Arbeitslos aber keine Kinderbetreuung? Anspruch auf Geld?

Hallo,
meine Frage ist eigentlich folgende.
Ich werde zum 15.4 arbeitslos.
Leider habe ich keinen der auf meinen Kleinen aufpasst.
Tagesmütter sind leider wenig gesät.

Ist es wirklich so, dass man dann auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, weil man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht?

Wäre über jede Antwort sehr dankbar.

LG K.

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Hallo

Ja, stimmt

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Ja, das ist so. Wenn du deinen Lebensunterhalt nicht anders sichern kannst (allein stehend oder Mann mit wenig Einkommen), dann kannst du bis die Kinderbetreuung gesichert ist, lediglich ALG II beantragen, kein ALG I.

LG
Ch.

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Hallo,

wie ist er denn jetzt betreut? Nur, weil du keinen Platz in einer Einrichtung nachweisen kannst, heißt das ja nicht, dass die Betreuung nicht gesichert ist.

ALG I kannst du beantragen, wenn die Betreuung insoweit gesichert ist, dass du dem Arbeitsmarkt auch wirklich zur Verfügung stehst.

LG Berna

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Ja natürlich ist es so. Wenn du keine Betreuung hast, bist du nicht verfügbar, dann kannst du auch kein Geld beziehen. Ist ja klar, oder?????

Ich geh mal davon aus, dass du dann ALG2 beantragen musst, falls du deinen Lebensunterhalt nicht anderweitig sichern kannst.

Im übrigen musst du mind. 20 Std. Kinderbetreuung nachweisen können um überhaupt Arbeitslosengeld zu bekommen. ABER: Die dürfen dir nicht vorschreiben zu welchen Zeiten das sein muss. Ich hatte mich mal so erkundigt, wie es wäre, wenn ich ALG beantragen müsste und ich nur einen Nachmittagsplatz im KiGa habe. Stellen nur nachmittags gibts ja so gut wie keine. Da haben die mir gesagt, das es egal ist. Ich würde dem Arbeitsmarkt in der Zeit zur Verfügung stehen und dafür auch Geld bekommen - auch wenn es unwahrscheinlich ist in diesen Zeiten einen Job zu bekommen... GsD brauchen wir das ALG nicht...

LG Martina

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Versicherungspflicht beginnt bei 15 Std. in der Woche, nicht 20 Stunden. Man muss sich mind. 15 Std/Wo. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Und diese sollten schon relativ realistisch verteilt sein, sonst kann der Arbeitsvermittler dir die Verfügbarkeit absprechen. (siehe www.arbeitsagentur.de oder das Merkblatt 1 der AA)

LG helly

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Das stimmt so nicht.
Du mußt dem Arbeitsmarkt zu branchenüblichen Zeiten zur Verfügung stehen und dementsprechend eine Betreuung nachweisen können.
Bewirbst Du Dich als Nachtwächterin, nützt dir eine Vormittagsbetreuung nichts und bei einer Sekretärin wird eine nächtliche Betreuung ebenso wenig anerkannt.

Gruß,

W

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Wer hat denn bisher das Kind betreut?

Gruß

Manavgat

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Hallo an alle und danke für die Antworten.

Also bis jetzt hab ich das Kind von meiner Mutter betreuen lassen.
Muss dazu sagen: ich arbeite im elterlichen Betrieb, wenn also meine Ma weg musste, dann hab ich halt meine Sachen später erledigt.
Leider ist meine Mutter absolut nicht mehr belastbar, denn der Kleine ist mittlerweile sehr mobil...

Na ja ....das ist alles viel zu lang um zu erklären.

Nochmals dank und schönes Wochenende...

Liebe Grüße K.