dringend hilfe Manteltarifvertrag,Einzelhandel

Ich hab da mal einige Fragen
Ich arbeite im Einzelhandel,bin im Momant in Elternzeit.
Meine Elternzeit endet bald u ich hab dann ein gespräch mit meiner Bereichsleitung,wo u wie ich eingesetzt werde. Nun hab ich mir mal meinen Manteltarifvertrag rausgesucht,weil ich die Arbeitszeiten im einzelhandel nicht mehr einhalten kann. immer bis 21 uhr offen u die Tagesmutter/kita macht um 17 uhr zu.Mein Mann muss immer bis 18 uhr arbeiten u auch an 2 wochenenden.
Nun möchte ich gerne durchsetzen das ich die 2 wochenenden an die mein Mann arbeitet frei bekomme u das ich nur 2 mal spät in der woche arbeiten kann. Da könnte dann die Oma o tante aufpassen.
Wie kann ich das am besten durchsetzen??
Muss ich mir nen anwalt nehmen?
O wie kann ich son brief verfassen?

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Auf Lage/ Verteilung der Arbeitszeiten hast Du keinen Rechtsanspruch, nur auf Reduzierung Deiner Arbeitszeit nach Teilzeitbefristungsgesetz oder, sofern großzügiger, nach den Regelungen des entsprechenden Tarifvertrags.

Da hilft Dir ein Anwalt recht wenig, denn "durchzusetzen" gibt es da nichts- versuch eine gütliche Einigung zu finden.

LG, Goldie

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Der Manteltarifvertrag bringt dir herzlich wenig.

Du hast keinen Anspruch auf Teilzeit und schon gar nicht auf Wunscharbeitszeiten.
Du kannst nur auf die Kulanz deines AG hoffen.

Rechtlich hast du nur einen Anspruch auf deinen alten Arbeitsvertrag mit deinen alten Konditionen.

LG Ina

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hier hab ich mal nen link,wie kann ich das mit den spätöffnunszeiten verstehn?
Boh ich hab von sowas absolut keine ahnung.

http://handel.bb.verdi.de/tarifvertrag/data/Manteltarifrechte-Berlin.pdf

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Doch, im Einzelhandel gibt es mütterfreundliche Regelungen gem. Manteltarifvertrag.

Für Dich wäre folgender Absatz zutreffend, allerdins auch erst nach 18:30 Uhr:

"Ausnahmen von der Spätöffnung
Du kannst verlangen, dass du wegen dringenden persönlichen
Gründen nach 18.30 Uhr nicht eingesetzt wirst: z. B. bei Nachweis
der erforderlichen Betreuung und Pflege naher Angehöriger /
Lebenspartner, bei werdenden Müttern ab dem 6. Schwangerschaftsmonat,
wenn du ein Kind unter 12 Jahren hast, das ansonsten
nicht betreut und beaufsichtigt wäre oder bei Auszubildenden
an einem Berufsschultag je Woche sowie am Tag vor und
am Tag der Zwischen- und Abschlussprüfung."

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Hat aber die Krippe/ Kita, so wie sie schrieb, nur bis 17 Uhr geöffnet bringt diese Regelung auch nicht wirklich viel...

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