Krippenplatz-Arbeitslosigkeit

Hallo,

also, mein Kind wird bald 17 Monate. Es ist seit Ende Januar (mit 12 Mon.) in der Krippe untergebracht, da ich wieder voll arbeiten bin.

Leider wurde ich jetzt aus betriebsbedingten Gründe zu Ende Aug. gekündigt.

Wie ist das jetzt mit der Krippe, sollte ich ab Sept. keine neue Arbeit gefunden haben, wäre ich ja zu Hause und würde mein Kind natürlich nicht solange hinschicken, möchte ihn aber keinesfalls ganz rausnehmen! Mein Kind fühlt sich sehr wohl dort, wird super betreut und entwickelt sich rasant. Ich möchte ihm diese Erfahrungen keinesfalls nehmen.

Kann man mir den Platz also wegnehmen oder können die nur Stunden streichen? Im Augenblick benötigen wir nämlich die 8-10 Stunden tgl.. Ab Sept., falls ich zu hause bin, würde ich ihn 6 Std. schicken wollen.

Wer kennt sich aus? Vorab vielen DAnk!

VLG joya

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In HH wäre es nicht mögl....
Denn hier muss man jährl. einen neuen KiTa -Gutschein beantragen u.
auch Veränderung mitteilen.
Hier hat man erst ab dem 3.Geb. einen Anspruch auf einen 5h KiTa-Platz ...
mehr Stunden u. auch einen U-3-Platz ist nur mit Nachweis
von Arbeit zu bekommen ...(oder ähnl. wie Ausbildung etc.)

LG Kerstin

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Hallo Joya,
ich habe vor zwei jahren für meine Jungs eine Eltern-Initiativ-Kita in BB aus dem Boden gestampft und da wäre dein Fall ein Fall für den sog. Bestandsschutz. D.h. wenn ein Kind mindestens 6 Monate in einer Kita ist, kann es seinen Platz nicht wieder verlieren, das wäre für das Kind nicht gut.
In BB haben Arbeitssuchende für ihre Kinder einen Betreuungsanspruch von 20 Stunden/Woche, da sie ja auch mal zu Bewerbungsgesprächen müssen und Bewerbungen schreiben. Und da ihr unter den Bestandsschutz fallt, wäre das zumindest in BB dann eure Stundenzahl ab Sept.! Allerdings gebe ich zu bedenken, dass der Träger darüber entscheidet, denn die Zuschüsse fallen unterschiedlich hoch aus für 20 bzw. 40-50 Wochenstunden Betreuungszeit. Und unter Umständen könnte der Träger sagen, dass es sich wirtschaftlich nicht lohnt, dein Kind weiterzubetreuen. Ich würde das Gespräch suchen, wenn es ein kleiner Träger ist. Wenn es ein großer Träger ist oder gar eine kommunale Einrichtung, schweig still. Entscheidend ist nur, ob du deinen Rechtsanspruch jährlich auffrischen musst oder ob der erstmal bis zum 3. Geb.tag deines Kindes gilt. Dann kräht kein Hahn nach!!!

Falls du Fragen hast, frag ruhig.

LG Penny

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Hallo Penny,

vielen lieben Dank für Deine ausführliche Antwort.

Das mit dem Bestandsschutz würde ich genauso sehen, wäre ja für das Kind schlecht, es jetzt einfach rauszunehmen, zumal wie soll ich so einen neuen Job finden, ohne Betreuungsplatz. Und diese liegen ja bekanntlich nicht auf der Straße!

Allerdings wie Du das mit dem Träger meinst, habe ich nicht so recht verstanden. Also der Träger ist in meinem Fall die Johaniter. Muss ich mich an die wenden, oder ans Jugendamt?

Und wie meinst Du das mit den 20 bzw. 40-50 Stunden?

Wie mir der Rechtsanspruch gewährt wurde, weiß ich gar nicht aus dem Stehgreif, müsste ich mal nachschauen. Vermutlich muss ich jede Änderung mitteilen. Ich fürchte, da werde ich ja auch nicht drum rumkommen. Würde ich ja auch, da ich unter diesen Umständen keine Betreuung für 8-10 Stunden brauche und die ja auch nicht zahlen möchte, wenn ich sie nicht nutze.

Tut mir leid, für meine vielen Fragen, aber Du hast gesagt: frag ruhig!;-)

Vielen Dank für die Hilfe!

VLG joya

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Hallo,

bei uns in der Region herrscht absoluter Krippenplatzmangel!!

Die Folge: wer einen Krippenplatz bekommen und behalten möchte, muß einen 15-Mindest-Wochenstunden-Arbeitsplatz während der regulären KiTa-Öffnungszeiten nachweisen, d.h. Nachtschichten , SA/SO etc. werden nicht angerechnet!
Wer diesen Arbeitsplatz nicht binnen 3 Monaten nachweisen kann verliert seinen Krippenplatz!

Ganz ehrlich - nur so kanns bei Platzmangel laufen!

LG, sechisi (die trotz Arbeitsplatz keinen Krippenplatz bekommen hat!)