Wasser im Keller - Versicherungsfall, oder Pech gehabt?

Hallo ihr lieben,

wir wohnen in einer Genossenschaftswohnung in einem Mehrfamilienhaus (9 Parteien, aber in einer Wohnanlage mit mehreren Häusern).
Dem Haus ist auch eine Tiefgarage angeschlossen. Vor etwa einem halben Jahr hatte es hier ziemlich stark geregnet, und in der Tiefgarage hatten sich mehrere kleine Seen gebildet, die (warum auch immer) nicht abliefen.
In den darauf folgenden Tagen stieg der Pegel noch an, sodass an einigen Stellen in der Garage das Wasser etwa 2-3 cm hoch stand. Komischerweise aber nicht überall. Also scheint der Boden ziemlich uneben zu sein.
Wir wussten nicht, ob es Regenwasser war, das über die Einfahr- bzw. Zugangstüren rein gelaufen war, oder ob es Grundwasser war, das durch das Mauerwerk gedrückt wurde.
Anyway. Vermieter wurde informiert, und kurze Zeit später hat eine Spezialfirma die Garage "trockengelegt". Also sie haben das Wasser abgepumpt. Mehr ist nicht passiert, aber seit dem steht zumindest kein Wasser mehr in der Garage. Nach dem Vorfall ist mir aufgefallen, dass an den Wänden der Garage unten ein richtiger Wasserrand (braun) zu sehen ist und sich an einigen Stellen Salpeter gebildet hat, der schön abbröckelt. Der Rand ist am Boden beginnend und ca. 10-15 cm hoch.

Heute bin ich nach ca. 5 Monaten mal wieder in unseren Keller (Gemeinschaftskeller mit einzelnen Abteilen aus Blech) um etwas raus zu holen. Wir nutzen den Keller wirklich rein als Abstellfläche, und entsprechend selten geht man da auch rein.
Schon beim öffnen der Brandschutztür schlug einem so ein richtig widerlicher, modriger Geruch entgegen. und an der kleinen Luke in unserem Abteil stand richtig das Wasser am "Fenster".

Der gesamte Keller weist eben auch diesen braunen Wasserrand auf. Also sowohl in unserem Abteil als auch im Gemeinschaftsbereich. Ich denke mal, dass andere Mieter auch betroffen sind. Naja es ist, wie es kommen musste, die Sachen die direkt an den Wänden standen sind heftigst verschimmelt. Kinderwagen, ein Haba Kaufmannsladen, Katzenkratzbaum und Teile von unserem Gartentisch.

Vermieter ist schon telefonisch informiert. Schriftliche Mängelanzeige geht heute noch raus. Die Schäden werden heut auch noch direkt dokumentiert.

Ich möchte mich jetzt aber etwas vorbereiten, was die Schadensregulierung betrifft. Es sieht ja so aus, dass das Wasser aus der Tiefgarage sich schön durch das ganze Mauerwerk gezogen hat, bzw. dass Grundwasser rauf gedrückt wurde.
Das muss wohl noch geklärt werden, was jetzt genau die Ursache war.

Die Frage ist, kommt eine Versicherung dafür auf? Wenn ja, welche? Muss der Vermieter das begleichen (für den Fall dass keine Versicherung das übernimmt) oder bleiben wir auf dem Schaden sitzen?

Also wir haben in unserer Hausratversicherung auch Elementarschäden drin. Allerdings mit einer Selbstbeteiligung von 1000 Euro. Und so hoch wird der Schaden nicht sein.
Ich habe bis jetzt gelesen, dass wenn es tatsächlich Grundwasser war das durch kommt, dass das wohl weder die Hausratversicherung, noch die Gebäudeversicherung übernimmt. Wenn die Gebäudeversicherung regulieren würde, regulieren die dann nur die Beseititung der Feuchtigkeit, oder auch die Schäden an unserem Inventar? Ein erstes Telefonat mit der Genossenschaft hat (zumindest in den Augen der Genossenschaft) ergeben, dass das ja zu unserem Hausrat zählt und wir das mit unserer Versicherung ausmachen müssen.

Ich möchte mich einfach vorher informieren, um zu wissen, wie energisch ich da ggf. dem Vermieter in den Hintern treten muss.


LG Seikon

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Die Gebäudeversicherung von deinem Vermieter für die Schäden am Gebäude und deine Hausratversicherung für deine beschädigten Sachen.
Allerdings sollte man sowas normal sofort melden, sprich direkt nach dem Schadensfall.

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Hallo Seikon,

gehört die Garage zur Vertraglichen Mietsache ist allein der Vermieter verantwortlich zuständig.

Also schriftliche Mängelanzeige mit genauer Mängelbeschreibung an den Vermieter. Nachweissicherung nicht vergessen.
In dieser Mängelanzeige dem Vermieter mit angemessener Frist ( 14 Tage, auf den Kalender schauen,14 Tage abzählen ) mit genauer Datumsangabe zur Mängelbeseitigung auffordern. Das genaue Datum deshalb, weil zum einen für Juristen "14 Tage" keine Frist ist, deswegen also klare Datumsangabe und zum anderen, weil wenn der Vermieter nichts macht er sich nach Datumsablauf mit der Mängelbeseitigung in Verzug befindet ( Verzugssetzung).

Wer die Schadensregulierung übernimmt muss nicht deine Sorge, sondern einzig die deines Vermieters sein.

Ist der Schaden zum Fristablauf nicht beseitigt, so schreibst du eine 2.Mängelanzeige, wieder mit genauer Begründung, mit letzter Frist ( 1 Woche, wieder mit genauer Datumsangabe etc.) in der du nach letztem Fristablauf Mietminderung ankündigst ersatzweise eine Mängelbeseitigung zu seinen Lasten vornimmst und diese Kosten solange bis zur vollständigen Tilgung von der Miete einbehälst.

Dies gilt natürlich auch dann, wenn sich heraus stellen sollte, dass der Mangel Mangelhaft beseitigt wurde und der Mangel folglich weiter fort besteht.

Im Zweifel wende dich an den Mieterverein oder einen Fachanwalt.

Gruß
Nobility

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Hallo Nobility

danke für deine Antwort. Also die Garage gehört zur Wohnanlage und somit zur selben Genossenschaft. Allerdings ist ein Stellplatz nicht bestandteil der Wohnungsnutzungsverträge. Bei Bedarf kann sich jeder Mieter eine beliebige Anzahl von Stellplätzen dazu mieten.
Es ist auch nicht ganz sicher, ob es eben das Wasser war, das in der Garage stand, oder ob es sich tatsächlich um Grundwasser handelt, das sich die Wände hoch gesogen hat.

Ich habe jetzt schon mehrfach gelesen, dass die Gebäudeversicherung des Vermieters wohl dann nicht zahlen muss, wenn es sich um Grundwasser handelt, weil das keine Überschwemmung, oder ein Rückstau ist. Das zählt dann nicht als Elementarschaden.

Mir geht es eben darum, wer ggf. für die Entsorgung der verschimmelten Sachen zahlen muss. Und wer ggf. einen Ausweichlagerraum bezahlen muss, sollte dieser notwendig werden. Ich denke nämlich, dass wir (und alle anderen Nachbarn auch) den Raum leer räumen müssen, wenn es zur Sanierung kommt.