kann eine Mutter den Erzeuger zwingen sich zu kümmern?

Hallo,

was kann eine Mutter alles veranstalten, damit sich der Erzeuger um das gemeinsame Kind kümmert ?

Nehmen wir mal an, es war ein ONS und die Mutter hat ca. 1 Jahr lang nicht gewusst, wer überhaupt der Vater ist ... dann kam es raus, sie hat jeglichen Umgang unterbunden und verboten und den Vater als Erzeuger beschimpft. Gezahlt hat er natürlich trotzdem, sich aber nicht weiter drum gekümmert nach einigen Versuchen.

Es gingen 6 Jahre ins Land - der Vater hat geheiratet, 2 Kinder mit seiner Frau und nun plötzlich kommt die Mutter und verlangt Umgang - natürlich nur der Erzeuger mit dem Kind, die Ehefrau muss in der Zeit die Wohnung verlassen - es geht schließlich um eine Vater/Sohn beziehung.
Plan Nr. 2 wäre die Großeltern nehmen alle 3 Kinder (6, 3 und 3 Monate) mit in den Tierpark - die Eltern selbstverständlich nicht mit dabei #augen

Nun flattert beim "Erzeuger" (was für ein großartiges Wort ;-) ) Briefe vom JA ins Haus, mit der Bitte, er möge sich melden. Das tut er - mit der Bitte um ein gemeinsames Gespräch, also Mutter, Erzeuger und Ehefrau -> dieses wird abgelehnt, sie seien nicht die Vermittler und es gehe nur um die Vater/Sohn Beziehung. Der Erzeuger bittet um Vertagung wegen seiner damals hochschwangeren Frau. Es folgen weitere Schreiben. Es folgt ein Anruf der Mutter - wenn er sich nicht endlich meldet und nach ihren Spielregeln spielt, schaltet sie einen Anwalt ein - die Kosten müsse er tragen #nanana

Nun die Frage - wie weit kann eine Mutter den von ihr beschimpften Erzeuger zwingen, sich zu kümmern. Er möchte keinen Kontakt - ob das nun richtig oder falsch ist, sei dahingestellt und nicht die Frage !!!

Es gibt da doch ein Urteil vom Bundesgerichtshof und es kann doch wirklich nicht wahr sein, dass eine intakte Familie gestört wird weil die Mutter von jetzt auf gleich auf spannende Ideen kommt :-[

also, was kann die Drohung mit dem Anwalt bewirken ???

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Das Umgangsrecht des Kindes mit jedem Elternteil ist ein Pflichtrecht und kann ggf. auch gegen den Willen des auf Umgang in Anspruch genommenen Elternteils durchgesetzt werden.

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aber mal ganz ehrlich - was zum kuckuck bringt es einem kleinen Jungen alle 2 Wochen zu seinem fremden Vater geschickt zu werden, damit seine Mutter Ruhe hat, ohne erwünscht zu sein !?

Es ist doch furchtbar für das Kind, zu sehen wie sein Vater sich rührend um 2 kleinere Halbgeschwister kümmert aber sich nie um ihn gekümmert hat.

Ist das wirklich zum Wohle des Kindes ???

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Wahrscheinlich nicht, ich denke, dass wird im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden.
Bleibt abzuwarten, ob die Mutter das durchdrückt.

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er sollte sich nicht drohen lassen mit anwalt etc. das wird nur heisse luft sein.

allerdings sollte ihm doch eigentlich schon was daran liegen seinen sohn kennen zu lernen oder.

vielleicht möchte das kind ja auch gern seinen vater kennenlernen und die mutter macht jetzt deswegen plötzlich alles verrückt?

die mutter kann natürlich NICHT verlangen das die ehefrau das haus verlässt wenn sein sohn kommt, genau so wenig kann sie verlangen das die großeltern mit ihm in den zoo gehen etc.

verlangen kann sie in diese richtung garnichts also schön entspannt bleiben.


aber wie wäre es denn wenn der vater die mutter mit sohn mal nach hause einlädt um alles weitere zu bereden.

will sie das nicht? .. wie hat sie es sich denn vorgestellt den ersten kontakt zwischen vater und kind herbei zu führen?

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Hallo,

ihm lag Anfangs sehr viel daran, seinen Sohn kennenzulernen aber auch er ist nur ein Mann und zieht den Kopf ein, wenn es Probleme gibt - und die gab es leider zu Hauf. Er wurde versetzt, ihm wurden Zeiten aufgezwängt an denen er wegen der Arbeit nicht konnte. Zuletzt wurde ihm der Umgang verboten mit den Worten "du bist nur der Erzeuger, halt dich von meinem Sohn fern"

Das Kind möchte das sicher - vor allem scheint es auch an seinen Halbgeschwistern interessiert zu sein - das kann ich auch verstehen aber solange da ständig so ein Drama draus wird, möchte ich die Kinder wirklich aussen vor lassen !!!

Das Gespräch möchte sie nur mit dem JA und dieses weigert sich, dass die Ehefrau dabei ist - aber verdammt nochmal, es geht hier um eine Familie und ich finde schon, dass sie dazu gehört, wenn es darum geht, dass ein "fremdes" Kind alle 2 Wochen zu besuch kommt und auch übernachten soll (wo auch immer)
Allein mit der Mutter reden ist nicht möglich - da kommt dann gleich das Anwaltsschreiben mit weiteren Drohungen. Haben wir schonmal versucht !!!

Wie sie sich den Kontakt vorstellt, weiss ich nicht - ihr Vorschlag war ja, der Junge kommt alle 2 Wochen übers WE zu uns und ich gehe solange weg (auch über Nacht natürlich!) . Das Kleinkind und Baby bleiben natürlich Zuhause damit sich die Geschwister kennenlernen #rofl Und DAS war wirklich ihr Vorschlag - geschrieben und verfasst von ihrem Anwalt !!!! #klatsch

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hallo,

das darf doch nicht wahr sein #schock ...

du (als ehefrau) darfst nicht von zu hause weggewiesen werden, nur weil die kindesmutter das will.

der anwalt hat das sicher auf ihren wunsch geschrieben, a la "probieren kann man's ja". #augen

ich glaube aber nicht, dass du darauf bestehen kannst, bei den ja-terminen dabei zu sein, da dein mann sicher in eurer beider sinne entscheidungen treffen kann.

das drama veranstaltet deinen erzählungen die kindesmutter. vielleicht ists ja ohne sie (sprich bei den besuchswochenenden) ganz harmonisch? das kind kann schließlich nichts dafür.

lg
karin

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Ja, der Umgangsrecht kann rechtlich durchgesetzt werden. Ob es für das Kind aber so positiv ist ist doch fraglich. Ich würde meinen Kindern das nicht antun wollen.

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Nix, die könnten mich mal! Bei so was krieg ich die Halskrause. Sicher ist das Kind der unschuldige Dritte. Aber das war es die 6 Jahre, in denen der Umgang unterbunden wurde, auch schon. Das vergessen viele.

Die Hälfte aller allein sorgeberechtigten Mütter sehen im alleinigen Sorgerecht ein Macht- und Druckmittel gegenüber dem Vater. So viel zu dem Thema.

Dein Mann muss ja nen bleibenden Eindruck bei der Dame hinterlassen haben, dass sie selbst nach 6 Jahren noch hohl dreht.

Hast du schon mal überlegt, was passiert, wenn der Kontakt für Kind und Vater erfüllend ist und das der Mutter gegen den Geschmack geht? Dann sucht sie sich doch was anderes um allen die Suppe zu versalzen. Das arme Kind!

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Genau so sehe ich das auch - sie verbietet den Umgang und plötzlich müssen alle springen.

Es bestand ja mal Kontakt - nur wenige Male aber als das dann ernst wurde, hat sie wieder mit ihren Spielchen angefangen und uns Steine in den Weg gelegt.

Hab auch schon überlegt, ob wir ihrer Forderung nachgehen und alles erfüllen - aber wenn sie dann wieder alles versalzt (und das wird sie tun, das hat die Erfahrung gezeigt!) dann leiden sowohl meine Kinder als auch ihr Sohn. Und ich finde das ist für die Kinder einfach zu bekloppt um es mal eben auszuprobieren.

Sie will Macht und die will sie erst, seit dem wir verheiratet sind und Kinder haben - vorher hat sie das nie interessiert.

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Sie will Macht und die will sie erst, seit dem wir verheiratet sind und Kinder haben - vorher hat sie das nie interessiert.

Ist doch oft so. Du kannst innerhalb einer gewissen Toleranzschwelle in Ruhe leben. Überschreitest du diese Toleranzschwelle, knallt der/die Ex durch. Volles Programm! Kindeswohl? Ein unbekanntes Fremdwort.

Verletzte Gefühle und Hass können extrem starke Treiber sein.

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Hallo,

im Grunde genommen kann der Anwalt nichts bewirken.
Ich hatte nämlich so etwas ähnliches.

Der Papa war nicht verheiratet und hatte auch keine weiteren Kinder.
Wollte aber den Kontakt nicht zum Kind. Meine Tochter aber wollte heulend und schluchzend den Papa sehen.

Ich war auch bei Anwalt. ABER es gibt kein Gesetzt was dem Vater dazu zwingt das Kind an den und den Tagen abzuholen.

Gebracht hat das alles ausser Kosten nichts. Es besteht weiterhin kein Kontakt. Aber meine Tochter kommt langsam damit klar.

Der Erzeuger MUSS also nichts, ausser zahlen.

LG

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das tut mir leid für deine Tochter - genau wie es mir leid für diesen Sohn tut !

Aber manchmal ist sowas besser als dabei aber unerwünscht zu sein !!!

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Nein.

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Es gab mal einen ähnlichen Fall (Kind entstand aus einer Affaire mit einem verheirateten Mann), in dem die KM auch auf Umgang klagte und vor Gericht den kürzeren zog. Das Aktenzeichen ist mir grad nicht bekannt.

Die Haltung des KV gegenüber dem Kind finde ich allerdings in diesem wie auch im hiesigen Fall fragwürdig. Denn in erster Linie ist es ein Recht des Kindes auf Umgang mit seinem Vater, und das Kind kann schließlich am wenigsten für die Verhältnisse, in die es hineingeboren wurde.

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Auch wenn es nicht nett ist, aber diese Braut könnte mir mal den Buckel runterrutschen. Und zwar weil:
1. Kind sechs Jahre entfremdet und Umgang verweigert
2. Jetzt von der Ehefrau verlangen, die Whg. zu verlassen und Umgang erzwingen wollen
3. Sollte der Umgang funktionieren und das Kind gerne zum Vater und der neuen Familie gehen, fängt die wieder an, den Umgang zu verhindern.

Ergo, nur Ärger und Streß wegen einer N.... sorry, aber mehr kann ich zu ner Frau, die noch nicht mal weiß, wer der Vater ist, nicht sagen.

Ich nehme an es geht um Deinen Mann? Wenn es genauso ist, wie Du es schilderst, würde ich keinen Umgang wahrnehmen. Und zwar zum Wohle des Kindes, denn solche Frauen sind EGOISTEN, die nur anderen das Leben schwer machen wollen. Das Kind wäre der perfekte Spielball für ihre Launen und wenn ein Verhältnis zwischen Vater und Kind besteht, das SUPERDRUCKMITTEL.
Gruß

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Hallo,

wie die Lage rechtlich ist, keine Ahnung!

Aber ich kannte meinen Vater auch nie weil meine Eltern sich gezofft hatten und inetwa in dem Alter wie der Junge ist, interessierte es mich warum ich keinen Papa habe wie meine Mitschüler und ich fragte vermehrt danach.

Da hat meine Mutter dann auch meinen Erzeuger kontaktiert dem bis dahin auch reichlich wenig an mir lag! Naja, es ging auch über JA und über Anwälte und mein Vater streubte sich auch weil neue Frau und Kind da waren, aber was zum Teufel konnte ich denn dafür?
Naja, jedenfalls habe ich die Chacne gehabt ihn kennen zu lernen und das war gut so, er holte mich alle 2-3 Wo. ab und wir gingen in den Zoo oder so (geschlafen hab ich nie da) das tat mein Erzeuger immer sehr wiederwillig und lustlos und sowas merkt auch ein 6 oder 7 jähriges Kind.

Mit 12 Jahren hab ich ihn dann zu meinem geburtstag das letzte Mal gesehen weil er keinen Bock mehr hatte.

Guuut, war mir dann auch egal, aber ich sag mir heute, so ein Arschloch braucht man auch nicht als Vater!
Und was ich auch sage, sollte irgendwann mal irgendein Amt bei mir ankommen ich müsse für seine Unterbringung im Altersheim zahlen o.ä. werde ich dagegen vor Gericht ziehen!
Meinetwegen kann er inner Gosse verrotten.
Ach ja, es gibt ja da auch noch nen Halbbruder der das zahlen kann..... den hab ich übrigens nur 2 mal gesehen und ich finde es sehr schade ihn nicht zu kennen da ich Einzelkind bin und mir immer Geschwister gewünscht habe.

Nee, dem Kidn zur Liebe sollte da eine Regelung gefunden werden das er seinen Erzeuger und auch seine Halbgeschwister kennen lernen darf.
Natürlich sind die Forderungen der Mutter nicht durchsetzbar von wegen Wohnung verlassen.

LG