Wieviel Geld muss einem bleiben ?

Hallo !

Ich suche schon geraume Zeit im Internet nach einer Antwort, aber irgendwie werde ich nicht fündig.

Es geht um folgendes:
Wenn meine Mutter Grundsicherung beantragen würde und dann zum Beispiel Betrag X bekommt. Gibt es da dann eine Grenze wieviel ihr mindestens bleiben muss für Einkaufen etc. ! Also eben das Geld für Lebensmittel und Co.

Ich habe auf einer Seite gelesen, dass zusätzlich zur Grundsicherung noch Sozialhilfe dazu beantragt werden kann. Aber irgendwelche Beträge finde ich nicht, nichtmal Beispiel. (mir ist schon klar, dass das oftmals ganz konkret berechnet werden muss)
Gibt es nicht auch bei Hartz4 irgendeinen Satz der dann zum "Leben" bleiben muss?

Wäre dankbar, wenn da jemand weiter wüßte.

LG
Nina.

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Bis auf Ausnahmen (Mehrbedarf wegen Krankheit, Schwangerschaft, Klassenfahrten der Kinder und dergleichen) muss doch alles vom Regelsatz bestritten werden. Der liegt meines Wissens nach bei +/- 350 Euro für eine Einzelperson. Als ALG II-Empfänger ist man zudem berechtigt, die Tafel aufzusuchen. Dort erhält man einmal die Woche (so jedenfalls bei uns) Lebensmittel.

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Danke Dir für Deine Antwort.

Ja dieser Regelsatz wird auch für die Grundsicherung herangezogen.
So wie ich das sehe hätte meine Mutter nach meinen Berechnungen im Idealfall ca. 300 € zur Verfügung. Da gehen dann ihre Versicherungen, die Kontoführungsgebühren und das Telefon von runter. Rest wäre dann für Lebensmittel, Medikamente, Pflegeartikel etc.!

Dann könnte sie vermutlich den Rest bis zum Regelsatz als Sozialhilfe dazubekommen, oder ? #kratz

Sorry wenn es ne dumme Frage ist, aber meine Mutter lässt sich da leider immer schnell von Behörden abspeisen und nun will ich da mal schauen, was sie eigentlich für Rechte und Möglichkeiten hat.

LG
Nina

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Man möge mich korrigieren. Aber Sozialhilfe wurde doch durch ALG II ersetzt. Hat deine Mutter vor ALG II ALG I erhalten? Dann bekommt sie ja noch einige Zeit diesen befristeten Zuschlag beim Übergang von ALG I zu ALG II. Es ist nun mal so, dass man als Alleinstehender tatsächlich von den ca. 350 Euro leben muss. Und wie gesagt zur Tafel gehen kann. Ob es in einzelnen Gemeinden noch Heizkostenbehilfen gibt, weiß ich jetzt nicht. Das gab es ja zumindest bei der früheren Sozialhilfe. Vom Regelsatz muss sie ja auch noch den Strom bezahlen. Also Strom, Telefon, Versicherungen, ggfls. Auto und eben Lebensmittel. Wobei Pflegeartikel und die von dir genannten Kontoführungsgebühren dabei ja den geringten Anteil ausmachen...

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Deine Mutter bekommt:

den Regelsatz
+ angemessene tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
+ Kosten für Kranken-und Pflegeversicherung, wenn die nicht anderweitig abgedeckt sind

abgezogen davon werden eigene Einkünfte

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Danke Euch allen für die Antworten !

Wie das mit der Grundsicherung berechnet wird ist mir ja schon klar, also Regelsatz + Wohnen + Krankenkasse etc. !
Naja und davon werden halt ihre eigene Rente und die Witwenrente abgezogen.

Laut einer Online-Berechnung hätte sie dann noch 250 € maximal übrig.
Die Frage wäre also, ob sie dann noch was bis 350 € dazubekommen kann, denn DAS ist ja der Regelsatz.

LG
Nina

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Nein natürlich nicht.

Sie bekommt ja den Regelsatz + angemessene Wohnkosten abzüglich ihrer Einkünfte (Rente und Witwenrente).

Davon muss sie alles bestreiten. Wenn ihr in der jetzigen Situation noch 250€ im Monat (zum leben oder wie soll man das verstehen?) bleiben, dann ist dem so - und für einen alleinstehenden ja auch gut verkraftbar.

Reicht das nicht (weil zB noch ein Auto finanziert werden etc.) dann muss sie sich entweder einschränken oder falls das möglich ist auf familiäre Unterstützung ausweichen.

Hat sie Krankheiten, chronische Leiden die einen Zusatzbedarf darstellen kann sie den aber beantragen (wir wurden damals erst über die Seniorenbetreuung der Stadt darauf hingewiesen, evtl. gäbe es dort bei deiner Angehörigen auch noch die Möglichkeit einen Zuschuss zu bantragen?!)