03. gehe ich ins KH und werde dann mind. 3 Monate krank geschrieben sein. Wie sieht es da überhaupt mit Lohn aus?
Ich mein, ich arbeite ja nicht und kann entsprechend eigentlich nichts verdienen?

#danke schonmal im Vorraus.

LG Tweety

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Es stehen keine Tage drin.
Es steht drin, daß ich BIS ZU 20 Stunden pro Woche arbeite (in Wirklichkeit sind es die besagten 14 Stunden).
Sie werden mich nicht nacharbeiten lassen, für meine Chefin ist das Thema jetzt durch, sie sucht sich jemand anders.

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Teil ihr schriftlich mit, sie möge sich das Arbeitsgesetz heranziehen und dass Krankzeiten bis zu 6 Wochen der Lohnfortzahlung unterliegen. Bei kleinen Betrieben kann sich der AG auch via einer Umlage dagegen versichern.

Gruß

Manavgat

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Aber erst nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit und sie hat keine festen Arbeitstage vertraglich vereinbart.

Gruß,

W

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Das ist Unfug.

Bei Leuten mit wechselnden Arbeitszeiten ist es so: sind sie an dem Tag krank, an dem Arbeit vorgesehen ist, so ist diese Arbeit zu vergüten!

Kurzfristig anberaumte Arbeit muss 3 Tage vorher angekündigt werden.

Die 4-Wochen-Regelung halte ich auch für eine Erfindung.

Gruß

Manavgat

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