Darf man Kind einschulen, das grade erst 5 geworden ist?

Hallo!

Sagt mal, ist es eigentlich möglich, ein Kind einzuschulen, das grade erst 5 geworden ist? Also kein "Kann-Kind", sondern eins, was z.B. im Mai 5 Jahre alt wird. Darf man es rein theoretisch dann schon gleich Sommer einschulen, wenn es z.B. schon lesen und rechnen kann?

LG, Brilli

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Hallo!

Ich glaube nicht. Ich glaube bei uns ist der Dezember Schnitt (bin mir aber nicht sicher).
Ich fände es auch nicht gut. Mag ja sein, dass es vielleicht lesen und schreiben kann. Aber wie sieht es mit der Sozialen und Emotionalen Reife aus?

VG
Neddie

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Hallo,

hm, also bei uns wäre dieses Kind ein Kann-Kind (Stichtag der 30.06. glaub ich). Könnte also theoretisch eigeschult werden, aber ob das für das Kind immer das beste ist, ist die Frage. Muss man genau abschätzen und da haben ja einige mitzureden, nicht nur die Eltern!

LG Steffi

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Soweit ich weiß, kann man einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen.

Kann aber auch sein, dass es je nach Bundesland unterschiedlich ist.

Erkundige Dich am besten beim für Euch zuständigen Schulamt.

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Warum sollte man das tun???
Gruß
GR

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Damit es später nicht eine Klasse überspringen muss (weil hochbegabt). Dann lieber ein Jahr früher einschulen, oder?

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Wie wäre es denn wenn man sich einfach mal an kompetenter Stelle erkundigt bzw. beraten lässt ?

Es gibt z. B. Foren zum Thema Hochbegabung.

Wenn selbige festgestellt wurde, kann man sich dort wo die Hochbegabung festgestellt wurde auch beraten lassen bzw. dort bekommt man Ansprechpartner genannt.

Eine Frage "kann man ein 5jähriges Kind einschulen" ist der falsche Ansatz.

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Halo Brilli,


keine Ahnung ob man ein Kind, welches gerade 5 geworden ist einschulden darf. Ich würde es in keinem Fall tun.
Selbst wenn das Kind bereits lesen und rechnen kann, sind die
sozialen Kompetenzen noch nicht ausreichend.
In der Schule läuft es komplett anders als im Kiga.
Die Kinder sind auf sich allein gestellt und es müssen sich
selbst dadurch beißen. Und das können gerade 5 gewordene einfach
noch nicht so gut wie ältere.
Im Übrigen ist es so, dass in der Klasse dann auch Kinder sind, die schon 7 werden Anfang August. Das sind fast 2 Jahre Altersunterschied.
Das kann kaum ein Kind bewältigen.

Lieben Gruß

Nicole

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Hi!

Du meinst, es ist besser, wenn das Kind dann später eine Klasse überspringt und seine eventuell gewonnenen Freunde verliert?

LG

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Wie sieht die Sache denn aus, wenn das Kind schon 1 oder 2 Jahre älter aussieht und extrem groß für sein Alter ist. So dass es optisch nicht unter den Älteren auffallen würde?

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hi
bei uns stand die überlegung mit unserer 2. tochter im raume. sie konnte mit ende 4 schon lesen und schreiben. auch rechnen bis in den 100er raum ging gut.
wir haben sie aber dann doch erst mit 6 in die schule gemacht, weil sie ihre besten freundinnen dann verloren hätte, da die erst das jahr danach in die schule kamen. ich bin mir auch heute noch sicher, das sie es schulisch gesehen, geschafft hätte, weiss nur nicht von der emotionalen reife, wie es da ausgesehen hätte, da die kinder so mit 9 einen riesigen sprung machen, und da wäre sie doch weit hinterher gewesen.
so marschiert sie bisher durchs schulleben mit der schlechtesten note 1-2, und die kam nur einmal vor.
ich denke sie geniesst es auch, das es ihr leichtfällt und ich finde es gut, das die lehrerin auf sie eingestellt war, und wenn sie früher mit aufgaben fertig war, mit schwereren aufgaben noch beschäftigt hielt.
lg conny mit zwei kindern, klasse 4 und klasse 2.

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Also keine Ahnung, ich finde es halt schon irgendwie verschwendetes Potential. In der Grundschule nur Note 1 und 2 zu haben finde ich keine außergewöhnliche Leistung. Ich hatte bis zur 5 Klasse auch keine einzige 3 im Zeugnis, obwohl ich nicht hochbegabt bin und vor der Schule weder lesen noch rechnen konnte. Ich denke, ein hochbegabtes Kind ist sicherlich zu noch viel mehr fähig als "nur" gute Noten zu haben.

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Man kann auf Antrag einschulen. Dabei muss man dan so einige Leute überzeugen.
Unsere Tochter kann auch schon rechnen und macht Ansätze zu schreiben (also nicht nur Namen abeschreiben). Sie ist gerade vier geworden. Die Kinderärztin hat das auch so gesehen, dass sie sehr weit ist. Wir haben aber nicht vor, sie vorzeitig einzuschulen. Auf Anraten der Ärztin werden wir sie weiterhin mit Musik- und Englischunterricht fördern. Wir haben schon gemerkt, dass sie diesen Input braucht.
Eine Klasse später zu überspringen ist kein Problem. Die Kinder haben meist kein Problem sich in einer neuen Klasse zurecht zu finden.
Ich sehe eher ein Problem darin, wenn das Kind zu früh eingeschult wird und noch nicht über die sozialen Kompetenzen verfügt.
Ich möchte meiner Tochter das Jahr Kindergarten nicht nehmen.

lg ivik

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Huhu...

also hier in RLP geht das, kommt halt immer ganz aufs Kind an....es gibt aber glaub ich Bundesländer, in denen das nicht geht...
Hier der Link für Hessen

http://www.schulrecht-hessen.rechtsanwalt-zoller.de/einschulung_vorzeitige_einschulung-hessen.html

Das hab ich auch noch gefunden(hab gelesen ihr kommt aus Frankfurt, da gibt es GS mit solchen Klassen und auch welche mit HB-Förderung):

Flexibler Schulanfang

Ein veränderter, flexibilisierter Schulanfang soll den unterschiedlichen Voraussetzungen der Kinder eher gerecht werden. Grundschulen können die Jahrgangsstufen 1 und 2 curricular und unterrichtsorganisatorisch in dem durch den Lehrplan und Stundenplan gesetzten Rahmen zu einer pädagogischen Einheit zusammenfassen.
Der Unterricht erfolgt in jahrgangs- und entwicklungsgemischten Lerngruppen. Individualisierte Unterrichtsformen gehören zu den pädagogischen Rahmen-bedingungen, so dass jedes Kind entsprechend seinen Voraussetzungen Lernangebote nutzen kann.
Differenzierende Maßnahmen orientieren sich am Entwicklungsstand und dem Lernpotenzial des Kindes.
Zentrale Kennzeichen einer veränderten Schuleingangsphase sind:

Alle Kinder eines Jahrgangs werden in die Grundschule aufgenommen und entsprechend ihres individuellen Entwicklungsstandes gefördert.
Die Kooperation der Lehrkräfte und der sozialpädagogischen Fachkräfte dient der Förderung der Kinder.
Die Schülerinnen und Schüler können nach ihrem jeweiligen Leistungs- und Entwicklungsstand die zusammengefassten Jahrgangsstufen 1 und 2 auch in einem oder in drei Schuljahren durchlaufen.
Eine Zurückstellung im Sinne des Hessischen Schulgesetzes ist nicht möglich.
Für Schülerinnen und Schüler, die die pädagogische Einheit drei Schuljahre oder im Falle der Einschulung am 1. Februar zweieinhalb Schuljahre besuchen, wird die Zeit über das zweite Schulbesuchsjahr hinaus nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.
Das Angebot eines flexiblen Schulanfangs darf nur eingerichtet werden, wenn die personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Die Entscheidung über die Einrichtung eines flexiblen Schulanfangs trifft das Staatliche Schulamt im Einvernehmen mit dem Schulträger auf der Grundlage einer pädagogischen Konzeption der Schule.

http://frankfurt.de/sixcms/detail.php?_ffmpar%5B_abgeschickt%5D=1&_ffmpar%5B_id_inhalt%5D=1382228&id=8668&_formval%5Brel_rel36%5D%5B%5D=&_formval%5Brel2814%5D%5B%5D=&_formval%5Brel461%5D%5B%5D=gsid_5stadtfrankfurt_eval01.c.1892.de&_formval%5Brel470%5D%5B%5D=gsid_stadt_frankfurt_internet_01.c.3140984.de&_formval%5Brel467%5D%5B%5D=&_formval%5Brel3343%5D%5B%5D=&_formval%5Brel469%5D%5B%5D=&_formval%5Brel468%5D%5B%5D=&_formval%5Brel1358%5D=gsid_stadt_frankfurt_internet_01.c.2871586.de

LG

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Dankeschön! Das war sehr aufschlussreich!

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Gern geschehen, Google machts möglich ;-)

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Hallo!

Fragen zum Schulsystem nie stellen, ohne das Bundesland zu nennen!!! Das wird überall anders gehandhabt!

LG Lena