Rückzahlung ALG 1

Hallo!
Ich war von Feb. 2007 bis Feb.2008 arbeitslos gemeldet.
Nun bekam ich letzte Woche einen Brief,ich solle zuviel ausbezahltes Alg1 zurückzahlen!
Die haben sich damals vertan und mich anstatt einer Teilzeitkraft als Vollzeitkraft berechnet.......
Ich dachte damals zwar schon:"Hmm,doch mehr als ich erwartet habe" aber hab mir nicht weiter Gedanken gemacht.Auch auf dem Bescheid stand nichts von Vollzeit und auf den Anträgen steht ganz klar:TEILZEIT!
Muss ich trotzdem zurückzahlen?Wie lange können die ihr Geld zurückfordern?
Danke
brotkrume

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Hallo,

ja, musst Du zurückzahlen.

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Da gibt es doch sicher eine gewisse Zeitspanne,in der man zurückzahlen MUSS!?

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Wenn für dich ersichtlich hätte sein müssen, dass es sich offensichtlich um eine Überzahlung handelt, dann musst du das Geld zurück zahlen. Und wenn du plötzlich viel mehr als "erwartet" bekommen hast, dann war es für dich ersichtlich.

Zurück fordern können die mindestens die gesetzliche Verjährungsfrist. Also 3 Jahre zum Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Also wenn man vom 01.02.2007 ausgeht, dann wäre die Forderung zum 31.12.2010 verjährt.

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Mir geht es gerade ähnlich wie brotkrume.
Die Sache mit der Ersichtlichkeit steht ja aber irgendwie auch auf wackeligen Beinen oder??Ich meine,man kann denen auf dem Amt ja Wer weiss Was erzählen..............die wissen ja nicht welchen Betrag ich "erwartet" habe.
Und ausserdem gibt es KEINE schriftlichen Beweise im Falle der Threaderöffnerin.Lediglich eine Bewilligung mit dem Endbetrag und auf den Anträgen steht eindeutig:Teilzeit.

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Naja, aber ich denke, hier müsste es schon ersichtlich sein. Nehmen wir an, man hat netto in Vollzeit 1000 Euro verdient. Dann wäre Alg 1 bei Vollzeit ja etwa 600-670 Euro. Wenn man sich in Teilzeit zur Verfügung steht, dann kann man mit etwas über 300 Euro vermutlich rechnen. Wenn dann plötzlich etwa das doppelte von dem, was man eigentlich erwartet auf dem Konto landet, dann sollte man schon mal stutzig werden und nachfragen.

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Wenn du davon ausgehen mußtest, dass es korrekt ist, dann nicht. Wenn du unsicher warst, dann ja.

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Also eigentlich habe ich mich schon darauf verlassen dass die Berechnung stimmt....
ich ging tatsächlich davon aus,dass alles korrekt ist!
Das ist aber alles ein bisschen seltsam........ich meine ich kann denen ja lange erzählen dass ich dachte es sei alles in Ordnung aber geben die sich damit dann auch zufrieden??

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Such dir einen Anwalt, dann müßte das klappen.

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"Bestandskraft des Verwaltungsaktes

§ 45 SGB X

Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts
....................
(2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit

1. er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat,

2. der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder

3. er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat............."

Quelle: http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb10/sgb10x045.htm

Es wäre sicherlich auch noch zu prüfen, ob nicht die 2 Jahres-Grenze hier zum tragen kommt. Ich würde auf alle Fälle vorsorglich Widerspruch einlegen und die Begründung mit einem Anwalt vollziehen.

Auch ist die Frage, ob du neben den ALG1 Leistungen ergänzend noch ALG2 erhalten hast, denn dann wäre noch zu prüfen ob der ALG2 Bescheid überhaupt auf der Grundlage des ALG1 Bescheides richtig ist.
Normalerweis erhält man ja den Regelsatz + Kosten der Unterkunft - der Einnahmen ( wo zu auch das ALG1 gehört ).

Ich bin der Meinung, wenn schon auf dem Bescheid und den Anträgen Teilzeit steht, ist der Fehler beim Amt zu suchen.

Kleiner Zusatz:

Ich finde die Anworten hier immer niedlich mit den Hinweisen " ja, musst du"....

Könnte man nicht mal dahin kommen und hierfür auch eine rechtliche Grundlage nennen? Ich denke nicht dass man einen Widerspruch aufsetzen kann mit der Begründung : " ne, ich muss nicht zahlen".

#snowy

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Hallo!
Vielen Dank für deine nette Antwort!
Ich habe kein ergänzendes ALG2 bekommen.Ich sehe das genauso wie du:Der Fehler liegt wohl eindeutig beim Amt,denn ich habe korrekte Daten angegeben und die finden sich auch auf den Anträgen wieder.Auf dem Bescheid steht zwar nichts von Voll- oder Teilzeit aber trotzdem bin ich davon ausgegangen dass die Berechnung stimmt!
Einen Anwalt kann ich mir schlecht leisten................#gruebel

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Je nachdem wie deine finanzielle Situation ist kannst du beim Amtsgericht anfragen ob dir ein Beratungsschein zusteht. Dazu benötigst du aber auch den ALG1 Bescheid und Nachweise über sonstige Einkommen.

Sollte das gar nicht möglich sein, dann such dir umgehend eine Hilfestelle die mit ALG2 und ALG1 zu tun hat, die helfen meist sehr gut. Wo wohnst du denn?

#snowy

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