HILFE Steuererklärung: Rückzahlung wegen Elterngeld !!??

hallo zusammen,

hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Müssen heute die Steuererklärung abgeben, die wir zugegeben auf den letzen Drücker gemacht haben. Nun ist bei der Voprabkalkulation rausgekommen, dass wir wegen meinem Elterngeldbezug ca 1800,- zurückzahlen müssten!!!!

Da wir gerade nochmal Nachwuchs bekommen haben, wären wir dazu finanziell kaum in der Lage, da ich wieder nur Elterngeld beziehe, weiß jemand, ob man sowas dann stunden oder in Raten zahlen kann?

Ist das immer so mit dem Elterngeld, dass es quasi eine richtige Steuerfalle ist oder haben wir etwas falsch gemacht?
Gibt es irgendwas, das wir bei der Steuererklärung noch berücksichtigen könnten um den Betrag evtl wenigstens zu verringen?
Haben es schon mit getrennter veranlagung versucht, aber das nutzt auch nichts...

Klar, ist noch kein endgültiger Bescheid, aber wir sind doch sehr besorgt, bisher haben wir eigentlich immer was an Steuern zurück bekommen und jetzt sowas...

1

So geht es vielen mit der Nachzahlung, wir mußten damals auch kräftig nachzahlen, da es progressiv besteuert wird.

Augen zu und durch.

LG

2

Wir mussten auch nachzahlen , obwohl wir nur den Mindestsatz von 300 € hatten.
Hab sogar beim Finanzamt angerufen , und die dame erklärte mir es dann genau.

Sie sagte sogar , das Vater staat so erstmal die Mütter ruhig stellt und dann am Jahresende , den Eltern das Geld aus der Tasche zieht.

Gefällt ihr auch nicht , aber sie arbeitet nur fürs Finanzamt.

Leider muss fast jeder der EG bezieht oder bezogen hat , zurückzahlen.
Deswegen lassen wir es jetzt beim 4. Kind splitten.
Denn so kleiner fällt die Nachzahlung ans Finanzamt aus.


Soweit ich weiss , kann man beim Finanzamt nicht in Raten zahlen.

LG

3

"Sie sagte sogar , das Vater staat so erstmal die Mütter ruhig stellt und dann am Jahresende , den Eltern das Geld aus der Tasche zieht."

Was ist das denn für ein Unsinn?
Es steht auf dem Antrag UND Bescheid, dass Elterngeld (wie andere Lohnersatzleistungen ebenfalls) der Progression unterliegt. Davon abgesehen, ist es "geschenktes" Geld - wo liegt denn das Problem, dadurch steuerlich belastet zu werden? Wer das vermeiden möchte, braucht ja kein Elterngeld zu beantragen!

Gruß,

W

7

Verdient dein Mann gut bzw. seid ihr verheiratet?

Ich muss nächste Woche auch noch meine Steuererklärung abgeben, in der Hoffnung, dass ich nichts nachzahlen muss. Ich war 2009 Steuerklasse I und wir sind nicht verheiratet, mein Partner Student.

Hast du ne Ahnung?

LG
srilie#blume

weiteren Kommentar laden
4

Hallo,

es ist richtig, das Elterngeld unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt.

Dieses ist Dir auf dem Elterngeldbescheid mitgeteilt worden.
Somit entfällt ein Grund für eine Stundung oder Ratenzahlung, denn Du wusstest ja darüber Bescheid (Wenn man den Elterngeldbescheid bekommt und das liest und nicht versteht: Warum ruft man nicht mal im Finanzamt, bei der Elterngeldstelle, bei einem Steuerberater seines Vertrauens an und lässt es sich erklären? Zur Not hilft noch Onkel Google).

Eine Rückzahlung in der von Dir genannten Höhe kommt doch warscheinlich zustande, weil Dein Mann in die Steuerklasse 3 gewechselt hat (oder vorher schon war?), oder Du ein sehr hohes Elterngeld bezogen hast. Mit der Steuerklasse 3 für den arbeitenden Ehegatten hattet Ihr das ganze Jahr über schon einen Steuervorteil gegenüber der Steuerklasse 4.

Das Elterngeld als Steuerfalle zu bezeichnen finde ich schon ganzschön krass. Immerhin wird das aus Steuergeldern bezahlt. . . .



5

hallo,

ja das stimmt, hab ich gelesen mit der Progression, hatte allerdings nicht mit einer solchen Summe gerechnet, das finde ich schon enorm.

Das als Steuerfalle zu beschreiben find ich kein bißchen krass, jedenfalls habe ich genau diese Steuern jahrelang gezahlt und mir wird suggeriert, dass ich ja zumindest 67% meines Gehaltes weiterhin beziehe, als Belohnung dafür, dass ich meine Karriere hinten anstelle und mein Kind zuhause selbst versorge.
67% sind schon ein gewaltiger Unterschied zu 100% mit denen wir ja vorher gelebt haben, dass aber jetzt davon nochmal ein Riesenbatzen zurückgezahlt werden muss, ist finde ich echte Augenwischerei, dann hätten die das Geld ja auch gleich auf 57% kürzen können, die man dann tatsächlich und nicht progressiv oder sonstwie hat (oder auch nicht hat).
Sowas empfinde ich als echte Steuerfalle!

Des Weiteren sehe ich nicht, was das jetzt damit zu tun hat, in welcher Steuerklasse mein Mann und ich sind, das ist uns ja freigestellt und hat mit dem EG erstmal nix zu tun, außer, dass dadurch die Rückzahlung nochmal höher ist, also entweder haben wir jeden Monat weniger bei 4/4 oder wir zahlen nachher drauf bei 3/5, wieder so eine Steuerfalle?
Naja, das würde jetzt zu einer grundlegenden Diskussion über Steuern im Allgemeinen führen....

9

Das Elterngeld gibt es seit fast 4 Jahren und jedes Jahr gibt es das Geheul, dass man ja Steuern nachzahlen muss. Langsam muss man doch schon davon gehört haben, es gibt es eine Faustregel von ca. 1 Monat Elterngeld Nachzahlung, wird bei euch wohl passen.

Das Mutterschaftsgeld (über 3 Monatsgehälter) unterliegt übrigens genau so einer Progression, genau so wie Kurzarbeitergeld, das letztes Jahr viele bekommen haben.

Bei 3/5 gibt es meistens noch eine Nachzahlung zusätzlich, so dass die Nachzahlung immer mehr wächst...

Es war abzusehen, es ist seit Jahren bekannt, du hättest Geld zurücklegen sollen.

67% sind es übrigens auch nicht, es werden doch Werbungskosten abgezogen.

6

Hi,
das Elterngeld ist keine "Steuerfalle", denn auf dem Antrag steht, dass es dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Als Falle könnte man es vielleicht bezeichnen, wenn das alles total überraschend und unbekannt wäre. Ist es aber nicht - wie gesagt, es steht auf dem Antrag, den man dafür ausfüllt.

Und wenn ICH einen Antrag ausfülle, wo eine Warnung steht, die ich nicht verstehe, dann finde ich heraus, was es bedeutet - bevor ich den Antrag abgebe. Und dann habe ich ja viel, viel Zeit, mich auf die Folgen vorzubereiten.

Es ist mit Nachzahlungen eingentlich ganz einfach:

- ihr habt eine Steuerschuld in Höhe X (für das ganze Jahr)
- ihr zahlt jeden Monat etwas voraus (das, was beim Bruttogehalt abgezogen wird)

Wenn jetzt X höher ist als das, was ihr übers Jahr vorausgezahlt habt - dann kommt es zu einer Nachzahlung. Bei Elterngeld sehr häufig, bei Steuerklassenwahl 3/5 ebenfalls ziemlich häufig.

Ja, ihr habt etwas falsch gemacht - ihr habt Euch nicht rechtzeitig informiert, und ihr habt nicht rechtzeitig herausgefunden, dass ihr viel zu wenig Steuern bezahlt habt über das ganze Jahr.

Was ihr sonst noch an abesetzbaren Dingen "vergessen" habt kann dir natürlich so niemand sagen. Weiß ja niemand, was ihr angegeben habt, und es weiß auch niemand, was es sonst noch hätte geben können bei Euch. Wir machen die Erklärung immer mit einem Programm (Wiso), das einen ziemlich gut durch Möglichkeiten, Dinge abzusetzen durchlotst.

Ob ihr das in Raten zahlen könnt solltet ihr nach Erhalt vom bescheid mit dem Finanzamt klären. Und bis dahin: sparen.

Die nächste Steuererklärung solltet ihr vielleicht schon im Januar ausrechnen, und dann - wenn es wieder zur Nachzahlung kommt, gut möglich, da du ja wieder EG beziehst - so spät wie möglich abgeben. Das gibt einige Monate Zeit, um die Summe anzusparen.

Viele Grüße
Miau2