Frage zu Entlohnung Tagesmutter

Guten Morgen#winke

Ich habe folgendes Problem und hätte gerne ein paar sachkundige Antworten bevor ich nachher bei der tamu eskalier.
Mein Mann legt mir gerade Geld auf den Tisch und sagt:"bring das heute mal der tamu vorbei, die hat mir gestern die Rechnung in die Hand gedrückt. Wobei sie noch fünf Euro für die Laterne will, aber die hab ich schon bezahlt."

Daraufhin ich:"und hast du sie auch gefragt warum sie genau den gleichen Betrag will wie sonst auch?"

Zur Info: sie hatte in den Herbstferien zwei Wochen zu und war gleich im Anschluss eine Woche krank, also hat sie ihn de facto nur an zwei Tagen betreut (er ist generell nur zwei Tage die Woche dort) und will dafür 310 Euro haben, also einen kompletten monatssatz! Ich finde das total unverschämt und brodele vor mich hin, schließlich haben wir kein Geld zum verschenken:-[
Allerdings will ich vor meiner Wutrede sicher sein, dass sie nicht vielleicht doch recht hat?

Danke für eure Antworten

Gruß Alex

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Schaut was bezüglich Urlaub/Krankheit in eurem Vertrag geregelt ist.

Meine Kunden zahlen selbstverständlich Urlaub und Krankheit (bis zu einer gewissen Dauer) mit. Ich erhob/erhebe aber auch nur Monatspauschalen, es gibt Kolleginnen die höhere Sätze aber dafür zB stundengenaue Abrechnung anbieten und dahingehend dann bei Urlaub/Krankheit nicht bzw. weniger bekommen.

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Das kann ich ja für die Grundpauschale verstehen, aber z.b. für die Verpflegung? Das hat sie ja definitiv nicht geleistet!

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Auch da müsst ihr in euren Vertrag sehen. In meinen Sätzen sind die Kosten für Verpflegung enthalten und die Eltern müssen den vollen pauschalen Betrag entrichten - so wie es vertraglich geregelt ist.

Da ich aber bei weitem nicht an die Verpflegungspauschalen von Kolleginnen mit meiner Praxis rankomme gab es hinsichtlich dieses Punktes auch nie Probleme.

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Hallo,

wenn du krank bist oder Urlaub hast, wirst du dann von deinem Arbeitgeber bezahlt? Denk mal darüber nach!
Ansonsten kommt es auf euren Vertrag an.

Gruß Karin

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Nicht so schnippig#nanana sie ist selbständig wie mein Mann auch und wenn der nicht arbeiten kann bekommt er auch kein Geld. Außerdem Frage ich ja auch konkret nach der Verpflegungpauschale!

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"Außerdem Frage ich ja auch konkret nach der Verpflegungpauschale! "
Ach ja und das steht WO im Eröffnungsbeitrag?

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Hallo Alex,

schau mal in den Vertrag was da drin steht bzg. den Urlaubstagen und Krankheitstagen.

Ich bin selbst Tagesmutter und bekomme ne monatliche Pauschale von den Eltern, auch im Urlaub und im Falle von Krankheit, bleibt immer gleich :-)

Ist ja im Kindergarten auch nicht anders, da wird auch fortlaufend gezahlt.....

Gruß Cennah

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Im Vertrag ist nur die " normale" pauschale geregelt, leider aber nicht der Zuschlag für essen von noch mal 1,50 Euro die Stunde. Wir reden da immerhin von 72 Euro von denen ich nicht glaube, dass ich sie bezahlen muss #gruebel

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Hallo!
Normalerweise stehen auch Tagesmütter eine gewisse Anzahl von Urlaubstagen und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu. Das hängt aber auch von eurem Vertrag ab.
Aber habt ihr das denn nicht im Vorfeld abgeklärt? Das wurde bei uns alles im Vorgespräch erklärt, und auf dem JA haben sie es uns auch noch einmal erzählt.
Liebe Grüße!

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Bei uns wird auch der Lohn bis zu 6 Wochen Krankheit weitergezahlt. Genau wie bei einem normalen Arbeitsverhältniss.
Urlaub stehen unserer 30 Tage im JAhr zu, auch wie bei einem normalen Arbeitsverhältniss.

War bei Euch zwar doof, das beides hintereinander kam, aber Sie hat trotzdem ein Recht auf Ihr Geld, ausser Ihr zahlt Stundenweise für geleistete Betreuung.

Lieben Gruß,

Pebble19

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Ich bin selbst ausgebildete Tagesmutter, wenn ich auch derzeit noch nicht arbeite.
Hier im Landkreis stehen Tagesmüttern 4 Wochen bezahlte Schließzeit im Jahr sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei 10 Tagen im Jahr zu.
Ist wie bei jeder KiTa und jedem KiGa. ;-)

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Ja danke aber die Frage war ja ob ich die pauschale Gebühr für Verpflegung auch voll bezahlen muss, immerhin wurde er ja nicht verpflegt#gruebel

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Genau das ist doch der Sinn einer monatlichen Pauschale und nicht einer reelen Abrechnung oder einer tagesgenauen Gebühr?

Aber ehrlich warum klärt man das nicht im Vorgespräch?

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Hallo Alex,

bei uns in München ist es so geregelt, daß die TaMü vom Jugendamt auch in der Zeit bezahlt werden müssen, wenn sie Urlaub haben und/oder krank sind.

Lieben Gruß - Bea