Beschwerde über Schornsteinfeger???

Hallo,
wir haben hier ein Problem mit unserem Ofen den wir uns neu gekauft haben.

Der schornsteinfeger hat vor 6 Jahren den Kamin hier für 2 Öfen abgenommen.
Heute sollte er den 2. Instalierten Ofen abnehmen und erteilt uns keine Abnahme, weil es unstimmigkeiten am Kamin geben soll.
ABER er hat vor 6 Jahren den Kamin inkl. anschluss für den 2. Ofen abgenommen.
Jetzt hat er hohe erhebliche änderungswünsche, denen wir bzw. unser Vermieter nicht nachkommen kann!

Gibt es (außer dem Landratsamt) noch eine andere stelle über die man das klären kann???

Gruß Courtney

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Hallo,

soweit ich weis gibt es doch kein "Gebietsbindung" mehr für Schornsteinfeger. Ruf doch einfach einen andren an. Ansonsten was hat der Schornsteinfeger den gesagt wen das er vor 6 Jahren den Ofen abgenommen hat und jetzt andre Wünsche hat ?

Habt ihr den keine Bescheinigung darüber bekommen das er den Ofen damals abgenommen hat ? Wir haben eine bekommen und würde dem Schornsteinfeger "um die Ohren hauen".

LG dore

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Problem ist, dass das nicht unser Haus ist und der Vermieter hat sowas wohl. Wollte mich nur mal vorab informieren, ob jemand weiß wohin man sich wenden kann. Wir werden jetzt erstmal abwarten, was genau er schreibt, dann holen wir uns eine unabhängige zweite Meinung ein und dann schießen wir aus vollem Rohr.
Natürlich würden wir uns gerne gleich an die nächsthöhere stelle richten. Ihn quasi übergehen. Mein Vermieter ist auf 180!!! Vorallem weil das nicht die erste auseinandersetzung mit dem Herrne ist...

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Hallo Courtney,

in den 6 Jahren hat sich auch einiges an den gesetzlichen Bestimmungen geändert an die sich ein Schornsteinfeger halten MUSS.

Und was wäre jetzt, wenn sich z.B. in den 6 Jahren die bauliche Substanz des Kamins verändert hätte, sich vielleicht ein Stein gelöst hat, der Kamin evt. durchfeuchtet ist, der Kamin verstopft ist usw....

Das Geschrei möchte ich hören, wenn euer Kamin nicht abzieht od. ihr andere "nette" Probleme bekommt....

Was kann der Schornsteinfeger dafür, dass ihr gesetzliche Bestimmungen nicht einhalten könnt!!!

Wendet euch an die Schornsteinfeger-Innung, das ist in dem Fall die "höchste Distanz" und viel Spaß dabei.

Gruß
Zwetschge

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"in den 6 Jahren hat sich auch einiges an den gesetzlichen Bestimmungen geändert an die sich ein Schornsteinfeger halten MUSS."

dies vermute ich auch. ich habe zeiten (1990) erlebt, an denen sich die bestimmungen ständig geändert haben... wo mittags das falsch war, was morgens noch neu und richtig war... furchtbar.#schwitz