Rechtsanspruch auf Kindergarten-Platz?

Hallo,

mir wurde immer erzählt, in D hat man ab 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf einen KiGa-Platz? Gilt das unabhängig von der "Arbeitssituation" der Eltern?

Zum Hintergrund: Jetzt haben wir folgende Situation:

Mein Sohn kommt im Herbst in den KiGa bzw. eine Kita, denn noch arbeiten mein Mann und ich fast Vollzeit (U3-Platz war nicht zu bekommen, wir helfen uns mit einer TaMu).
Jetzt bin ich schwanger und der ET liegt sehr nah am Kita-Beginn.
Ich werde 2 Jahre Elternzeit beantragen, jedoch nur höchstens 1 Jahr nehmen und in dieser Zeit noch studieren (Fernstudium).

Jetzt wollte mir eine Bekannte erzählen, mein Kind hätte keinen Anspruch auf einen KiGa-Platz, weil ich ja nicht mehr arbeiten würde im 1. Jahr? Kann doch nicht sein!

Fakt ist: ich will undbingt, dass mein Sohn weiter in einer Kita o.ä. ist, es tut ihm unglaublich gut (jetzt ist er ja bei TaMu) und ehrlich gesagt könnte ich ihm mit Baby im Arm gar nicht gerecht werden, er würde sich langweilen. Außerdem brauche ich wg. des Studiums eine Betreuung für ihn und bereits sehr früh auch eine für das Baby, da ich auch ein wenig Zeit zum lernen benötigte.

Wie sieht es denn nun aus? Was wäre, wenn ich nicht studieren würde? Und wie lange kann ich ihn betreuen lassen? Ich hatte an 08:00-14:00 Uhr gedacht, das ist weit weniger als jetzt, aber Ganztagsplätze möchte ich den arbeitenden Eltern nicht wegnehmen.... ???

Verwirrte Grüße,
Claerchen

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hallo,

bei uns in schleswig holstein ist es so, das ein kind mit 3 einen rechtsanspruch hat, egal ob die eltern arbeiten oder nicht. sind aber nur 4 oder 5 stunden.

ich denke aber auch das es von stadt zu stadt unterschiedlich ist.

in hamburg gibt es ab august einen rechtsanspruch für 2jährige.

lg jenny

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Hallo!

"in hamburg gibt es ab august einen rechtsanspruch für 2jährige. "

Falsch! HH ist pleite und diese Überlegung wurde wieder ad acta gelegt.

Gruß nakiki

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Es kommt sicher auf die Stadt an, in der Du wohnst. Hier in Dresden ist es so, dass Du zwar einen Rechtsanspruch für ab Dreijährige hast, doch da die Plätze knapp sind, kann es passieren, dass dieser Anspruch nur theoretisch ist, jedenfalls, wenn mindestens ein Elternteil zu Hause ist. In solch einem Fall müsstest Du warten, bis ein Platz frei wird.
Ansonsten wäre regulär ein 4,5 Stunden-Platz drin.

Gruß

Heike

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Mh...also ich kann Dir auf jeden Fall sagen dass ein Baby kein Grund für 3 Jährige ist sich zu langweilen...Dir hänt ja kein Geschwür am Arm sondern es ist lediglich ein Baby ;-)
Du bist weiterhin Mobil, Spielplatz & CO ist auch mit Baby zu schaffen...meine war 2 1/2 als das Baby kam und ausser den Geschrei war nicht sehr viel anders im Alltag der Großen.

Sie ging aber auch in die Kita, vormittags. Das war dann meine Babyzeit und nachmittags ging die Post ab.

Auf jeden Fall war für die Große das Baby und das "Neue" keinesfalls langweilig und ich wurde ihr wunderbar gerecht ohne viel dafür zu tun. Das Baby braucht nur Nahrung, Kuscheln und Schlaf die erste Zeit.....;-)

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Danke schon mal für die Antworten.

Ich wollte kurz nochmal die Situation verdeutlichen: unser Kind ist derzeit 6-8h täglich betreut bei einer TaMu, die bastelt, singt, die mehrere Kinder hat. Wenn er von diesem Programm auf "Mama-Betreuung" umschwenken muss - dann wird er sich zwangsläufig langweilen. Erwachsene können keine anderen Kinder ersetzen. In Spielgruppen etc. kann ich ebenfalls nicht umschwenken, denn es ist zwar so, dass die Arbeit pausiert, aber ich studiere in dieser Zeit, dh. in einer Ausbildung.

Hmm, ich sehe schon, dass werde ich mit den KiTas hier diskutieren müssen. Schon wieder :-(.

Danke und Grüsse
Clärchen

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In ganz Deutschland hast du einen Rechtsanspruch ab 3 Jahren. In einigen Orten musst du den gerichtlich durchsetzen, aber haben tust du ihn.

Egal wie ihr arbeitet. Allerdings nur für maximal 6h am Tag!

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Bei uns in Sachsen-Anhalt hat jeder ein Recht auf ein Kiga-Platz egal wie alt die Kids sind und ob du arbeitetest oder arbeitslos bist spielt keine Rolle.

Gut wenn du arbeitslos bist dann steht dir nur ein 5 Std. Platz zu mehr nicht. Aber wenn du im Mutterschutz bist dann kannst du dein Kind Volltags in den kiga bringen bis der Mutterschutz abläuft und du dann Erziehungszeit hast.

Frage doch einfach mal im Kiga nach wie es bei Euch so ist, dann weißt du mehr.

LG Susi

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Also ich meine auch, du hast einen Anspruch ab 3 Jahren auf einen Halbtagesplatz. Auch in NRW. Aber nur in der Einrichtung die in Deinem Einzugsgebiet liegt, nicht in jeder beliebigen!

Hast Du mal gegoogelt?

LG
Jeannylie

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hi clärchen,

bei uns ( rlp ) ist das so, dass man tatäshlich nur noch einen halbtagesplatz hat.
man muss das große kind um 12 abholen. finde ich sehr passen ( ironisch gemeint") denn da bin ich zb mitten im mittagessen-vorbereiten, kind am schlafen, usw.
aber bei euch müsstest du dich wirklich an den trger wenden.

alles gute

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Einen Rechtsanspruch hast Du schon darauf, aber ob der jeweilige Kindergarten Platz frei hat das ist andere Sache. Also bei uns in Dorf werden Kinder nach dem Alter (Geburtstag) genommen, egal ob ich schneller einen Antrag ausgefüllt habe als jemand anderer, wenn das andere Kind auch nur einen Tag älter ist als meins dan kommt zuerst das andere Kind in den KiGa. Und die Uhrzeit kann man selber bestimmen frühestens 7:30-spätestens 14:30uhr.
Das ist genauso wie mit dieser Betreuung für ab dem 1 Jahr Babys, bei uns wird es sowas nicht geben im KiGa obwohl mehrere schon nachgefragt haben, weil der Kindergarten nicht genügend Räume hat und so betreuen die nur drei Gruppen. Der Staat schreibt was vor und macht Gesetzte aber das alles in wirklichkeit umzusetzten das geht nicht oder nur schwer.