Umzug mitten im Schuljahr

Hallo ihr Lieben.
Ich brauche mal euren Rat.
Wir ziehen nun im November um .9km gehts weiter. Mein Sohn (11) muss nun dafür die Schule wechseln. So kurz vorm eigentlichen Wechsel in die weiterführende Schule nicht gut , läßt sich aber nicht ändern.

Was muss ich tuen damit die alte Schule ihn auf die neue gehen läßt.
Die Rektorin der jetztigen Schule liess schon verlauten das sie ihn nicht gehen läßt, er könne ja mitn Bus fahren (Kostenfrage kann sie nicht beantworten)

Was brauch ich für die neue Schule? Zeugnisse,Geburtsurkunde,Empfehlung der alten Schule???

vielen Danke für eure Antworten
LG
Tanja#winke

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hallo

wenn ihr wechseln möchtet und euer sohn das auch schafft mit dem wechsel, dann brauchst du nur zur neuen schule hingehen, deinen ausweis oder mietvertrag mitnehmen...wird meißt nicht verlangt, aber manchmal, dann meldest du deinen sohn an der neuen schule an.
da bekommst du ein fomular im büro. sagst halt, das ihr dort hinzieht oder hingezogen seit.
die sagen dir dann auch direkt wie es weitergeht. meißt wird an der alten schule nur die abmeldung fertig gemacht danach und die schulakte zur neuen schule geschickt.

l.g.

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Die muss Ihm gehen lassen Du bist aus NRW also Freie Schulwahl.
LG Kathi

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Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass du einen Wechsel von einer Grundschule in die andere aufgrund eines Umzugs meinst.
Soweit ich weiß, kann die "alte" Rekttorin da gar nix gegen machen. Du meldest ihn an der anderen Schule an mit dem üblichen Bliblablub (Geburtsurkunde, Zeugnis) und dann dürfte es das gewesen sein.
An der alten Schule musst du ihn nur abmelden und - soweit ich weiß - die neue Schule angeben, damit der Schülerakt nachgeschickt werden kann.
Kann euch doch keiner zwingen, nach einem Umzug an der alten Schule zu bleiben, wenn eine andere näher liegt.
Ob es für dein Kind gut ist, ist eine andere Frage, denn kurz vor dem Wechsel neue Lehrer und Mitschüler wirft so machen aus der Bahn.

LG,
delfinchen

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Hallo Tanja,

wenn sich mit dem Umzug das Einzugsgebiet für die Schule ändert, gehst du einfach nur hin und meldest ihn an der neuen Schule an. Ich brauchte dafür nur die Geburtsurkunde.
Das ganze wird komplizierter, wenn du dann noch zum Einzugsgebiet der alten Schule gehörst, weil dann die Rektorin sich tatsächlich weigern kann deinen Sohn in die neue Schule gehen zu lassen (wir hatten vor etlichen Jahren mal das Problem mit meiner Schwester - da ging es letztendlich nur über eine einstweilige Verfügung).

lg Jule!

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Danke für eure Antworten

Nun wegen dem Schulwechsel hab ich daher meine Zweifel ob er es packt oder nicht so kurz vorm Grossen Schulwechsel in eine weiterführende Schule.
mache mir da auch Gedanken das die neue Schule vllt ihn dann nicht richtig einordnen kann was die Empfehlung zur weiterführenden Schule betrifft.

Mein Sohn meint aber er schafft das weil er auch nicht mehr unbedingt auf der alten Schule bleiben möchte und sich aufs neue freut.

Da wir aus Bonn in den Rhein Sieg Kreis ziehen ist die alte Schule nicht mehr im einzugsgebiet und die neue Schule ist nur 2 Strassen von der neuen Wohnung entfernt.

Ich hatte schon dadran gedacht in dann in der alten Schule bis zu den Sommerferien zulassen, aber dann müsste ich die Buskosten selbst bezahlen.Und das ist so nicht wirklich möglich da das Schülerticket ja auch nicht greifen würde.

LG
Tanja#winke

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Hallo,

es kommt drauf an will dein Sohn in der alten Schule bleiben?? Wenn ja stelle einen Antrag das aufgrund persönlicher und sozialer Bedingungen es besser wäre das dein Sohn weiterhin die alte schule besucht, diesen Antrag stellst du an die Rektorin diese setzt sich mit dem Regionalschulamt in Verbindung und klärt das ab.Das ist möglich wir haben unseren Sohn sogar wieder rückgeschult in die alte Schule weil es in der neuen Schule nicht ging.

Lg munre

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