Einige Fragen zur Arge (Anlage UH3, Selbstständigenberatung)

Hey,

leider muss ich auch mal wieder nerven ;)

Mein Freund musste grad seinen Weiterbewilligungsantrag abgeben (wenn alles gut läuft, hat er vor dem neuen Bewilligungszeitraum endlich wieder nen Job... Toi Toi Toi :-) ). Da wir im Juli ein Jahr zusammen wohnen, gehöre ich ab Juni zur Bedarfsgemeinschaft.

Heute kam auch prompt Post, dass ich am 31. Mai zur Selbstständigenberatung soll (bin neben der schulischen Ausbildung Freie Journalistin), damit die Dame mit mir über meine Leistungsangelegenheiten sprechen kann.
Welche Leistungen? Ich kriege doch nichts - das wurde mir letztes Jahr, als wir noch als BG gelten sollten, ein paar Mal gesagt ("Sie können aber nichts beantragen!").
Aber ok, ich geh hin und fertig ;-) Aber weiß vielleicht jemand, was mich da erwartet? Worüber will die mit mir sprechen? Wüsste schon gern, worauf ich mich einstellen kann...

Und dann muss ich noch die Anlage UH3 ausfüllen, weil ich von meinem Vater Unterhalt erhalte. Diese Anlage verwirrt mich jetzt leider total...
Als Erstes steht dort "Folgende Personen unter 25 Jahren haben a) denselben Vater, b) dieselbe Mutter außerhalb der BG.
Ich lebe mit keinem von beiden zusammen. Also beide ankreuzen?
Und als Daten des Elternteils gebe ich die Daten von beiden an? (Sie sind geschieden, leben also auch nicht zusammen).
Meine Mutter bezieht selbst ALG II, ich erhalte nur von meinem Vater Unterhalt, falls das wichtig ist...

Ich bin total verwirrt, aber weiß nicht, ob mir die Frau, bei der ich den Termin habe, evt. helfen kann? Ist die Selbstständigenberatung bei der Sachbearbeiterin meines Freundes? Ich geb zu, ich habe keinen Plan... :-)

Und noch eine Frage:
Mein Freund ist seit März auch Freier Journalist. Damals haben wir vor Ort mit der Sachbearbeiterin die EKS ausgefüllt. Als Zeitraum hat sie März bis August genommen, statt bis Juli, wo der Bewilligungszeitraum abläuft.
Nun haben wir die dann auch dem Antrag nicht beigelegt. Er soll sie jetzt aber doch für die Zeit von Juli bis Dezember ausfüllen. Das würde dann heißen, dass er im Juni/Juli auch diese abschließende Erklärung, wie viel er wirklich bekommen hat, ausfüllen muss?

Ok und eine letzte Frage (vorerst ;) ):
Ich mache Fernabitur und zahle 130€ monatlich für den Lehrgang. Können diese Kosten oder zumindest ein Teil davon berücksichtigt werden?

Vielleicht kann ja jemand etwas Licht ins Dunkel bringen :-)

LG
Julia

1

Ich würde Dir empfehlen, dich mit all diesen Fragen an

www.tacheles-sozialhilfe.de

zu wenden. Die vermitteln auch kompetente Beratung vor Ort, wo man dann euren konkreten Fall betrachten kann.

Gruß

Manavgat

2

"Die vermitteln auch kompetente Beratung vor Ort, wo man dann euren konkreten Fall betrachten kann. "

Echt? Das wusste ich noch gar nicht. Ich denke dort immer nur, dass das Forum so unübersichtlich ist *g
Aber danke, werde dort dann auch noch posten :-)

3

Moin!

Personen mit a) demselben Vater und b) derselben Mutter sind meiner Logik nach Deine (Halb)geschwister, die dort erfragt werden!

Was Deinen Termin zur Beratung angeht, bin ich der Ansicht, dass Du als Mitglied der BG auch dann verpflichtet bist, Eure Bedürftigkeit zu verringern, wenn Du Deinen Anteil selbst erwirtschaftest. Das ist aber nur meine persönliche Auffassung, Du bekommst sicher noch brauchbare Antworten dazu.

Gruß,

W

4

Hey,

stimmt, jetzt wo du das sagst... Dann bin ich noch verwirrter *lach* Ich hab ja den gesamten Antrag (25 Seiten) gemeistert - aber diese Anlage haut mich um... ;-)

Das stimmt ja schon, aber ich bin in erster Linie noch in schulischer Ausbildung und verstehe irgendwie nicht was ich bei der Selbstständigenberatung soll #kratz Dadurch kriege ich ja auch nicht mehr Aufträge/mehr Geld... aber gut, ich bin gespannt ;-)

LG
Julia

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Kann mir evt. noch jemand helfen? Kriege im Tacheles keine Antwort und verzweifel noch immer an der Anlage UH3 *g*