wie ist da smit der Wohnung wenn jemand gestorben ist

Hallo,

aus gegebenen Anlass frage ich hier mal rum.
Meine Mama ist gestern gestorben und nun muss die Wohnung leer geräumt und gekündigt werden.

Hausverwaltung haben wir schon angerufen.
Die meinen 3 Monate Kündigungsfrist.

So nun ist das Problem aber, das im Oktober keine Zahlungen mehr auf ihr Konto eingehen.
ALso können wir Kinder auch die Miete nicht bezahlen.

Was machen wir denn nun?

Hat jemand einen rat?
Wir sind damit gerade völlig überfordert.

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Hallo!

Erstmal mein allerherzlichstes Beileid #liebdrueck es gibt Momente da können noch so viele Worte nicht trösten...

Ich habe meine Mutter auch vor acht Jahren plötzlich gehen lassen müssen. Auch damals stellte sich die Frage: was ist mit der Wohnung? So wie mir damals gesagt wurde, ist der Vermieter im Recht mit den drei Monaten Kündigungsfrist. Total bekloppt, aber ist so... Wir haben damals mit dem Vermieter geredet, das eben die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen die Wohnung so lange zu halten und im Prinzip alle Parteien nichts davon haben auf die drei Monate zu bestehen.
Versucht mit dem Vermieter zu reden und seid ehrlich mit ihm wenn es um die finanziellen Möglichkeiten geht. Bei uns war es so das er sich dann doch lieber den Weg zum Anwalt und alle weiteren Wege sparen wollte und so sind wir aus dem Mietvertrag früher raus gekommen.

LG und viel Kraft für die nächsten Wochen
Bibi

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Mein Beileid zum Tod deiner Mutter :-(.

Rechtlich sieht es so aus, dass die Wohnung trotz Tod mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden muss. Wenn ihr als Erben eintretet, dann muss der Erbe/die Erbengemeinschaft für die Mietzahlung aufkommen. Schlagt ihr das Erbe aus und ist sonst kein weiteres Vermögen deiner Mutter da, dann hat der Vermieter das Nachsehen.

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Hey,

ich google mal für Dich, Du hast sicher gerade andere Sorgen:

"Auch der gesetzliche Erbe tritt an die Stelle der verstorbenen Mietpartei in deren gesamte Rechte und Pflichten ein, ohne dass sich an Inhalt oder Bestand des Mietverhältnisses etwas ändert.

Dies ist zum Beispiel regelmäßig bei einem alleinstehenden Mieter der Fall. Von dem Erben – sowie dem Vermieter – kann das Mietverhältnis jedoch innerhalb eines Monats, nachdem der Erbe vom Tod des Mieters erfahren hat, außerordentlich mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden (§ 573 d Absatz 2 BGB: “Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig ...”). Das Kündigungsrecht ist stets schriftlich geltend zu machen."

hier gefunden:
http://www.advogarant.de/Infocenter/Archiv/Mietrecht/2005/Tod_des_Mieters.html


Hab mich mal ein wenig durch gelesen und überall steht das gleiche, nämlich das der Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann.

LG und alles Liebe für Dich!
Gaia

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Viele Wohnungsbaugesellschaften zeigen sich in solchen Fällen kulant und erlassen den Nachkommen die Mietzahlungen, SOBALD die Wohnung leergeräumt und besenrein übergeben wurde.
Sprich den Vermieter auf euer Problem an!
Mein aufrichtiges Beileid auch.
L G
G

5

Wenn Ihr das Erbe annehmt (durch Nichtausschlagung), dann seit Ihr auch zu den Mietzahlungen verpflichtet.

Falls dies in Betracht kommt solltet Ihr die Wohnung sofort vorsorglich kündigen (bis zum 3. Werktag im Oktober).

Falls feststeht, dass Ihr das Erbe ausschlagen werdet, dann besteht nach Ausschlagung auch keine Pflicht von Euch zur Mietzahlung oder Räumung (Ausschlagungsfrist beachten!). Ihr dürft dann aber auch keine Erbschaftsgegenstände an Euch nehmen.

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Herzliches Beileid.

Als erstes sofort schriftlich die Wohnung zum 31.12.10 kündigen und von allen Kindern unterschreiben lassen. Die Kündigung muss bis spätestens Montag bei der Hausverwaltung NACHWEISLICH (!) EINGEGANGEN (!) sein. Am besten persönlich vorbeibringen und auf einer Zweitschrift quittieren lassen. Für Postversand ist die Zeit schon sehr knapp.
Vereinbarungen über frühere Räumung und Entlassung aus dem Vertrag können dannach immer noch in Ruhe getroffen werden.

"So nun ist das Problem aber, das im Oktober keine Zahlungen mehr auf ihr Konto eingehen.
ALso können wir Kinder auch die Miete nicht bezahlen. "

Verstehe ich nicht so ganz. Seid ihr ALLE pleite ?
Was macht Ihr denn dann mit den Beerdigungskosten ?
Hatte die Mutter keinen "Notgroschen", Sparbuch, Bankkonto o.ä., von dem ihr das bezahlen könnt ?

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Nimm alles raus, was ideellen Wert hat, z. b. Fotos. Aber lass dich nicht erwischen. Ist das Erbe überschuldet, dann könnt ihr ausschlagen und der Vermieter hat Pech.

Gruß

Manavgat

8

Hallo,

ersteinmal mein Beileid.

Es ist tatsächlich so, dass die Erben den Mietvertrag mit übernehmen und dann kündigen müssen. Dabei ist die Kündigungsfrist einzuhalten.

Alternativ kann man das Erbe natürlich ausschlagen. Aber das bedeutet, dass ihr wirklich garnichts aus der Wohnung holen dürft. Nicht einmal private Erinnerungsstücke.

Ich würde persönlich mit der Hausverwaltung sprechen und darum bitten, dass einen Nachmieter suchen zu dürfen. Vielleicht haben die mehr Verständnis für eure Situation, als man im ersten Moment glauben mag.

LG
Sassi