Vor Gericht Unterhalt beantragen, einklagen. Wie funktioniert das?

Moin zusammen,
ich warte nun seit januar darauf das mein Ex den Unterhalt der ausgerechnet worden ist zahlt, aber nichts passiert. Jugendamt setzt ihn immer neue fristen und er zahlt jeden Monat wie er lustig ist, mittlerweille ist er über 900Euro im Rückstand. Ich werde jetzt nachdem Urlaub zum Anwalt mit der Hoffnung das es schneller geht und überhaupt geht. Er wurde aufgefordert eine urkunde zu unterschreiben, hat er nicht gemacht.
Wie läuft so etwas übers Gericht ab?
dauert das auch so lange?
wird er von meinem Anwalt auch erst drum gebeten und wird das einfach vom Jugendamt übernommen, also der Betrag den die ausgerechnet haben oder wird das vor Gericht nochmals von jemanden Neu berechnet, wenn ja von wem?
Ich habe echt keine Lust mehr zu warten und er lacht mich bei anderen aus das ich ihm nichts kann und froh sein soll das ich überhaupt etwas bekomme :-[

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Wenn ich mal meine Erfahrung kungeben darf, :)

Also wenn das Jugendamt an einer gütlichen Einigung scheitert, bleibt dir der Weg zum RA leider nicht erspart. Der wird dann deinen Ex anschreiben und um Auskunft seiner Vermögenverhältnisse bitten, damit der Unterhalt neu berechnet werden kann. Wenn er dem nachkommen sollte, wird dein RA dann Klage auf Titulierung Unterhalt vom Amtsgericht einreichen, wenn er nicht freiwillig eine Urkunde erstellen lässt (wovon ja auszugehen ist, wenn er es schon nicht gegenüber dem JA gemacht hat). Sollte er die Auskunft nicht erteilen, wird dein RA Klage auf Auskunft und Zahlung des Unterhalts einreichen. Dann kommt es zum Gerichtstermin, wo dann ein Urteil ergehen wird. Leider heißt das Urteil nicht automatisch Geld. Wenn dein Ex dann immer noch nicht freiwillig zahlt kommt die Zwangsvollstreckung an die Reihe, wie z.B. Lohnpfändung, Kontopfändung etc.

Leider musst du für alle Kosten (Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten) in Vorschussleistung gehen. Sollte dein Verdienst gering sein, hast du die Möglichkeit auf Beantragung Verfahrenskostenhilfe, dazu wird dein RA dich beraten.

Ich kann dir nur einen Tipp geben, such dir einen RA der auf Familienrecht spezialisiert ist.

So ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.

VG mama102010

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vielen dank das ist genau die Antwort die ich gesucht habe ;-)
Kannst du mir vielleicht auch sagen ob die rückwirkenden Zahlungen verfallen? wenn der RA alles neu berechnet oder bekomme ich alles seitdem zeitpunkt wo das JA ihn angeschreiben hat?

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also ich habe es mit dem Monat bekommen, wo der RA meinen EX mit der Zahlung in Verzug gesetzt hat (also die Auskunft angefordert hat). Ich bin mir nicht sicher, ob die Inverzugsetzung des JA auch schon reicht um den rückwirkenden Unterhalt geltend zu machen, das muss dein RA aber wissen. Warte aber nicht zu lang mit dem Termin beim RA.

Viele Grüße
mama102010

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