Scheidung meiner Eltern, jetzt noch Akteneinsicht?

Hallo,

meine Eltern haben sich vor 28 Jahren scheiden lassen, nun gibt es zwischen uns Geschwistern Unstimmigkeiten wegen des Unterhalts der angeblich nicht gezahlt wurde. Nun möchte ich gerne die Urteil einsehen um das mündliche mit einem Schriftstück zu untersteichen. Meine Fragen sind nun:

Werde ich überhaupt Einsicht bekommen und wie lange müssen diese Urteile aufbewahrt werden???

Lg dema

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da der /die Jüngste von euch Geschwistern garantiert mindestens 28 ist steht euch sowieso kein Unterhalt zu und ein eventueller Unterhalt an eure Mutter geht euch Nichts an.

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Wer sagt denn, dass jetzt jemand Unterhalt fordern will? #kratz

Und wenn wir hier über Kindesunterhalt reden, warum sollen die betroffenen Kinder keine Einsicht in die Akte haben? Es ging doch um IHREN Unterhalt...

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weil Kindesunterhalt NIE in einer Scheidungsverhandlung einbezogen wird. Da geht es nur um Ehegattenunterhalt! Kindesunterhalt wird entweder beim JA tituliert oder per gesonderter Klage festgestellt. Außerdem ist bis die "Kinder" 18 sind der betreuende Elternteil für Festsetzungsverfahren etc zuständig.

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huhu,

frag doch einfach mal bei dem amtsgericht nach, wo deine eltern geschieden wurden. eventuell hat ein familienmitglied noch ein scheidungsurteil, so hättest du sogar das aktenzeichen.

lg doreen

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Hallo,

em, wie schon geschrieben steht euch eigentlich gar kein Unterhalt mehr zu da ihr zu alt seit, es sei denn deine Geschwister (bzw der Elternteil bei dem sie lebten) haben damals Unterhalt eingeklagt und auch den Titel erhalten, in dem Fall wären es Altlasten die sie bekommen könnten/dürften/müssten, aber auch da gibt es Einschränkungen. Hat der zu zahlende Elternteil noch einmal geheiratet, geht Geld an 2. Frau und kleine Kinder.
Da wird dir das Scheidungsurteil, das nach 28 Jahren ziemlich sicher nicht mehr exestiert (solche Dinge werden an sich nach 20 Jahren vernichtet) keinen Aufschluß geben. Da es um Unterhalt geht, sind es seperate Klagen, Unterhaltsklagen eben. Wenn überhaupt. Diese müsstest du beim Familiengericht beantragen einzusehen. So sie noch exestieren.
Frage: ist dein Vater/Mutter noch am Leben ? Dann müssten die Einsicht anfordern. Ich wollte jetzt, nach dem Tod meines Vaters, Akteneinsicht für eine andere Sache (von 1991), aber die Akte gab es bereits nicht mehr da das Urteil gesprochen und erfüllt war (Einsicht wollte ich wg Hintergründen).
Du könntest Glück haben, dazu aber einfach beim Familiengericht anfragen, ist das Beste.

MfG