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viel blabla in den antworten.

klare sache:
privatanrufe, die belanglos sind, annehmen, geht gar nicht.
mehrmals die woche erst recht nicht!
ausnahmefälle, wie beschrieben, sind wohl verständlich und von dir nicht gemeint!

lehrerin ist zum arbeiten da und nicht zum telefonieren.

die diskussion um die aufsichtspflicht geht am thema vorbei!

lautlos das handy in der tasche zu haben, finde ich egal.

gruß
katja
(lehrerin mit handy in der schultasche, wie von schulleitung gefordert ,wegen bekannten gründen=

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Aber sie weiß doch gar nicht worum es in den Gesprächen ging, kann demzufolge also auch nicht beurteilen ob es wirklich belanglos war.

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nachfragen hilft;-)

aber allgemein ist meine meinung zur telefondiskussion wie oben bereits geschrieben...
;-)

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Ganz einfach: Sprich die Lehrerin an!
Was sollen die Spekulationen? Vielleicht liegt ein Angehöriger im Sterben oder sie quatscht privat mit ihrer Freundin. Das sind große Unterschiede und jeder Fall muss anders behandelt werden. Ein kurzes Gespräch klärt vieles!

LG
Saskia

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Wunderbar kurz auf den Punkt gebracht#pro.

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Tja,ich erlebe schreiende Eltern die ihre Kinder abholen.Eltern die lautstark telefonierend ihr Kind aus der Hausaufgabengruppe abholen ohne sich auch nur einen Dreck darum zu scheren das sie alle!Kinder damit stören.Eltern die nicht auf Anrufe,schriftliche Mitteilungen reagieren.....und sehr viele interessierte Eltern die Anteil am Leben ihrer kinder nehmen.

Dein Kind schildert dir eine erlebte Situation und schon bildest du dir ein Urteil,ohne jegliche weitere Hintergrundinformation.
Mir scheint aus dir spricht der Neid.

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Neid??? #kratz

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Ich finde, das geht gar nicht. Diese Lehrerin nimmt sich zuviel heraus. Lehrer und Lehrerinnen sind über das Sekretariat der Schule erreichbar.

Ich bin berufstätig, habe auch ein Kind und trotzdem herrscht an meinem Arbeitsplatz Handy-Verbot. Ich würde mich hüten, dagegen zu verstoßen. Sollte tatsächlich ein Notfall eintreten, bin ich auch über ein Sekretariat erreichbar.

Was machen denn die Leute, die in Krankenhäusern o.ä arbeiten, wo Mobiltelefone wegen der medizinischen Geräte nicht betrieben werden dürfen? Auch dort können beim Personal "private Notfälle" eintreten... Nicht jeder andere Arbeitnehmer hat einen Bürojob mit eigenem Telefon, auf dem er jederzeit erreichbar ist!

Andersherum kann man auch so argumentieren, dass dann auch Handys für die Schüler erlaubt sein müssten. Auch MIR könnte während der Arbeit etwas zustoßen und dann müsste meine Tochter erreichbar sein, z.B. um zu erfahren, dass jemand anderes sie abholt.

Sollte meine Tochter so etwas zu Hause erzählen, würde ich einen Gesprächstermin mit der Lehrerin ausmachen und sie dort bitten, das zukünftig zu unterlassen. An der Schule herrscht auch Handy-Verbot.

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du würdest sie bitten das zu unterlassen...

oh mann! es ist ihr beruf und nur weil sie dein kind unterrichtet, muss sie sich nicht alles anhören, nicht jeden pieps jedes elternteils erhören.

wenn es wie bei dieser lehrerin scheinbar öfters vorkommt, ist es das gute recht der eltern nachzufragen, was los sei. aber zu untersagen hast du da mal gar nichts!
wenn eine lehrerin einmal im notfall telefoniert, ist das ganz allein ihre sache und geht dich oder irgendwelche anderen eltern nichts, aber auch gar nichts an!

lehrer sind kein freiwild für wildgewordene eltern.

110

Ich würde sie darum bitten. Das ist nicht dasselbe wie "untersagen".

Es ist ja im oben beschriebenen Fall der TE schon öfter vorgekommen, dass die Lehrerin während des Unterrichts telefoniert. Ein einmaliger Notfall scheint das also nicht zu sein.

Sie muss sich gar nichts von mir anhören, aber - zumindest die Lehrerin meiner Tochter - hat klar gesagt, dass man einen Gesprächstermin vereinbaren kann, wenn man Bedarf dafür sieht. Dieses Angebot würde ich wahrnehmen. Zudem gilt in dieser Schule Handyverbot - auch für Erwachsene - wie sogar beim Elternabend mißbilligend gesagt wurde, als ein Vater sein vibrierendes Handy aus der Jackentasche nahm.

105

Hallo,

bevor ich hier so einen Wind mache, würde ich die Lehrerin ansprechen.


Wegen eines Vorfalls in unserer Gegend (Ein Kind wurde belästigt), sagte uns die Polizei: "Wenn Sie Eltern sind, schalten Sie nie!!! ihr Telefon aus, es könnte wichtig sein" .

Anders verhält es sich natürlich bei unnötigen Privatgesprächen.

Wie gesagt, erst klären.

106

sie wird wohl keineswegs unnötige Gespräche während des Unterrichts führen... es war ganz bestimmt was wichtiges...

107

Ich denke nicht das es Verletzung der Aufsichtspflicht ist, wenn die Lehrerin mal kurz aus der Klasse geht. Dein Kind ist in der Schule und da werden die Kinder nicht rund um die Uhr bewacht, selbst als mein Kind im Kiga war, durften die größeren Kinder allein im Toberaum spielen.

111

Wer hat sich denn heftiger aufgeregt?
Du?
Oder Deine 7-jährige Tochter?

:-p

Take it easy;-)

117

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Kinder solche Sachen ziemlich übertreiben, wenn sie es zuhause erzählen und locker behaupten: der Lehrer hat 1/4 Stunde telefoniert. Wenn wir es dann nachprüfen per Einzelverbindungsnachweis, dann stellt sich raus, dass es 1-3 Minuten waren.

Ich würde das nicht so hochhängen und dem Kind sagen, dass die Lehrerin eine verantwortungsvolle Person ist, die vermutlich zwischen wichtig und unwichtig unterscheiden kann.

Alternativ kannst Du sofort dagegen vorgehen, mit dem Ergebnis, dass ihr Euch so richtig unbeliebt macht.

Wenn es wirklich so wäre, dass es häufiger und ausgedehnt vorkommt, dann wäre es Sache des Elternbeirates dies auf einem Elternabend oder bei einem 4-Augengespräch zu klären.

Gruß

Manavgat

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Ich finde es völlig okay wenn ein Lehrer extrem wichtige Gespräche entgegennimmt, also zB bei familiären Notfällen. Wenn man als Lehrer WEIß, dass ein wichtiger Anruf kommt, zB bei einer OP im Familienkreis oder so, dann kann man den Schülern meiner Meinung nach auch sagen, dass ausnahmsweise das Handy anbleibt.

Andersrum finde ich, dass in SO einer Situation man als Lehrer auch für die Schüler ansprechbar sein sollte. zB wenn jetzt die Mutter eines Schülers Entbindungstermin hat, dann fände ich es ok, wenn der Schüler ausnahmsweise das Handy anlassen darf um zu erfahren ob alles ok ist.

Zur Verletzung der Aufsichtspflicht: man kann zB vor die Tür gehen und die Schüler durch die Tür im Auge behalten. Ist auch nix anderes, als wenn man sich sonst grad zur Tafel dreht.