Schulische Berufsausbildung bei DAA - was beantragen??

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, die ich meiner Cousine leider auch nicht so wirklich beantworten konnte.

Es geht darum das sie eine schulische Berufsausbildung bei der DAA machen möchte, diese könnte sie wohl auch Teilzeit machen.

So nu fragte sie mich was sie da beantragen könnte, auch falls das Arbeitsamt es nicht übernimmt. Ist die Ausbildung zur Bürokauffrau und muss wohl viel Geld kosten.
Sie hat auch 2 Kinder und ist verheiratet.

Leider kann ich ihr da nicht weiterhelfen, ich hatte damals in meiner normalen Lehre nur BAB bekommen.

Kennt sich da jemand aus? Was kann sie tun? Der vom Arbeitsamt muss wohl sehr unfreundlich sein, weil sie sich jetzt er arbeit suchend gemeldet hat und meinte sie wäre da zu alt für eine Ausbildung ( sie ist 29 ).

Ich finde es gut das sie das noch machen möchte, sie hat schon eine menge Bewerbungen geschrieben und es hat viele viele Absagen gehagelt.....ist nicht leicht mit zwei Kindern.

Danke schonmal

LG Jessie

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Hallo,

ich kann dir da weiterhelfen :-)

Also entweder sie beantragt einen sogenannten Bildungsgutschein beim Arbeitsamt (viel Überzeugungsarbeit und stichhaltige Argumente notwendig) , dann bekommt sie ihre derzeitige Leistung (ALg1 o. Alg2) weiter + eventuelle Betreuungskosten für die Kinder (Pauschale von 130,- pro Kind) + Fahrtkosten.
Oder sie beginnt die Ausbildung/Umschulung ohne die Zustimmung des A-Amtes, dann muß sie die Kosten komplett selbst tragen. Ihr stehen dann keinerlei Hilfsleistungen zur Verfügung.

Bab kann nur für eine betriebliche, nicht schulische Ausbildung, gewährt werden und nur, wenn es sich um eine Erstausbildung handelt oder die Ausübung des derzeitigen Berufes aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.

AM besten sollte sie sich einen Beratungstermin bei der DAA holen, dort wird ihr gut geholfen. Eventuell kann die DAA ihr bei der "Überzeugungsarbeit" helfen und setzen sich selbst mit dem Sachbearbeiter in Verbindung, schließlich sind das ja deren gesicherte Einnahmen.

Lg Conni

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Dankeschön!!

Einen Beratungstermin hat sie für Ende der Woche. Dann weiss sie auch genaueres. Hoffe sie bekommt den Bildungsgutschein, so kann sie wohl kaum soviel Geld aufbringen geschweige denn noch Leben.

Sie bekommt ja keine Alg 1 auch kein Alg 2 oder sonst was. Vielleicht möchte ihr deshalb auch der Berater keinen Bildungsgutschein geben.

LG Jessie

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Also wenn sie weder ALg1 noch 2 bekommt, steht ihr auch kein Bildungsgutschein zu. Von was lebt sie denn?

Sie hätte lediglich noch die Möglichkeit Schülerbafög zu beantragen, da bin ich mir jetzt aber nicht sicher, ob sie das dann zurückzahlen muß.

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