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Im Prinzip haben die anderen Recht: Du hättest - bei allem Verständnis für deine Lage - schon längst suchen können. Und statt auf den Ex-Arbeitgeber zu warten (da scheint bei dir ein Hang durch, die Schuld und Verantwortung auf andere abzuladen - hättest du vor allem eins tun müssen:

Den Sachbearbeiter fragen ob er noch ganz bei Trost ist, die Leistungen wegen angeblich mangelnder Mitwirkung einzustellen! Notfalls über den Teamleiter. Du hast die Sachen seinerzeit vorgelegt, die Vorgängerin hat offenbar vermerkt, dass es zu keiner Anrechnung kommt und gut is.

Und an die anderen hier: Ihr habt im Prinzip Recht, sie handelt wenig eigeneverantwortlich und strukturiert. Aber: Der SB hat IMHO kein Recht, so zu verfahren, wie er verfährt!

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Ja, aber auch beim nicht korrekt handelnden Sachbearbeiter muß SIE doch aktiv werden!

LG

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Das ist typisch Amt :-[ Ich sollte auch Sachen vorlegen, die mein alter AG nicht rausrücken wollte, war auch 3 Mieten in Verzug (wie sollte ich die auch allein vom Kindergeld zahlen? Zu Essen hatte ich ja auch nix..). Wurde vom Amt zig mal gemahnt, ich solle die Abrechnungen vorlegen, hab ihm zig mal zurückgeschrieben, dass ich das erst kann, wenn ich die Unterlagen erhalten habe und er sich für die Berechnungen an meinen Kontoauszügen orientieren soll. Gebracht hats nix, mittlerweile hat er alles und ich Gott sei Dank noch keine Kündigung. Dafür überweist das Amt unregelmäßig die Miete. Mal vergessen die die Hälfte des Betrags, mal fehlen die Nebenkosten usw. Und ich darf das natürlich aus meiner eigenen Tasche bezahlen, weil ichs mit ALG2 ja richtig dicke hab. Im Übrigen sollte ich mit 2 Monaten Grundsicherungsrückstand mal eben zu meinem alten AG fahren (mit dem Auto pro Strecke 22km) und die Sachen holen. Ohne Geld kein Sprit und keine Fahrkarte. Aber das ist ja dann immer das Problem vom kleinen Mann, der Herr Sachbearbeiter kann einem keinen Vorschuss geben. Der versteht das auch nicht, weil sein Geld ja pünktlich auf dem Konto ist.


So: Soweit ich weiß darf die Hausverwaltung dich erst nach 3 ausgesetzten Mieten kündigen.

Darüber hinaus kannst du auch einfach drin bleiben. Dann folgt eine Räumungsklage und die gibt dir (Minimum) 6 Monate Zeit, bis du endgültig rausgeklagt worden bist.

Und letztens: SETZ DICH MIT DEM KIND AUF DEN FLUR DER ARGE UND GEH ERST WEG, WENN DIE MIETE BEZAHLT WORDEN IST. Das ist fürchterlich leicht gesagt, ich weiß. Ich hatte den Mumm auch nicht. Aber die haben dir wegen irgendeines Paragraphen nen Vorschuss zu gewählen, da du ja bedürftig bist. Wenn die dir die bisher fällige Miete nicht zahlen wollen, verlang den Vorgesetzten zu sprechen. Intern wirds krachen, sowas lässt man von der Chefetage nämlich nicht zu.

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"So: Soweit ich weiß darf die Hausverwaltung dich erst nach 3 ausgesetzten Mieten kündigen."

Unfug.

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Eine fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, wenn man mindestens ZWEI Mieten im Rückstand ist.

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Ich verstehe das Problem auch nicht ganz. Wenn Du gearbeitet hast, kann das Arbeitsamt das doch auch nachvollziehen über die Sozialversicherung bzw. die Steuer.

Dein alter Arbeitgeber hat jedenfalls nicht in die Puschen zu kommen, das hast alleine Du.