ALG1, ALG2, Mutterschaftsgeld und Elterngeld, bin gerade etwas verwirr

Hallo.

Zu den Fakten.

Mein Vertrag läuft jetzt am 31.3. aus. Wie beziehen zudem ALG2 ergänzend.

Muss ich nun ALg 1 beantragen? Mein neuer ALG 2 Bescheid ist einfach aufgestockt, da mein Gehalt ja wegfällt. #kratz

Mutterschaftsgeld muss ich dann auch beantragen?

Dann erhalte ich ja noch Elterngeld? Kann es sein dass ich dann mit Alg 1 und Elterngeld sogar aus dem ALG 2 rausfalle?

ich blick drad nicht durch #gruebel, ja ich weiß etwas spät #hicks

Danke

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Ich hoffe, du hast dich bereits vor 3 Monaten als arbeitssuchend gemeldet.
Du wirst ab dem 1. ALG1 bekommen. Das sind 60% (wenn du bereits ein Kind hast, dann 67%) deines Nettogehaltes der letzten 12 Monate. Das bekommst du bis zu Beginn des Mutterschutzes. Mit Beginn des Muschu meldet dich das Amt automatisch als arbeitssuchend ab. Die KK übernimmt dann die weiteren Zahlungen des Mutterschutzgeldes bis 8 Wochen nach der Geburt. Die Höhe ist identisch mit dem ALG1. (Das funktioniert nicht immer allein, sondern du solltest dich bei deiner KK rechtzeitig melden). Die KK überweist das Geld 2 mal. Am Anfang einen Vorschuß für den muschu bis zur Geburt und dann nach Einsenden der Geburtsurkunde den korrigierten Rest. Elterngeld kannst du nur mit der Geburtsurkunde beantragen. Das bekommst du dann ab der Geburt, wobei das Mutterschaftsgeld angerechnet wird. Nach der Geburt kannst du rein theoretisch wieder ALG1 beantragen. Allerdings will das Amt wissen, was du mit deinem Kind machst, wenn du Arbeit findest. Also die Betreuung muß gesichert sein. Entsprechend wird natürlcih dein Elterngeld gekürzt. Also wenn du dich für 40h arbeitssuchend meldest, dann bekommst du kein Elterngeld (Voraussetzung für Elterngeld sind eine Höchstarbeitszeit von 30h). Bei 20h bekommst du auch nur die Hälfte Elterngeld, wobei 300€ der Mindestbetrag ist. Und bei 20h bekommst du natürlich auch nur die Hälfte des ALG1.
Du bekommst mit ALG1 und/oder Elterngeld definitiv weniger als mit einem eigenen vollen Gehalt. ALG1 und Elterngeld sind beide nur 67% des Netto.

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Nein, habe ich nicht, da ich das nicht wusste.

Mein Mutterschutz fängt genau am 1.4 an, habe gerade mal geschaut, von da an sind es 6 Wochen bis zum errechneten Termin.

Sprich, Vertrag läuft am 31.3. aus und Mutterschutz beginnt am 1.4.


Meine Sacharbeiterin bei der ARGE sagte mir ich wäre ja für die nächsten 3 Jahre nicht verfügbar....#gruebel

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Quatsch, Mutterschutz beginnt am 1.5

Bleibt es nicht egal ob ich ALg 1 und Alg 2 beziehe (wird doch eh gegeneinander aufgerechnet) oder NUR Alg 2?

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