*Befristeter Arbeitsvertrag -Wie gehts nach Geburt finanziell weiter?*

Hallo, :-)

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:

Mein Arbeitsvertrag ist bis Ende des Jahres befristet.
Mein ET ist Mitte November.
Demzufolge würde ich ja im Oktober in Mutterschutz gehen.
Wie ist das dann eigentlich mit dem Elterngeld für mich oder/und dem Arbeitslosengeld I bzw. falle ich dann in Hartz IV?
Wie geht es ab 01.01.2011 finanziell weiter?
Und wie ist das dann mit der Krankenversicherung?
Weiß das jemand?

Im Internet habe ich bisher leider keine genaue Information darüber finden können.

Ich hoffe sehr, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Danke schön!!!

Liebe Grüße
die Schokoladenfee :-)

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Hi,

in meiner 1. Schwangerschaft hatte ich auch einen befristeten Vertrag, der endete 1 Tag nach Beginn des Muschu.
Ich bekam ganz normal Elterngeld, erechnet aus meinem Nettogehalt der letzten 12 Monate.
Also du bekommst erstmal ganz normal Muschugeld und dann Elterngeld.
Mein Sohn und ich waren dann kostenlos in der GKV versichert (war damals mit dem Vater nicht verheiratet).
Ruf am besten bei deiner KK an und erkundige dich, hab ich damals auch gemacht, waren sehr nett.

LG juju

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Du gehst in Mutterschutz, dein Arbeitsvertrag endet während dessen.
Du erhältst die vollen 8 Wochen MuSch Geld nach der Entbindung, danach gibt es Elterngeld. Entweder 1 Jahr oder 2 Jahre - wie du willst.
Solange du Eltenrgeld beziehst, bist du beitragsfrei krankenversichert - also bis zu 2 Jahre und das gilt für JEDES Bundesland!
Nach dem Elterngeldbezug bist du entweder Hausfrau und zahlst deine KV selbst oder bist über den gesetzl. vers. Ehemann familienversichert.

Meldest du dich arbeislos und möchtest wieder arbeiten gehen, erhältst du ALG1 für 1 Jahr und bist da sozial voll abgesichert. Um dich arbeitslos zu melden, benötigst du aber Kinderbetreuung, da du ja von heute auf morgen arbeiten gehen können mußt. Das ALG richtet sich nach deinem jetzigen Einkommen und auch danach, für wieviele Stunden du dich dem Arbeitsmarkt dann zur Verfügung stellst.

LG ks

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1 Jahr Elterngeld bzw. erst Mutterschutzgeld und dann noch etwa 10 Monate Elterngeld.
Während der Bezugszeit von EG bis Du beitragsfrei weiter krankenversichert.

Danach wieder arbeiten oder aber, bei gesicherter Kinderbetreuung und keinem gefundenen Job bis dato ALGI. Kein Job, keine Kinderbetreuung dann wird es wohl ALGII... sofern Dein Partner zu wenig für Euch Drei verdient. Generell ist er aber ab Mutterschutzbeginn Dir und dem Kind unterhaltsverpflichtet.



LG

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Du bekommst nach Ende des Vertrages Mutterschsftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der KK. DAnach dann später Elterngeld.

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Elterngeld bekommst du ganz normal und mindestens 300 € pro Monat.

Arbeitslosengeld wirst du wohl nicht bekommen, da die restliche Laufzeit deines befristeten Vertrages am Ende der Elternzeit weiter geht (gesetzlich geregelt). Das heißt, du musst Elternzeit bei deinem AG beantragen und das können bis zu 3 Jahren sein.

Ab dem 01.11.2011 wirst du wohl noch Elterngeld beziehen.

Solange du in Elternzeit bist, bist du beitragsfrei versichert bei deiner KK.

Gruß Astrid mit Erik (fast 3 Jahre) und Ronja (1 Jahr)