ALG I: Zeitarbeit annehmen????

hallo!

meine bekannte ist seit anfang des jahres arbeitslos.
nun sehr verzweifelt.
sie wurde von ihrem alten arbeitgeber gekündigt, da sie durch ihre kinder nicht mehr so flexibel war, wie er gewünscht hatte, sprich sonntagsschichten, freiwillige überstunden usw. waren nicht mehr möglich.

nun bekommt sie alg I, hat die gründe für ihre kündigung genannt.
sie ist gelernte bürokauffrau, war danach in einer fabrik kurzzeitig beschäftig, hat eben dort die kündigung erhalten, wurde arbeitslos.

nun schickt ihr das arbeitsamt ständig vorschläge von stellen div. zeitarbeitsfirmen. alle stellen als fabrikarbeiterin.
stundenlohn um die 7,00 eur, zuvor hatte sie über 12,00 eur.

nun kam ein brief mit rechtsfolgebelehrung.
sie soll sich auf eine stelle als schichtarbeiterin (3-schicht modell incl. wochenende) bewerben... lehnt sie ab, bekommt sie eine sperre?

pkw muss sie demnächst verkaufen, wenn sie keinen gut bezahlten job bekommt... :-(

ist das zulässig mit der zeitarbeitsfirma??? muss sie die stelle annehmen? bekommt sie sonst ärger? was soll sie nun machen?
sie ist alleinerziehend, hat tagsüber die kinder im kiga, bei den omas, aber nachts oder am wochenende wäre sie schon gerne für die kinder da.

lg, sandra

p.s. danke auch von meiner freundin, die auf zahlreiche antworten hofft.

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Hat sie sich Vollzeit oder Teilzeit zur Verfügung gestellt? Bekommt sie also volles oder nur einen Teil ALG I?

Wenn sie sich Vollzeit zur Verfügung gestellt hat und volles ALG I bekommt, dann muss sie auch so einen Job annehmen, der zumutbar ist.

Hat sie sich nur Teilzeit zur Verfügung gestellt muss sie natürlich auch nur für die Zeit einen Job machen für die sie sich zur Verfügung gestellt hat.

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Variante 1:

Dem Amt schriftlich darlegen, das sie die Kinderbetreuung (da alleinerziehend) nur während der KiTa-Öffnungszeiten und nicht etwa des Nachts oder am WE gewährleisten kann.
Klappt allerdings nur, wenn nicht mindestens 1 Kind das Alter erreicht hat, in dem es auch mal kleinere Geschwister für ein paar Stunden betreuen könnte... Da wäre dann wieder eine gute Argumentation gefragt.

Variante 2:

Einfach darauf bewerben und im Anschreiben auf die tatsächlich umsetzbaren Arbeitszeiten hinweisen. Dann hat es sich schon erledigt...

LG

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hab grad mit meiner freundin telefoniert.
die zeitarbeitsfirma hat wohl von der arbeitsagentur ihren stellenvorschlag bekommen und sie heut abend angerufen.
sie hat ihnen das mit der schicht erklärt, dass sie kinder hat usw.
sie würde gerne vollzeit arbeiten, ist auch kein problem, ich weiß tagsüber sind die kinder versorgt. ich würd sie sogar nehmen wenn not am mann ist, aber nicht nachts... da würde mein mann streiken... *lol.

nun die zeitarbeitsfirma versteht sie wohl, hat aber darauf gedrängt mit ihr schnell einen termin zu machen, wg. anderen stellen... als urlaubsvertretung in den sommermonaten oder so irgendwo in einem büro z.b. weil sie eben drauf hingewiesen hat, das der fabrikjob nichts für sie ist... da sie gelernte bürokauffrau ist.

muss sie nun dadrauf reagieren...auf das angebot?

mein mann war schonmal kurz bei der zeitarbeit angestellt und ich bin persönlich nicht gut drauf zu sprechen. möchte nicht dass sie so ausgebeutet wird... wie mein mann damals (8 h arbeit tägl hieß es/musste jedoch überstunden ohne ende machen, unbezahlt usw. und die miese arbeit, die festangestellte nicht anfassen wollten... echt das letzte)...

würd meiner freundin aber gerne unparteiisch helfen... also darum frag ich dich/euch....

ach ja und wenn ich google lese ich auch das diese besagte firma eine priv. arbeitsvermittlung hauptsächlich ist....

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Auch Zeitarbeit ist zumutbar und darf nicht einfach so abgelehnt werden. Sie sollte dort einen Termin vereinbaren. Ansehen und anhören kostet ja nichts (außer Zeit) und die Arbeitsagentur kann ihr nicht einen Strick draus drehen, dass sie abgelehnt hat. Es kann durchaus sein, dass die Arbeitsagentur hinterfragt, ob es zu einem Gespräch gekommen ist.

Ich bin selber auch kein Fan davon, aber habe mich dennoch bei den verschiedenen Zeitarbeitsfirmen gemeldet. Ich hatte auch schon Vorstellungsgespräche und wenn mir der Job so garnicht zugesagt hat, habe ich halt eine etwas überzogene Gehaltsvorstellung genannt. Dann ist man, zumindest für den Job, direkt aus dem Rennen.

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Ich würde an Ihrer Stelle diese Vermittlungsvorschläge per Einschreiben mit Rückschein an das Amt zurückschicken und ein Schreiben beilegen, dass sie Schichtarbeit nicht annehmen kann, da die Kinderbetreuung regelmässig nur von xy Uhr bis xy Uhr gewährleistet ist und dass sie für diese Zeit eine Arbeit sucht. Montag bis Freitag.

Da passiert dann gar nichts.

Gruß

Manavgat

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ehrlich?
sie hat so angst, dass ihr etwas gestrichen wird usw.
sie sucht ja einen vollzeit-job, bekommt dementsprechend algI, aber schicht ist halt unmöglich. muss das arbeitsamt doch verstehen, oder?

darf sie ablehnen?
ruf sie später an, erzähl es ihr... würd ihr sicher ein stein vom herzen fallen...

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Hallo, meine Vermutung ist, dass deine Bekannte im AlG1 Antrag eingetragen hat, dass die Betreuung der Kinder sichergestellt ist. Somit erhält sie AlG von einem Vollzeitarbeitsplatzgehalt, muss halt aber auch davon ausgehen, dass das Arbeitsamt ihr 100% Stellen vorschlägt.

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ich weiß nicht genau, was sie dort angegeben hat, müsste fragen, aber soweit ich weiß, möchte sie ja 8h/tag arbeiten. während dieser zeit wären ja ihre kinder betreut... von montag bis freitag und evtl. auch samstag. nur eben nicht nacht, sonntags usw. und sie hätte soweit ich weiß gerne feste arbeitszeiten und nicht mal so, mal so....

wer macht das denn mit von den babysittern, verwandten, freunden????:-[