Kann uns das Jobcenter einen Umzugverbieten?

Mein Freund hatte beim Jobcenter schon seiner neuen Sachbearbeiterin (so eine ganz junge übermotivierte Person) erzählt, das wir umziehen wollen. Die hat uns denn erzählt, was uns rein theoretisch zustehen würde für ne Wohnung- uns allerdings nicht, da wir ja in einer günstigeren ausreichenden Wohnung wohnen und wir keinen triftígen Grund haben umzuziehen (assoziales Umfeld zählt da nicht). Letztendlich hat sie aber gesagt, das sie uns nicht aufhalten kann umzuziehen, wir aber nur das an Geld bekommen würden, was wir jetzt auch bekommen. (den Umzug würden wir ja auch selber übernehmen und Kaution wollen wir vom Amt auch nicht)

Gestern hat mein Freund denn angerufen und der Frau erzählt, das wir umziehen und da meint sie "Na denn reichen sie mal die Unterlagen ein, mal sehen ob ich das Genehmige!" d.h. im schlimmsten Fall sagt die -nö- und wir können die andere Wohnung solang bezahlen bis wir sie wieder abstossen können? und müssen hier wohnen bleiben?
Mietvertrag ist ja schon unterschrieben, am 12.Juli sollen wir schon die Schlüssel bekommen... #aerger

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Hi,

wenn das Jobcenter den Umzug nicht genehmigt bekommt Ihr keine Umzugskosten und keine Kaution vom Amt. Die Differenz von der jetzigen Miete und der neuen Miete müsst ihr selber zahlen.

Nur sowas kläre ich doch vorher ab und nicht erst wenn der Mietvertrag schon unterschrieben ist.

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Wie oben geschrieben- wir hatten ja schon mit der gesprochen.

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und da hat sie doch genau DAS gesagt#kratz

Und was heißt hier übermotiviert? Ist doch klasse, wenn sie ihren Job mit Elan macht.

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Es ist tatsächlich so, dass die ARGE einem Umzug nicht zustimmen muss. Nur wenn ein triftiger Grund im Sinne der ARGE vorliegt. Z. B. Jobaufnahme weiter weg, nach Aufforderung die Kosten zu senken etc.

Holt ihr keine Genehmigung ein bzw. stimmt die ARGE nicht zu, bekommt ihr nur die angemessenen Kosten der Unterkunft maximal in der Höhe der jetzigen Kosten der Unterkunft. Die Differenz müsst ihr selber zahlen.
Umzugskosten und Kaution etc. gibt es auch nicht.

Und ganz ehrlich: Sie hat es euch doch vorher schon gesagt.

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Man unterschreibt doch den Mietvertrag nicht, bevor man das ok der Arge eingeholt hat. Das ist aber ein böser Formfehler.

Rechtlich ist es so, dass ihr in einer offensichtlich angemessenen Wohnung lebt. Und wichtige Gründe scheinen bei euch auch nicht vorzuliegen. Von daher muss die Arge dem Umzug nicht zustimmen. Da die neue Wohnung offensichtlich auch noch teurer ist wird sie das vermutlich auch nicht tun.

Natürlich darf euch niemand "zwingen" in der alten Wohnung wohnen zu bleiben. Es steht euch frei umzuziehen. Allerdings werdet ihr eben keine Umzugsbeihilfe bekommen. Das heisst, ihr kriegt keine Kaution, ihr müsst zusehen, wie ihr die Möbel von A nach B bekommt, ihr müsst zusehen wie ihr die alte und die neue Wohnung renoviert bekommt und ihr bekommt auch keine doppelte Miete erstattet, falls sich Kündigung und Vertragsbeginn überschneiden sollten.

Ausserdem übernimmt die Arge nur die Miete, die ihr jetzt auch bekommt. Selbst dann, wenn die aktuelle Miete noch unter der Grenze dessen ist, was ihr maximal bekommen könntet.
Ihr müsst also die Differenz zwischen der neuen Miete und eurer aktuellen Miete selbst aus dem Regelsatz bezahlen. Das gleiche gilt für die Nebenkosten und somit auch für etwaige Nebenkostennachzahlungen.


Ich würde mir wirklich wünschen, wenn manche Leute mal so eine Motivation in die Jobsuche stecken würden, wie sie hier nach dem "was steht mir zu" und "darf die Arge das" schreien.

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Ich weiss gar nicht was das Problem ist- höchstwahrscheinlich, das manche Leute nur die Überschrift lesen.

Wir wollen kein Geld für den Umzug, wir wollen kein Geld fürs renovieren und wir wollen kein Geld für eine Kaution. Wir wollen auch nicht die komplette Miete vom Jobcenter gesponsert bekommen. Wir wollen nur das was wir für die jetzige Wohnung kriegen weiterbekommen- das ist das was sie uns bewilligen soll- nichts weiter.

Uuuund! Sowohl ich alsauch mein Freund haben Arbeit! Nur bin ich momentan in Elternzeit und da langt das Geld nicht. Also vorsicht mit solch bekloppten Sprüchen- wenn man jemanden nicht kennt sollte man sich nich anmaßen über andere zu Urteilen!

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Was Ihr jetzt bekommt, werdet Ihr schon weiterhin gezahlt bekommen.

Deine Äußerungen (junge, übermotivierte....... und asoziales Umfeld) sind unter der Gürtellinie.

Wer bekommt denn hier ALGII, wenn auch nur aufstockend?

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Nein, die Arge kann den Umzug nicht verbieten, aber sie muß ihn auch nicht bezahlen. Du kannst umziehen, wohin du willst. Solange du es selber finanzieren kannst.

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sorry, aber das war echt bescheuert. jeder weiß deutschland ist bürokratieland. und wenn ma´n nicht hundertprozent etwas bestätigt bekommt sollte mans halt lassen. oder andere legale wege suchen. oder sich mit denen einigen. aber nich so wie ihr einfach umziehen. das geht mal gar nich.

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http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb02/sgb02x022.htm

Der Paragraph sagt alles aus, was ihr dazu wissen müsst. Wurde euch ja hier schon mehrfach erzählt.

In eurem Rechte und Pflichten Büchlein steht auch nix anderes drin.
Diese Telefoniererei bei euch mit den SB`s ist völlig sinnlos um später auch nachweisbare Unterlagen in der Hand zu haben. Wenn man übermotiviert einen Mietvertrag schon vor Einreichung der Unterlagen unterschreibt, sollte man zumindest eine Veränderungsmitteilung zu den Kosten der Unterkunft abgeben ( mit Nachweis ).

Das Amt kann niemals einen Umzug verbieten, es kann aber aufgrund der Zahlungen euch spüren lassen dass es blödsinnig ist umzuziehen, wenn es hierfür keinen guten Grund gibt. Ehrlich gesagt hat die "Spritzerei" nichts mit der Umgebung zu tun oder sind Bahnhöfe für dich auch eine asoziale Einrichtung?

#snowy

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So das letzte Mal das ich dazu was sag.

Ich würde mein Kind auch nie auf einen Bahnhof spielen lassen. Und wenn hier alle 200m eine Gruppe von10-20Leuten rumlungern, sich betrinken, Drogen nehmen etc. find ich schon das das mit der Umgebung zu tun hat.

Aber wie schon gesagt, wer nich in so einer Gegend wohnt, hat davon keine Ahnung. Ende.

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Du wirst irgendwann freiwillig dort hin gezogen sein, oder?

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Ja sie müssen es NICHT genehmigen, weil Eure jetztige Wohnung wohl ausreichend ist!
Und man darf bei der ARGE den Mietvertrag nicht einfach gleich unterschreiben sondern MUSS ihn vorlegen.
Aber ob sie ihn ganz verbieten können, dass weiß ich nicht!
Nur das sie keine Umzugskosten, Kaution usw übernehmen werden!

LGClaudia

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Hallo,

natürlich kann Euch keiner einen Umzug verbieten. Wenn Ihr Euch die neue Wohnung leisten könnt, ist doch alles supi#bitte

LG

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Entschuldige bitte, aber das ist echt sau dämlich. Wenn die Sachbearbeiterin schon sagt Ihr habt keine Grund, warum unterschreibt ihr dann den Vertrag?

ICh sehe da ehrlich gesagt auch keinen Grund. Soziales Umfeld zählt für mich auch nicht. Ich zahl doch anderen Leuten von meinen Beiträgen und Steuern keine teurere Wohnung nur weil Sie sich keine Freunde suchen können.

Sorry, dass ich das so drastisch sehe, aber Ihr würdet das als Arbeitnehmer auch so sehen...

Ich würde mich auch gerne weiter bilden um mal mehr zu verdienen als meinen Hungerlohn, tja aber da das AA mich wohl nicht unterstützen wird, weil ich ja arbeit habe und das 2 Jahre nur Schule wäre, meine Eltern es nicht können, werde ich zusehen müssen, wie ich das finanziere oder ich muss es lassen.

So ist das Leben....