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Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du deine Eingangsfrage auf den ALG2 Bezug beziehst!

Ich lese letzter Zeit immer viel, dass man rät in einer ARGE anzurufen um dieses oder jenes mitzuteilen. Das ist fatal, denn es gibt keinerlei Beweise für diese Meldung. Oder wie möchte man beweisen dass man mit "Frau Callcenter" geredet hat?

Eine Arbeitsaufnahme teilt man entweder formlos oder über das Formular Änderungsmitteilung mit und schickt dies entweder per Nachweis ab( Fax oder Einschreiben )
oder gibt dies persönlich beim Amt ab ( Eingangsstempel auf der Kopie ). Einige machen es auch so dass sie einen normalen Brief einwerfen unter Zeugen, doch ich persönlich finde es nicht leicht nachzuweisen, was dort eingeworfen worden ist. Muss jeder für sich entscheiden.

Die Aussage dass man die Arbeit nicht annehmen darf in diesem Zusammenhang finde ich etwas befremdlich, denn sie widerspricht diesem Paragraphen ( Allein der erste Satz im 1. Absatz sagt schon alles):

"....Sozialgesetzbuch (SGB) § 2 Grundsatz des Forderns



(1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.



(2) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen....."

#snowy

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Sorry ich habe anstatt auf Vorschau auf absenden geklickt. In meinem Forum kann ich den Beitrag noch verändern, hier leider nicht :-(

Hier also die Quelle zum oberen Paragraphen 2 SGBII:

http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb02/sgb02x002.htm

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Mit einem "100Euro-Job" verringert sie doch ihre Bedürftigkeit nicht.
Es geht ja zufällig nur um den anrechnungsfreien Betrag von 100 Euro...

Gruß,

W

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