Tupperberaterin ...wie sieht es mit der Steuer aus?

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen oder sagen, ob ich richtig liege.
Meine Freundin kam vorhin zu mir und hat mich, da ich früher bei Steuerberater gearbeitet habe, folgendes gefragt:
Sie hat einen Halbtagsjob mit St.-Kl.5 und möchte jetzt als Tupperberaterin nebenher noch etwas verdienen. Sie hat mit Tupper einen Vertrag und wäre dann selbständig. Sie dachte, sie kann bis 400 € steuerfrei verdienen. Sehe ich aber nicht so, daß wäre ja nur der Fall wenn sie als Aushilfe bei Tupper angestellt wäre. Ich denke, sie muß ein Gewerbe anmelden und am Ende des Jahres eine Einnahmenüberschussrechnung machen und diesen Gewinn dann versteuern. Oder? Gibt es da eine Freigrenze, bei der sie das nicht machen müßte? Kann ich mir nicht vorstellen. Umsatzsteuer fällt ja nicht an? Als Ausgaben hätte sie dann die Sachen, die sie von Tupper kaufen muß und ihre Fahrtkosten. Reicht es, die gefahrenen Km aufzuschreiben und mit 30 Cent abzurechnen?
Sehe ich das richtig? Es wäre toll, wenn mir jemand dazu eine kompetente Auskunft geben könnt. Und vielleicht noch, wo ichs nachlesen kann, damit ich es ihr schriftlich geben kann.

Danke und viele Grüße
Isabell;-)

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Genau, sie muss ein Gewerbe im Nebenerwerb anmelden und wieviel sie da verdenen kannu sw. hängt ja dann von deutlich mehr ab, Gewinn muss sie jedenfalls sofort versteuern. EÜR muss sie auf jeden Fall machen, egal wieviel EInnahmen. Umsatzsteuer zahle ich nicht, hängt vom Umsatz ab, soviel habe ich zumindest nie ;)

Ausgaben hat sie noch deutlich mehr. Ihre Beteiligungen, ihre Muster, ihre Fahrtkosten (zu den Kudnen, zum Ware holen, zum Meeting, zu Werbeaktionen), ihre Telefonkosten, ihre Lebensmittel o.ä. für praktische Vorführungen, Bürobedarf, evtl. kleine Geschenke, evtl. die Kinderbetreuung wenn die dadurch anfällt usw.
Fahrtkosten reichen die aufgeschrieben km (also ich schriebe nur die Orte aus und google hiflt dann bei der Steuererklärung mit den Kilometern ;))

Stehen tuts alles im EStG, denn da gibts keine Sonderregelung.

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Vielen Dank für Deine Antwort.
Da Du ja wohl vom Fach bist, hast Du noch irgendwelche Tips?

Danke und viele Grüße
Isabell

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Mehr fällt mir im Moment auch nicht ein, nur soviel, wirklich nur die Muster kaufen, die man zeigen muss und nicht anders hat oder die man selber nutzen will bei sich im Haushalt, alles andere ist gerade am Anfang viel zu teuer!

UNd wichtig eben das Gewerbe im Nebenerwerb anzumelden!

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Nebengewerbe anmelden, dann

Kosten auflisten. Je Kilometer zu Gastgeberin, zum Ausliefern, zum wöchentlichen Meeting, wenn sie beruflich sonstig unterwegs ist, z. b. Fortbildung Verkauf, Vorgespräch, Einkauf Dekoartikel Tuppertisch, Parkgebühren, Telefon pauschal, Internet (wenn sie ebay macht), Deko, Papier, Stifte, Porto, Briefumschläge, Rollkoffer (ich hatte damals 2), Muster!!!!, Laptop, Drucker, Arbeits/Tupperzimmer (Lager) usw.

Gegenüber steht die Provision von der die Kosten abgezogen werden. Das was rauskommt geht in die Steuererklärung als steuerpflichtige Einnahmen.

Gruß

Manavgat

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Danke für deine Antwort. So dachte ich es mir auch.

Viele Grüße
Isabell