Steuerklasse wechseln vor oder nach Mutterschutz

Hallo ihr Liebeb,

ich hoffe ich bin hier richtig....

Mein Mann und ich möchten gerne die Steuerklassen wechseln sobald ich nicht mehr mein übliches Gehalt kriege. Ich habe Steuerklasse 3 er 5. Wir möchten es, wenn ich in Elternzeit bin so ändern dass er 3 hat und ich 5.
Wird das Mutterschutzgeld denn von der Steuerklasse berechnet? Mein Mutterschutz beginnt am 05.07. Heißt das wir können die Klassen schon zum 01.08 ändern???Will halt auf keinen Fall kohle verlieren, da das Elterngeld ja and den letzten 12 Nettogehältern der Mutter brechnet wird und wenn dann ab dem 01.08. ich die 5 habe und nur noch ein bisschen Gehalt kriege, kriege ich ja auch kaum Elterngeld.....:(

HILFE, ich bin echt total unwissend....wollen

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Hi,

also, du scheinst da ein bisschen was durcheinander zu werfen...

1. Es ist in der Tat so, dass das Mutterschaftsgeld nicht ueber die Steuerklasse berechnet wird. Ihr koenntet also von daher wechseln, wenn dein Mutterschutz beginnt.
2. Das EG berechnet sich nach dem durchschnittlichen Entgelt der letzten 12 Monate VOR Beginn des Mutterschutzes. Das Mutterschaftsgeld ist eine Entgeltersatzleistung wie das EG und kann somit nicht Berechnungsgrundlage fuer das EG sein.

Ihr solltet aber dran denken, dass das EG dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Bei der Steuerklassenwahl III/V kommen sowieso schon haeufig Nachzahlungen vor, das EG erhoeht die Wahrscheinlichkeit.

LG
Barbara

2

Ich kann mich meiner Vorschreiberin nur anschließen.

Ihr könnt zu Beginn des Mutterschutzes "gefahrlos" wechseln, allerdings müsst ihr bedenken, das ihr gegebenfalls mit einer hohen Steuerrückzahlung rechnen müsst.

LG

Judith

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Hi,
nein,nein, ich muss meinen Vorschreiberinnen widersprechen.
Also Du wirfst tatsächlich einiges durcheinander, aber..
das Mutterschutzgeld ist ja eine Summe x der KK + Zulage Deines AG = gleiche Summe wie netto Gehalt.
Wenn Du jetzt schon vorher die Steuerklasse wechseltst, dann nimmst Du Dir selber Geld weg, weil Dein Arbeitgeber stockt ja nur auf Dein Netto-Gehalt auf und das ist in Steuerklasse 5/3 natürlich weniger als in 4/4.

Also Du KANNST natürlich vorher wechseln, dass ist ja nicht falsch, aber es macht keinen Sinn.

Googel mal zum Thema, habe ich auch gemacht und viel wissenswertes erfahren.

LG

Jeannylie