Elternzeit. Noch immer keine Bescheinigung vom AG.

Hallo! :-)

Ich bräuchte mal bitte eure Meinung, bzw. Rat
Seit über 7 Wochen warte ich jetzt schon auf die Bescheinigung für die Elternzeit. So langsam stinkt die Sache zum Himmel. Wir haben die Unterlagen damals an die zuständige Kollegin per Einschreiben gesendet. Nachdem zwei Wochen vergingen und wir keine Antwort hatten, haben wir in der Firma angerufen. Die Kollegin war zu diesem Zeitpunkt im Urlaub. Der Personalchef wollte von uns noch mal eine Kopie der Geburtsurkunde und die Mitteilung wie lange ich in Elternzeit gehen möchte. Kein Problem. Nachdem aber wieder nichts passierte rief ich den Personalchef an. Er teilte mir mit, dass er dafür nicht zuständig sei und keine Ahnung davon hat. So versuchten wir die mittlerweise wieder anwesende Kollegin zu erreichen. Die Unterlagen hatte sie an eine andere Kollegin übergeben weil diese die Bescheinigung unterschreiben und mir schicken sollte. Es vergingen wieder zwei Wochen ohne Post. Mein Mann rief wieder an. Man wollte sich darum kümmern und zurückrufen. #bla Es passierte nichts. Wieder angerufen und Nachricht auf dem Anrufbeantworter mit der Bitte um Rückruf hinterlassen. Nichts. Vor zwei Tagen rief ich dann beim Betriebsrat an. Er notierte sich meine Handynummer und die Festnetznummer. Auch er wollte mir eine Info zum Stand geben. Etwa zwei Stunden später klingelte das Handy von meinem Mann. (Er hat dort auch mal gearbeitet) Eine andere Kollegin fragte mich noch mal was ich benötige. Auch sie versprach sich darum zu kümmern und mich noch am gleichen Tag anzurufen. Und jetzt habe ich die Schnauze gestrichen voll. Andere wären da vermutlich nicht so geduldig gewesen.

Ich möchte gern ein Schreiben aufsetzen. Wenn mir Nachteile durch den späten Erhalt der Bescheinigung entstehen kann ich dann auf dem Rechtsweg irgendwas durchsetzen oder mich anders wehren?

Oder habt ihr eine andere Idee? Wenn die Zuständigen nicht in Bayern sitzen würden wäre ich da schon längst hingefahren und hätte mir die Unterlagen persönlich abgeholt. Das fällt also auch weg.

Liebe Grüße, Sabrina

1

Um was für eine Bescheinigung geht es dann da? Ich habe für die Beantragung der Elternzeit nur meine Lohnabrechnungen und soweit ich mich erinnere, die Geburtsurkunde benötigt. Mein Chef musste nur einmal diesen Wisch unterschreiben, den ich zur Beantragung von Mutterschaftsgeld brauchte. Aber doch sonst nichts #kratz Also was meinst du mit Bescheinigung? Du musst doch dem Arbeitgeber nur mitteilen, wie lange du in Elternzeit gehen willst. Darauf braucht er doch gar nichts machen. Es ist eine einseitige Erklärung von dir.

3

Hi,

ich denke es geht um den Bescheid fürs Elterngeld.

Hier würde ich den Chef umgehen und alle anderen und einfach die Kopien der letzten 12 Lohn/Gehaltsabrechnungen vor Geburt des Kindes zur Elterngeldstelle schicken. Das geht auch.

Denn schlieslich wird ja nicht ewig das Elterngeld rückwirkend bezahlt.

5

Ich habe dem Arbeitgeber eine Kopie der Geburtsurkunde gesendet und ihm schriftlich über die Dauer der Elternzeit informiert. Gleich nach der Geburt haben wir die Unterlagen abgegeben.

Es geht mir um die Beantragung von Elterngeld. Dazu benötige ich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber über den Arbeitgeberzuschuss und die Bestätigung über die Elternzeit. Die Bescheinigung der Krankenkasse über das gezahlte Mutterschaftsgeld hatte ich bereits zwei Wochen nach der Geburt.



weitere Kommentare laden
2

Brauchst du die Bescheinigung für irgendwen? Also in der Regel erhält man keine. Wenn du Elternzeit eingereicht hast und das per Einschreiben, reichts...

LG

4

Probier erst mal, die Abrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz hin zu schicken. Bei mir wurde das Elterngeld ganz normal so bewilligt. Du kannst ja auch noch dazu schreiben, dass dein Chef es nicht ausfüllt und sie es bitte so akzeptieren sollen. Zur Not kannst du ja auch noch Kontoauszüge oder den letzten Steuerbescheid beifügen.

6

Na gut. Dann versuche ich das. Werde auch vorsichtshalber noch mal bei der Elterngeldstelle anrufen.

Würde mir auf jeden Fall weiteren Ärger ersparen.

#danke #blume

7

Du brauchst die Bestätigung der Elternzeit fürs Elterngeld, also teile deinem AG mit, dass er zur Mitwirkung verpflichtet ist und du der Elterngeldstelle mitgeteilt hast, dass er die Bestätigung verweigert.

Mehr brauchst du nicht, da nimmst du einfach die Lohnabrechnungen.

9

Hallo,

das Elterngeld kannst Du auch mit unvollständigen Unterlagen beantragen - besser als wenn Du es zu spät beantragst (wird nur drei Monate rückwirkend bezahlt).

Die schreiben Dir dann schon wenn etwas fehlt.

Trotzdem hast Du ein Anrecht auf eine schriftliche Bescheinigung Deines Arbeitgebers. Komisch, dass sich die Personalabteilung da nicht auskennt bzw. drei unterschiedliche Persnen dafür zustänidig sind, die dann auch nie telefinisch erreichbar sind.

LG, Andrea