Mietrecht: Nachmieterregelung

Liebes Forum,

asu aktuellem Anlass habe ich eine Frage zur Nachmieterregelung. Wir haben fristgerecht zum 30.4. gekündigt, die Wohnung ist bereits leer und wir haben auch gleich kommuniziert, dass wir Ende März möglichst aus dem vertrag raus wollen.

Ich habe zusätzlich zu der Anzeige bei immoscout (durch meine Vermieter) Aushänge gemacht, eine Zeitungsannonce drucken lassen und Mundpropaganda betrieben.

Dadurch sind einige Interessenten (zu unserem Wuschdatum 1.4 ) aufgekommen, jedoch wollen meine Vermieter grundsätzlich : Keine WG, keine ALG II bezieher. keine Hunde. Ausserdem müssen alle Interessenten eine Prüfung (ich nehme an Schufa durchmachen, die aber bisher nur bei zwei Interessenten gemacht wurde, denn sie kostet 30 Euro (in den Fällen ist die Bewertung aber Positiv ausgefallen, leider hat es dann so lange gedauert, dass die abgesprungen sind)).

Ich habe das Gefühl meine vermieter sind SEHR wählerisch und es ist Ihnen grundlegend auch egal, bis ende Mai haben sie bestimmt jemanden gefunden, so klingt es für mich.

Eine Nachmieterregelung ist in unserem Vertrag nicht enthalten, allerdings erwarten wir das 2. kIND und die Wohnung ist dafür zu klein. Dies habe ich recherchiert, macht uns zu einem der drei Sonderfälle, in denen man auch ohne explizite Nachmieterregelung im Vertrag das Recht hat einen Nachmieter zu stellen und damit aus dem vertrag raus zu kommen.

Ich hab meine Vermieterin nun gebeten zu unserem Vertragsende zu Ende März Stellung zu nehmen und bekam folgendes zurück:

"In der Tat gibt es jetzt einige Mietinteressenten. Jedoch kommt außer Herrn Belagi, der aber nur verläßlich 9 Monate in Heidelberg beschäftigt sein wird, nur ein Paar in Betracht. Die restlichen Bewerber sind Schüler mit zu geringem Einkommen, Arbeitslosengeldbezieher, Bewerber, die unrichtige Angaben machen, usw. usw.

Von dem Paar mit dem wir jetzt in Verhandlung stehen haben wir noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Jedoch sind wir zuversichtlich daß es zu einem Mietvertragsabschluß kommt. Beide haben eine feste Anstellung und von dem gemeinsamen Einkommen sollten sie sich die Wohnung auch leisten können. Gewünschter Einzugstermin der Beiden wäre der 15.04.2010."

Ab wann ist ein Nachmieter zumutbar? Die Schüler hätten eine Bürgschaft der Eltern bekommen, die ALG II Bezieher hätten die Miete direkt vom Amt überweisen lassen. Im Netz finde ich nur, dass Nachmieter "objektiv in der Lage sein müssen, die Miete zu bezahlen" das waren ALLE.

Ich hoffe jemand kennt sich gut aus!

Danke
Mona

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Wo hast Du denn die Sonderfallregelung im Mietrecht gefunden, auf die Du Dich berufst?

Ein Kind ist doch keine höhere Gewalt, die Euch von der 3monatigen Kündigungsfrist entbindet!

Meines Ermessens seid Ihr damit absolut im Unrecht.

Gruß,

W

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Hier hab ichs gelesen:

http://www.123recht.net/Nachmieter-__a30__p6.html

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Das bezieht sich aber lediglich auf Zeitmietverträge. Der Vermieter muss einen Mieter aus einem Zeitmietvertrag vor Ablauf der vereinbarten Mindestmietdauer entlassen, wenn sich Nachwuchs ankündigt. Das gilt nicht für die reguläre Kündigungsfrist von 3 Monaten.

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Hi,
also, zunächst mal möchte ich dich bitten, dass du Urbia bittest, den von dir genannten Namen in deinem zitierten Text zu löschen. Ich gehe mal davon aus, dass du den Herrn XX nicht gefragt hast, ob du seinen Namen + zukünftigen Wohnort hier posten darfst.

Auch ich würde es ziemlich schwer verständlich finden, dass etwas, was einem 9 Monate vorher bekannt ist als Grund anerkannt wird, das die Einhaltung einer zulässigen Kündigungsfrist als "unzumutbar" gilt. Hast du das irgendwo belegt, dass Gerichte ganz normale Schwangerschaften ausdrücklich als Grund anerkannt haben? Das würde ich schwer wundern...aber andererseits wundert mich manchmal gar nichts mehr.

Ansonsten wäre es eine reine Kulanzsache des Vermieters. Und wenn der die Nachmieter nicht will ist das seine Sache.

Machen könntest du dann gar nichts.

Viele Grüße
Miau2

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Zum Namen ist zu sagen, ich kenne ihn persönlich, und sie hat ihn so falsch geschrieben, dass keine Gefahr besteht, dass ihn hier einer wieder erkennt ;-)


Hier hab ich das gelesen..

http://www.123recht.net/Nachmieter-__a30__p6.html

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Hi,
da an anderer Stelle von eher plötzlich auftretenden Gründen die Rede ist im Netz würde ich mich nicht darauf verlassen, das bei einer ca. 8 Monate im Voraus planbaren Sache das auch Gültigkeit hat...abgesehen davon, dass es vielleicht auch Richter gibt, die sagen, dass es auch mit einem Säugling mehr noch für die Dauer der Kündigungsfrist zumutbar wäre.

Wenn du es darauf ankommen lassen willst solltest du suchen, ob es da eine Entscheidung in letzter Instanz zu gibt. Ansonsten kann es gut sein, dass du damit ein Problem bekommst, weil irgendein Richter speziell etwas so lange absehbares anders sieht.

Viele Grüße
Miau2

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Hi!

Ganz ehrlich? Du könntest mir deinen Traummieter bringen, wenn er mir aber nicht gefällt würde ich ihn nicht nehmen.
So ist das nun mal. Glaube nicht, daß du da früher raus kommst.

LG#blume

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Hallo,

ist dir eigentlich klar, dass du versuchst, dich ganz erheblich in die finanziellen Angelegenheiten deiner Vermieter einzumischen ?
Du willst ihnen einen Vertragspartner aufzwingen, der von Anfang an pleite ist.
Es ist übrigens nicht wahr, dass bei einem Hartzer die Miete direkt an den VM überwiesen wird.

freundliche Grüsse Werner

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Generell nicht, aber man kann es bei der ARGE veranlassen.

Gruß
Sandra

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Das funktioniert aber nur bei einem Suffkopf.

Bei allen anderen ist es freiwillig, und kann jederzeit wieder geändert werden.

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Dem Vermieter bleibt immernoch selbst überlassen, welchen Mieter er möchte. Du kannst ihm 1000 mögliche Nachmieter vor die Nase setzen, er muss niemanden davon nehmen.

Wenn er niemanden nimmt, der vor dem 30.4. einzieht, dann hast du Pech gehabt.

Gruß
Salat

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Klang hier anders... deshalb frage ich ja

http://www.123recht.net/Nachmieter-__a30__p6.html

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Hi,

die können einen Mieter ablehen, weil er sie an jemanden erinnert, den sie nicht leiden können.

Können sie machen, wie sie wollen.

Du hast dich an den Vertrag zu halten.

Alles andere geht dich nichts an.

vg

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Hallo,

ganz schön pampiger Ton hier... naja, war auch nur ne Frage. Weil ich das hier gelesen habe: http://www.123recht.net/Nachmieter-__a30__p6.html

Und das klang für mich irgendwie plausibel.

LG
Mona

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Nun, da könnte man aber dagegen argumentieren, dass ein Neugeborenes noch keinen wirklichen Platz beansprucht!

Abgesehen von dem Stubenwagen/Bettchen dürfte keinerlei neues Mobilär explizit für den Nachwuchs nötig sein.

Kleidung: könnte im Elternschrank platziert werden
wickeln: Boden, Bett, Couch
baden: Waschbecken oder Eimer

Also im Großen und Ganzen massig Zeit, sich an die Kündigungsfristen zu halten und erst dann eine neue Wohnung zu beziehen, wenn man sich die doppelte Monatsmiete leisten könnte.

Mal abgesehen davon, dass man ja gute 9 Monate Zeit hat, sich für die evtl. Doppelmiete Geld zur Seite zu legen. So nen Nachwuchs bekommt man ja selten über Nacht ;-)


Natürlich kann ich dich trotzdem verstehen. Wer zahlt schon gerne doppelt, wenn man andere Rechte hätte.


Gruß
Sandra

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Hallo Mona,

ehrlich, dein Vermieter muss sich über dich totlachen. Paß auf, dass er dich nicht auflaufen läßt, bei soviel Naivität.

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Hallo du,

wieso sollte der sich denn totlachen? Mit dem hab ich doch hierüber gar nicht gesprochen? Glaubst du ich würd den mit was konfrontieren, was ich gar nicht genau weiss? Deshalb frag ich ja hier...

Also wer hier naiv ist weiss ich nicht, aber mal ehrlich, wenn du keine Ahnung vom Mietrecht hättest, und dauern erzählen dir Leute, "stell doch nen NAchmieter, dann bist du raus", und dann liest du den Artikel, den ich hier schon mehrfach gepostet hab, würdest du dann nicht Hoffnung schöpfen und dich hier erkundigen?

Noch ist das Kind nicht in den Brunnen gefallen. Und sowas hier zu fragen, das macht mich sicher noch nicht naiv.

Deine Antwort macht dich allerdings ziemlich unhöflich.

Trotzdem lieber Gruss
Mona

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Also, wenn ich Dein Vermieter wäre, würde ich selbstverständlich einen der von Dir genannten Nachmieter nehmen ... unter der Voraussetzung, dass

1. DU garantieren kannst, dass er nicht gleich nach 6 Monaten wieder auszieht und ich dann eventuell einen Leerstand habe,

2. DU garantierst, dass er ein 'angenehmer Artgenosse' ist, mit dem sowohl ich als auch eventuelle Mitmieter gut auskommen,

3. DU garantierst, dass er immer sowohl seine Miete als auch eventuelle Nachzahlungen pünktlichst zahlt.

Sollte sich einer der drei Punkte im Nachhinein als falsch herausstellen, kann ich Dich in Regress nehmen und von Dir anfallende Kosten verlangen.

So, Ironie aus. Ich bin selbst Vemieterin und es ist sowieso schon schwierig genug, einen Mieter zu finden, bei dem man das Gefühl hat, das alles stimmt (nicht nur das Finanzielle). Ich bin bislang dreimal reingefallen, einen von den dreien habe ich immer noch am Hals und ich bin allmählich am Überlegen, warum ich mir das überhaupt antue.

Kurz und gut, Du solltest Dir bei Deinen vorgeschlagenen Mietern überlegen, ob Du - wenn Du selbst der Vermieter wärst und auf die Mieteinnahmen angewiesen wärst, weil vielleicht kein anderes Einkommen da ist und die Bank auch noch jeden Monat ihre Rate haben will - einen dieser Kandidaten nehmen würdest. Kannst Du das mit einem klar überzeugenden JA beantworten, dann kannst du meckern. Aber bei den von Dir erwähnten glaube ich das nicht.

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"Aber bei den von Dir erwähnten glaube ich das nicht." Ich hab mich doch gar nicht ausgelassen über die einzelnen Interessenten... Einen davon kenn ich persönlich, und dass er nur 9 Monate in Heidelberg ist, ist Quatsch. Solvent ist er auch.

Und da waren echt super nette Pärchen und Familien dabei. Klar, was im Nachgang gelaufen ist, weiss ich nicht. Aber manche Dinge kommen mir halt einfach vorgeschoben vor.

Ein Paar wollte die Wohnung z. B. unbedingt. Beide Selbständig, Schufa Auskunft einwandfrei. Die hab ich dann eine Woche später getroffen und gefragt wie es aussieht. Sie hatten noch immer total Interesse. Und am gleichen Abend heisst es von meiner Vermieterin die hätten sich nicht mehr gemeldet, gängen nicht mehr ans Telefon. Klar, das kann auch sein. Aber solche Ungereimtheiten gab es nicht nur einmal. Wundert mich halt!

Aber wir hatten wirklich ein paar super Kandidaten! Man muss dazu vielleicht auch sagen, wir reden nicht von einem Einfamilienhaus in einem Vorort, sondern einer 2,5 Zi WHG in einem sozialen Brennpunkt. Es war also gar nicht so einfach, solide Interessenten zu finden.

LG
Mona

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Ja, im Prinzip kannst Du froh sein, dass die Vermieter sich überhaupt auf Deine Vorschläge einlassen bzw. diese auch noch mit Dir diskutieren.

Das müßten sie nicht.

Gruß,

W

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Eine Schwangerschaft dauert 9 Monate und urplötzlich fällt Dir ein, dass Du früher aus dem Mietvertrag willst, weil die Wohnung mit Kind zu klein wird.

Und wenn ich es richtig lese, dann ist das Kind noch gar nicht geboren und bis zum fristgerechten Kündigungstermin ist es noch ein Monat. Also ist die Wohnung bis dahin nicht wirklich zu klein.

Zwischen den Zeilen lese ich also, dass Du einen Weg suchst, der Dir die doppelte Mietzahlung erspart. Darauf muss aber kein Vermieter eingehen und auch die Sonderfälle für Nachmieterregelung treffen in diesem Fall nicht zu.

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"Zwischen den Zeilen lese ich also, dass Du einen Weg suchst, der Dir die doppelte Mietzahlung erspart. "

Da braucht man wohl nicht zwiischen den Zeilen lesen, das trifft die Sache schon sehr gut. Und in Gesprächen hat die Vermieterin das auch immer wieder in Aussicht gestellt. Und jetzt, nachdem ich zahlreiche Anzeigen gestartet hab, Aushänge gemacht etc. komm ich mir doch etwas doof vor, weil sie komischer Weise niemanden annehmen will.

Es waren wirklich sehr nette Mieter dabei, ich messe das ja auch an uns, wir verdienen ganz normal. Klar, zwei Gehälter und unser Leumund ist auch gut.

Ich denke sie hat das in Aussicht gestellt, damit ich mich kümmere um die Vermietung, der Rest war ihr egal. Und das finde ich nicht fair. Man hätte auch sie die Arbeit machen lassen können, aber mein Mann hat sich sogar zweimal Nachmittags frei genommen um ne Besichtigung möglich zu machen und jetzt kommen wir uns ein bisschen doof vor.

Und da hab ich hier halt mal interessehalber nachgefragt, wie das rechtlich so aussieht. Ich bin sicher deswegen kein schlechter mensch!

LG
Mona

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Was Du fair findest oder nicht muss keinen Vermieter interessieren. Sie will Deine Nachmieter nicht und damit musst Du leben.

Auf alle Fälle kommst Du mit der von Dir erwähnten Nachmieterregelung nicht durch. Das ist Fakt.

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