Darf Ehefrau Patientenakte im Krankenhaus einsehen?

Hallo,

ich frage mal hier, weil ich gerade die Diskussion mit einem Bekannten habe.


Sein Vater (Krebs und einiges anderes) liegt zur Zeit im Krankenhaus. Er ist nicht mehr ansprechbar. Die Ärzte sagen, es läge am Krebs. Die Angehörigen (also Ehefrau und der Sohn) vermuten aber, dass die Ärzte ihn mit Schmerzmitteln (oder anderen Medikamenten) vollgepumpt haben, eben halt soviel, dass der Patient ständig "weggetreten" ist.

Meine Frage: können die Angehörigen (also vornehmlich die Ehefrau und der Sohn) Einsicht in die Patientenakte verlangen?

Sie wollen einfach nur wissen, was ihrem Angehörigen gegeben wird. Es geht nicht darum das Krankenhaus fälschlicherweise zu beschuldigen oder so. Sie wollen einfach nur Klarheit.

Gruß
Sandra

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Ja - das Recht haben die nächsten Angehörigen!

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hallo,

wenn der patient ständig weggetreten ist also nicht mehr selbst für sich sprechen kann ,mit wem werden dann der weitere behandlungsverlauf besprochen

ist der pat entmündigt?
sicher vorerst nicht
dann wird die nächste angehörige um entscheidungen involviert

ich würde zu einem gespräch mit dem stationsarzt raten ob eine vormundschaft notwendig ist ,so daß die interessen des pat gewahrt werden können

gruß manja

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nein denn rechtlich gesehen, hat nur ein Betreuer das Recht dazu.
Ist der Patient im Koma oder nicht geschäftsfähig und entscheidungsfähig, wird vom Amtsgericht (meist auf Empfehlung des Krankenhauses....und das sind dann sehr oft die Angehörigen) jemand bestimmt.
Und Betreuer kann jeder sein, da spielt es keine Rolle ob verheiratet oder nicht.
Der Patient kann äussern, daß z.B. seine Frau von nichts erfährt und hätte somit keine Akteneinsicht.

Aber, kein Krankenhaus, würde soetwas verwehren, denn der schnellste Weg geht eben meist über die Ehepartner.

mfg

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Sie sollen mal mit dem Hausarzt sprechen, der kann bestimmt Einsicht nehmen und es abklären.

Ansonsten galube ich es eher nicht, dass sie es dürfen (reine Intuition- kann auch falsch liegen)

LG

Gabi

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Definitiv : NEIN!!

das darf nur der Patient selbst oder sein gesetzlicher Betreuer. Übrigens gilt das (nämlich die ärztliche schweigepflicht) auch über den Tod des Patienten hinaus. sollte das KH ihnen ohne dass der Patient die Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden hat, trotzdem Einblick gewähren, begehen sie einen Rechtsbruch.

Wieso suchen sie nicht einfach das Gespräch mit den behandelden Ärzten?

Sanne

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Ich kann dir aber sagen das es am Krebs liegen kann.

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Hallo,

ja, das habe ich ihm auch gesagt. Ich kenne es selbst von meinem Stiefvater (Leukämie). Der war auch zeitweise komplett weggetreten.

Den beiden (also der Mutter und meinem Bekannten) geht es auch in erster Linie um Aufklärung, was überhaupt mit ihm gemacht wird. Die Ärzte schweigen sich nämlich aus.

Sie sehen immer nur, dass neue Medikamente gegeben werden, aber keiner kann denen (oder will ihnen) erklären wieso und weshalb.

Gruß
Sandra

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Bekommt er die Medikamente per tropf?
Da steht doch drauf was drin ist.

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Das Lesen der Patientenakte kannst Du Dir auch sparen, wenn gepfuscht wurde, wirst Du es darin mit Garantie nicht nachlesen können, da passen die schon auf.

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Im Zweifelsfall wird sie das womöglich gar nicht beurteilen können oder habe ich überlesen, dass irgendwer der Beteiligten Mediziner ist?

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meine Freundin wurde auch mit den Medis "vollgepumpt", ansonsten hätte sie vor Schmerzen geschrien, gezittert, oder sich ständig übergeben...

die Ärzte und wir alle fanden es besser sie lieber "zugedröhnt" als unter 24 Dauerschmerzen zu halten...

wir waren für sie da.... aber irgendwann...war sie erlöst...

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Ich würde einfach gucken was er so laufen hat en Perfusoren, Spritzen sind immer gekennzeichnet und ich glaube nicht das sie sich die Mühe machen alles per Hand nachzuspritzen.

pizza