Zweitname STILL - trotzdem auf offiz Dokumenten immer angeben??

Hallo zusammen!

Ich habe mal eine Frage an euch "Expertinnen": Wir wissen ja nun seit ca. einer Woche, dass wir wohl ein Mädel bekommen und denken nun intensiv über einen Namen nach. Ich bin eigentlich überhaupt kein Freund von Zweitnamen (sorry), aber dennoch überlegen mein Mann und ich dem Kind einen stillen Zweitnamen zu geben, nämlich den Namen unserer beider Mütter (sie heißen beide gleich)...
Nun ist dieser Name natürlich etwas "altertümlicher" und würde gar nicht zu potentiellen Erstnamen passen - soll also eigentlich NUR auf dem Papier stehen! Geht das?
Wie ist es denn mit offiz. Papieren? Ausweis ginge ja evtl noch, aber z. B. bei den Zeugnissen für eine 6-jährige würde ich ihr die evtl. Peinlichkeit lieber ersparen... ;-) Wann und wo muss denn so ein Zweitname angegeben werden?

Ich hoffe, ihr versteht meine Fragen?!

Ganz herzlichen Dank schonmal für eure Antworten!!

Liebe Grüße,

pepper2007

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hallo!

solange ihr erst und zweit namen nicht mit einem bindestrich zusammenfast (was dann ein sog. doppelname wäre) muss der zweitname auch nirgendwo mit angegeben werden.

ich selbst habe 4 vornamen, ohne bindestriche, und in allen zeugnissen etc. steht immer nur der rufname + nachname...

jetzt bin ich aber neugierig, wie sind denn die namen?

lg anna

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Die Zweitnamen werden nur auf wirklich offiziellen Dokumenten verwendet. Zum Bsp. Personalausweis, Heiratsurkunde usw. Auf Zeugnissen, Bewerbungen, Anschrift usw. wird nur der Rufname angegeben.

LG Katja

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nein das geht NICHT
nach heutigem Namensrecht gelten immer alle Namen gleich, das heißt sie müssen auch immer genannt werden (bei offiziellen Dokumenten) ... den "Zweitnamen" gibt es heutzutage nicht mehr - das Kind hat auch immer die Möglichkeit einen der Namen als "Rufnamen" zu verwenden, es muss nicht der erstgenannte sein!

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Ach so? Das muß aber dann ganz neu sein. Oder?

Lg Katja

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das ist seit ca 35 Jahren so
früher musste man den Rufnamen in der Geburtsurkunde unterstreichen - mit dem Einfrühren vom Computern war das nicht mehr möglich und seither gelten immer alle Namen als gleichwertig
so wurde mir das beim Standesamt erklärt

ach so - eine frühere Kommilitonin hat 2 Namen, benutzt aber nur den 1., und hat bei der ZVS vom Studium nur den "Rufnamen" angegeben, darum auch in der Uni nur 1 Name - als Sie promovierte stand auf dem Formular, dass man alle Namen angeben muss - das Ergebnis war, dass sie nicht promovieren konnte, weil ihr Name nicht als "abgeschlossenes Studium" registriert war ... das Ende vom Lied war, dass sie ALLE Unterlagen des Studiums ändern lassen musste, jedes Zwischenzeugnis, jedes Staatsexamenzeugnis, einfach alles ... hat mehrere hundert Euro gekostet und irre viele Nerven und vor allem Zeit!

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genau aus dem Grund heisst unsere nur "Naomi"
Naomi Marina Walburg #schock das wäre ja gar nicht gegangen

viel Spass noch beim aussuchen

Andrea

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Ich kenne das von der Schule, dass immer alle Namen auf Zeugnissen, Klassenlisten, ... stehen.
Da gab es schon mal die ein oder andere Überraschung!

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ich zitiere mal Wikipedia:

Vornamen sind schon seit früheren Zeiten in Verwendung. Der Begriff „Vorname“ mag aber zur Verwirrung führen, da ein Mensch mehrere Vornamen besitzen kann und der VOR-Name einen NACH-Namen voraussetzt. Die Bezeichnung „Rufname“ ist also vielleicht für die Zeit der Einnamigkeit geeigneter, da bis ins Mittelalter bei den Germanen überhaupt bloß ein einziger Name üblich war. – In deutschen Personalausweisen und Reisepässen steht in der maschinenlesbaren Zeile nur der Rufname; nur im Feld „Vornamen“ stehen alle Vornamen.
(...)
Eine Person kann mehrere Vornamen, muss aber mindestens einen Vornamen besitzen. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes darf das Amtsgericht die Anzahl der Vornamen eines Kindes zu dessen Wohle beschränken (in diesem Fall [13] durfte die Mutter ihrem Kind statt zwölf nur fünf Vornamen geben). Bei Verwendung mehrerer Vornamen wird der Vorname, mit dem die Person hauptsächlich angeredet („gerufen“) wird, als Rufname bezeichnet. Die Reihenfolge der Vornamen stellt keine Rangfolge dar. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (u. a. BGH, Beschluss vom 15. April 1959 - IV ZB 286/58) steht es in Deutschland dem Namensträger frei, zwischen seinen standesamtlich eingetragenen Namen zu wählen. Ein Rufname ist also nicht unveränderlich festgelegt.

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Häh... also bei Julies Namen ich das so, dass ich auf allen offiziellen Dokumenten ihren kompletten Namen angebe. Das muss man auch tun, der Vollständigkeit wegen, weil jeder Name der Rufname sein kann und schlicht und ergreifend wird das auch gefordert. Da steht doch immer man soll seinen vollen bzw. kompletten Namen angeben. Tut man das nicht, verfälscht man doch die Identität.

Du kannst natürlich bei weniger offiziellen Sachen varieren...Im Kiga steht auf dem Spielzeug nur ihr Erstname, wenn ich sie in die Gruppe zum spielen mitgeb...geb ich mal irgendwo was an...wo jetzt kein Dokument im spiel ist, verwende ich auch nur den Erstnamen...

Aber vor allem bei Behörden...ist der komplette Name Pflicht. Sogar auf Julies Krankenkassenkarte haben sie den kompletten Namen raufgemacht..

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Es werden alle Namen auf allen Dokumenten angegeben, weil man heutzutage nicht mehr festlegen kann, welcher Name der Rufname ist.
Früher ging das, heute leider nicht mehr, wohl, weil man dem jeweiligen Menschen die Wahl lassen will, wie er sich nennt.

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Vielen lieben Dank für all eure Antworten! Dann werden wir uns das aber noch einmal sehr genau überlegen! Der "Erstname" steht ja noch nicht genau fest, aber bei dem entsprechenden Zweitnamen handelt es sich um "Renate" :-) Ich finde, es ginge zwar noch schlimmer, aber dennoch ist das mMn nicht wirklich passend... #augen

Also, noch mal herzlichen Dank! #danke

Liebe Grüße, pepper2007