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hi Luise!
Kommt - würde ich sagen - auf den Kindergarten an: ein kommunaler Kindergarten darf sie vermutlich NICHT ablehnen. Privat geführte Kindergärten wahrscheinlich schon.

Das Risiko, dass sich deine Tochter mit irgendeiner Infektionskrankheit wie Röteln oder so ansteckt, ist ja eh deine Sache. Aber wie ist es, wenn sich deine Tochter im KiGa ratscht/sticht/verletzt und keine Tetanus-Impfung hat? Ob die Kindergärten Angst davor haben, dann zur Verantwortung gezogen zu werden?

Also unser Kindergarten (kommunal) hat auf jeden Fall keinerlei Fragen zur Impfgeschichte unserer Kinder gestellt, darum gehe ich davon aus, dass ungeimpfte Kinder kein Problem sind.

LG
cori

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Ich glaube nicht, aber meiner Meinung nach sollte das eingeführt werden!!

Solche Sachen wie die 6 fach Impfe und MMR auf jedenfall!


Aber jedem das seine, nur nicht nachher rumheulen wie schlecht es dem Kind doch mit der Röteln Infektion geht ;-)

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hallo,

dann aber bitte auch nicht rumheulen, wenn das kind impfbeschwerden hat, nicht;-)

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hat die große nie gehabt und die kleine bis jetzt auch nicht ;)

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Hallo!

Bedenke auch: Nicht geimpfte Kinder können - bei drohenden "Epidemien" zeitweise vom Kindergarten/der Schule ausgeschloosen werden.

Und ja - das dürfen "Die"!

Du mußt also sehr flexibel sein als Mama eines nicht geimpften Kindes!

Gruß

misses_b

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Genauso ist es ! Du hast Recht mit dem Ausschluß.
Ich hab heute abend nachgefragt - also in der Kita meiner Enkelin sind ein paar Impfungen zwingend vorgeschrieben, welche genau, weiß aber nur die Leiterin und die war nicht da. Tetanus ist dabei und wenige andere, offenbar meldepflichtige Krankheiten o.ä. - die Erzieherin, die da war, wollte sich da nicht genau festlegen.
Da diese Kita sehr gefragt ist und einen privaten Träger hat (die Erzieherinnen streiken z.B. auch nicht) dazu noch die einzige in der Stadt ist, muss man sich wohl an deren Spielregeln halten, wenn man sein Kind dort abgeben will.
LG Moni

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auch einrichtungen mit privaten träger sind meist öffentliche einrichtungen. das wird oft verwchselt. der träger sagt nichts darüber aus, ob der kiga öffentlich oder privat ist. fein private einrichtungen bekommen keinen cent staatliche förderung und das können sich dann die wenigstens leisten.
sobald ein kiga aber staatliche förderung bekommt hat er sich auch andas gesetz zu halten und das besagt: keine impfpflicht. so einfach ist das.
deshalb: solange euer kiga nicht rein privat ist (und das kann ich mir nicht vorstellen, wenn es der einzige in der gemeinde ist), dann läuft da was falsch.

lg

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Hallo,

also, ich denke, 100%ig kann dir die Frage hier niemand beantworten. Frag bei der Stadt oder deinem KiGa nach, dann weißt du es sicher. Ich denke nicht, dass sie dein Kind deshalb ablehen können, aber wenn, dann würden sie es bestimmt nie so sagen, sonst könntest du bestimmt klagen.

Alternative: du meldest dein Kind im Waldorfkindergarten an, die schauen einen eher komisch an, wenn man ein geimpftes Kind hat :-p (meine Tochter ist in der Waldorf Krippe und wir wurden komisch angeschaut, aber trotzdem finden wir die Krippe alle toll, auch wenn wir beim Thema impfen eine andere Meinung haben).

LG