BaföG-Rückzahlung

Hi Ihr Lieben,

meine Stundung der BaföG-Rückzahlung läuft aus und ich muss die neu beantragen. Habe eben mit meiner SB telefoniert und es sieht eher so aus als müsste ich diesmal zahlen. Letztes Mal war ich trotz anrechenbaren Ehemann und Kind und erhöhten Werbungskosten nur haarscharf unter der Grenze #schwitz Nun verdiene ich mehr und werde drüber liegen.

Falls ich also zahlen muss habe ich ein paar Fragen (die ich vergessen habe der SB zu stellen und nun erreich ich keinen mehr - im Netz finde ich nix). Vll hat einer von Euch zufällig Erfahrung:

1. Wenn ich mit Ratenzahlung beginne, darf ich dann zu einem späteren Zeitpunkt die Einmalzahlung machen und komme in den Genuss des Einsparbetrags (konkret handelt es sich um 10000 Euro - bei Einmahlzahlung nur 7500 laut Tabelle).
Oder habe ich die Möglichkeit "für immer" verwirkt, wenn ich einmal mit Raten anfange.

2. Muss ich weiter zahlen auch wenn mein Einkommen wegfällt? Wenn ich im Herbst in Elternzeit gehe, kann ich es dann neu ausrechnen lassen? Wird Elterngeld überhaupt berechnet oder gilt das nicht als Einkommen? Und Kindergeld?

3. Und wird das Einkommen meines Mannes, was er später haben wird, auch angerechnet? Im Einkommensbogen steht nix - da kann man nur ankreuzen, ob der Ehegatte sich in Ausbildung befindet, was ja NOCH der Fall ist. Aber eben nicht mehr lange.

Was meint Ihr? Irgendwelche Ideen dazu? Würde das gern wissen, bevor ich den Brief abschicke...

#danke

Nele

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Es heisst deswegen "Einmalzahlung", weil nur eine Zahlung fliesst. Beginnst Du daher mit einer Ratenzahlung, ist danach eine Einmalzahlung nicht mehr möglich.

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#danke

Ich hatte gedacht es ginge vll, wenn ich zB 1000 Euro monatlich getilgt habe, den Rest als Einmalzahlung zu den dann veränderten Vergünstigungen abtragen kann. Also dass ich dann 9000 Euro habe und nochmal in die Tabelle schauen kann, wie viel ich in einer Summe abdrücken muss.
Schade #schmoll

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Wenn sich in den letzten 15 Jahren nichts geändert hat, dann ist das nicht möglich. Aber die sicherste Auskunft bekommst Du NUR beim Bafög selbst...

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Wenn ich richtig informiert bin, dann kannst du das Bafög zwar später vorzeitig ablösen, aber der Erlass wird nur gewährt, wenn man das Bafög vorzeitig in einer Summe ablöst. Wenn du also erst in Raten zahlst, dann müsste das nicht mehr gehen mit dem Erlass.

Wenn dein Einkommen später weg fällt, dann kannst du ganz normal wieder einen Stundungsantrag stellen. Allerdings solltet ihr überlegen, ob das wirklich immer so sinnvoll ist. Du zahlst das Bafög zwar nicht zurück, aber die Zinsen laufen ja weiter auf. Ergo, je länger du stundest, desto höher wird die Forderung. Habt ihr die 128 Euro monatlich wirklich nicht über, dass du es normal zurück zahlst?

Wie das mit dem Einkommen deines Mannes genau ist weiss ich nicht. Aber er ist dir ja zu Unterhalt verpflichtet (zumindest in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes). Es kann sein, dass dieser fiktive Unterhalt bei dir als Einkommen gewertet wird.

Aber am besten fragst du den Sachbearbeiter. Der müsste das ja ganz genau wissen.

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Hi,

wir hätten die Rate schon da, aber ich wollte eigentlich stunden bis es nicht mehr geht, in der Zeit die 7500 Euro beschaffen und dann ohne Kredit und ohne unseren (fest angelegten) Spargroschen anzugreifen tilgen. Wollte auf keinen Fall Raten zahlen, da wir ja dann 10000 Euro abdrücken müssen.

Leider dauert es als Alleinverdiener ein bisserl, bis man die Summe zusammen und vor allem übrig hat. Die Hälfte hab ich bereits in der Tasche :-) Aber für den Rest bräuchte ich noch ein paar Monate ...

Ich werde die SB nochmal anrufen. Aber manchmal sind ja die Urbianer genauso aufgeklärt und noch schneller :-)

#danke

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Noch etwas: Wegen der Zinsen, das wundert mich.

Meine Schwägerin hat mehrerr Stundungen durch - wegen Kinderbetreuung und mit einem Ehemann, der mehr verdient als ich #kratz Und sie erzählte mir, die Forderung wurde WENIGER #kratz

Seltsam, oder ? Also dass es bei mir dann mehr werden soll?

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1. Nein das geht nicht. ABER: Nimm dir einen günstigen Kredit und mach es trotzdem. So eine gute Rendite bekommst Du nirgends sonst.

2. Keine Ahnung

3. Keine Ahnung

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Ich weiß, ich will auch auf jeden Fall Einmalzahlung machen. Hatte nur gehofft, dass man erst ein paar Raten zahlen darf.

Ich habe das Geld da - aber es ist angelegt und mein Plan war eigentlich, noch etwas mehr Zeit zu haben und die Kohle sozusagen nebenbei zu beschaffen (also ohne an die Spareinlagen zu gehen). Dazu bräuchte ich aber mehr Zeit.

Klar, zur Not muss ich halt irgendwas zu Geld machen und tilgen.
Aber ich hatte halt gehofft, dass ich irgendwie Zeit gewinnen kann (zB durch ein paar Raten). Aber wenn man damit die Einmalzahlung verwirkt hat, ist das ja blöde. Dann lieber gleich zahlen.

LG, Nele